Informationen für Studieninteressierte

Informationen zum Studium

Die besonderen Angebote der Bergischen Universität Wuppertal für Studieninteressierte richten sich an Ukrainer*innen, die seit dem 24. Februar 2022 in Folge des russischen Angriffs aus ihrem Heimatland geflohen sind sowie an Geflüchtete aus Drittstaaten oder Staatenlose, die zu diesem Zeitpunkt legal in der Ukraine lebten und für die eine Rückkehr in ihre Heimatländer derzeit nicht möglich ist.  Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen einer Zugangsberechtigung für das Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen.

 

Um sich an einer neuen Universität zurechtzufinden, ist es vor allem wichtig, Kontakte zu knüpfen und Menschen kennenzulernen, die einem dabei helfen. Sich zu orientieren. Über unser Buddy-Programm bringen wir Sie mit erfahrenen Studierenden und Hochschulangehörigen der Universität zusammen, die Sie unterstützen und begleiten.

Wenn Sie einen persönlichen Buddy möchten, wenden Sie sich bitte an:

Annika Groß-Selbeck (Studentische Hilfskraft)
E-Mail: intouch[at]uni-wuppertal.de oder annika.gross-selbeck-hk[at]uni-wuppertal.de

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Bergischen Universität Wuppertal. Voraussetzung für die Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal ist immer, dass Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung für einen der hier angebotenen Studiengänge verfügen.

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss - ggf. in Verbindung mit Studienzeiten in der Ukraine - eine Zugangsberechtigung darstellt, können Sie selbst in der Datenbank „anabin“ (der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) nachprüfen.

Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.

Kontakt:
Najib Sabbagh
Tel. +49 (0)202 439 5266
E-Mail: sabbagh[at]uni-wuppertal.de

Persönliche Sprechzeiten im Studierenden Service Center (SSC) am Haupteingang Gebäude G:
Montag und Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Unsere allgemeinen Bewerbungsinformationen für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie auf unserem allgemeinen Informationsblatt sowie auf unseren Internetseiten.

Hier finden Sie Informationen zu den Wuppertaler Bachelor-Studiengängen

Hier finden Sie Informationen zu den Wuppertaler Master-Studiengängen.

Bewerbungen für das Sommersemester (Beginn: 01. April) sind immer zwischen 15. November und 15. Januar, Bewerbungen für das Wintersemester (Beginn: 01. Oktober) sind immer zwischen 15. Mai und 15. Juli über die Servicestelle uni-assist bei der Universität einzureichen.

Wenn Sie noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums verfügen (mind. Niveau C1), haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer uni-assist Bewerbung zusätzlich anzugeben, dass Sie vorab einen studienvorbereitenden Deutschkurs an der Universität besuchen möchten. Hier finden Sie Informationen zu unseren studienvorbereitenden Deutschkursen.

Alle wichtigen Informationen zum Studium in Deutschland allgemein können Sie unter der Internetplattform study-in-germany nachlesen.

Voraussetzung für die Einschreibung für einen Studiengang mit oder ohne angestrebtem Abschluss an der Bergischen Universität Wuppertal ist der Nachweis einer Zugangsberechtigung zu Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss - ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland - der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin“ (der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) nachsehen.

Gaststudium (max. 2 Semester) ohne angestrebten Abschluss an der Bergischen Universität Wuppertal

  • Bewerbung mit dem Antrag „Gaststudium Geflüchtete“
  • Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gemäß § 24 AufenthG
  • Einreichung des Antrags zusammen mit den aufgeführten Unterlagen beim Internationalen Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal.

Sie können einfache Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen, eine amtliche Beglaubigung ist aktuell ausnahmsweise nicht erforderlich.

Für das Gaststudium für Geflüchtete muss kein Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der Großteil der Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache durchgeführt wird.  

Das Gaststudium für Geflüchtete ist auf zwei Semester befristet. Es dürfen in dieser Zeit Prüfungen abgelegt werden. Ein Studienabschluss an der Bergischen Universität Wuppertal ist nicht möglich. Am Ende des Aufenthaltes kann auf Antrag ein Transcript of Records ausgestellt werden.

Zulassung und Einschreibung für deutschsprachige Studiengänge setzen den Nachweis von Deutschkenntnissen voraus, die zum Studium im angestrebten Studiengang befähigen. Für fremdsprachige Studienbewerber*innen, die nicht über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 verfügen und einen Studienabschluss an der Bergischen Universität Wuppertal anstreben, bietet die Universität im Rahmen verfügbarer Kapazitäten studienvorbereitende Deutschkurse aller Stufen an.

Die Deutschkurse finden ganzjährig mit 38 Unterrichtswochen und etwa 24 Wochenstunden statt. Die unterrichtsfreie Zeit ist dabei dem Schulferienplan des Landes NRW angepasst. Den Abschluss des Deutschkurses bildet die Abschlussprüfung der Kursstufe C1.

KOSTENÜBERNAHME:

Für die Teilnahme am studienvorbereitenden Deutschkurs ist zusätzlich zum Semesterbeitrag ein Kostenbeitrag in Höhe von 500 EUR pro Semester zu zahlen. Im Sommersemester 2023 wird dieser Kostenbeitrag für aus der Ukraine Geflüchtete von der Universität aus In Touch Wuppertal Fördermitteln übernommen.    

Voraussetzung für die Einschreibung als Schüler*in im studienvorbereitenden Deutschkurs ist der Nachweis einer Zugangsberechtigung zu Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland für einen der an der Universität angebotenen Studiengänge. Ob Ihr ausländischer Schulabschluss - ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland - der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin“ der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.

  • Bewerbung mit dem "Antrag Studium"
  • Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gemäß § 24 AufenthG
  • Einreichung des Antrags zusammen mit den aufgeführten Unterlagen beim Internationalen Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal.

Sie können einfache Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen, eine amtliche Beglaubigung ist ausnahmsweise nicht erforderlich.

Als In Touch Gasthörer*rinnen besitzen Sie keinen Studierendenstatus. Die Zulassung als Gasthörer*in erfolgt für jeweils 1 Semester und wird durch einen Gasthörerschein bestätigt. Sie können damit einzelne Lehrveranstaltungen an der Bergischen Universität Wuppertal besuchen, aber keine Prüfungen ablegen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen.

Ein ukrainischer Sekundarschulabschluss (Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji serednoji osvity (ab 2019) / Atestat pro povnu zahal'nu serednju osvitu (bis 2018)) allein stellt in Deutschland keine Berechtigung dar, an Hochschulen zu studieren. Hierfür ist zusätzlich:

  • ein mindestens einjähriges erfolgreiches Hochschulstudium in der gewünschten Studienrichtung an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in der Ukraine oder einem anderen Land der GUS

oder

  •  der Besuch eines deutschen Studienkollegs /die bestandene Feststellungsprüfung und Ablegen der Feststellungsprüfung

nachzuweisen.

An der Bergischen Universität Wuppertal kann die HZB zusätzlich durch Ablegen der Zugangsprüfung TestAS erworben werden.

Ausführliche Informationen zur Zugangsprüfung TestAS finden Sie hier.

Informationen zur Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise finden Sie in der Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Gemäß einem aktuellen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.04.2022 werden angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr in der Ukraine keine regulären staatlichen Prüfungen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung stattfinden und Geflüchtete daher ihr Schuljahr oder Studienjahr nicht regulär abschließen können, die o.g. Bildungsnachweise für den Hochschulzugang bewertet, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.  Diese Regelungen gelten nur für Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz und für Bildungsnachweise/Abschlüsse, die in Zeiten der Ukraine-Krise im Jahr 2022 erworben werden/würden.

Voraussetzung für die Einschreibung für einen Studiengang oder den studienvorbereitenden Deutschkurs an der Bergischen Universität Wuppertal ist der Nachweis einer Berechtigung zum Studium im gewünschten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland.

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland, der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.

Bewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung weder im Original noch in beglaubigter Kopie beibringen können, ermöglicht die Bergische Universität Wuppertal den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung über ein dreistufiges Verfahren:

  • Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Verfahren durch das Internationale Studierendensekretariat der Universität
  • Plausibilisierung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland. Hierzu stellen Sie bitte einen Bewerbungsantrag über das Portal uni-assist im Rahmen der Bewerbungsfristen (Sommersemester: 15.11.-15.01. und Wintersemester 15.5-15.07.). Sofern bei Ihnen Bildungsnachweise fehlen, erhalten Sie einen Selbstauskunftsbogen von uni-assist. Über alle weiteren Schritte informiert Sie dann uni-assist.
  • Nachweis der behaupteten Hochschulzugangsberechtigung durch Ablegen des TestAS mit einem Standardwert von mindestens 95 im Kerntest und 100 in dem für den angestrebten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Fachmodul.

Hierdurch wird, zusammen mit den verfügbaren ausländischen Bildungsnachweisen, eine ausländische fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen, die zur Aufnahme des Studiums in Studiengängen entsprechender Fachrichtungen an der Bergischen Universität Wuppertal berechtigt.

Fremdsprachige Studienbewerber*innen müssen vor der Einschreibung in einen deutschsprachigen Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Der Nachweis erfolgt durch Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) mindestens auf dem Niveau DSH-2. Voraussetzung für die an der Universität durchgeführte DSH ist der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1.

Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit in Form der DSH-2 ist befreit, wer eines der folgenden Zeugnisse vorlegen kann:

  • TestDeutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
  • Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Alle Bachelor-Studiengänge werden grundsätzlich in deutscher Sprache studiert, jedoch gibt es in nahezu allen Studiengängen einzelne englischsprachige Veranstaltungen.  

Von den Master-Studiengängen der Universität werden die Studiengänge:

in englischer Sprache studiert. Alle anderen Master-Studiengänge werden grundsätzlich in deutscher Sprache studiert, jedoch gibt es in allen Studiengängen einzelne englischsprachige Veranstaltungen. 

Die Einschreibung/Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal löst die gesetzliche Krankenversicherungspflicht aus. Dies gilt unabhängig vom Asyl- oder Aufenthaltsstatus. Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können innerhalb von 3 Monaten nach Einschreibung einen Antrag auf Versicherungsbefreiung bei einer Krankenkasse stellen und diesen damit begründen, dass ihre Krankenversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt ist.

Die Psychologische Beratung für Studierende ist ein Angebot der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Universität. Als Studierende*r finden Sie hier Unterstützung bei der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien in schwierigen Studien- und Lebenssituationen.

Zusätzlich unterstützt die ZSB Studierende und die Promovierende der Universität bei interkulturellen Fragen und Problemen.

Anlaufstellen außerhalb der Universität:

TelefonSeelsorge®

Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der TelefonSeelsorge® Deutschland e.V. helfen rund um die Uhr, mit bedrückenden Gefühlen und Angst umzugehen. Die Hotline ist kostenfrei.
Weitere Informationen: www.telefonseelsorge.de
Kontakt: +49 800 1110111 und +49 800 1110222

Krisenchat.de/ukraine

Krisenchat.de/ukraine bietet einen kostenfreien psychosozialen Beratungsdienst für junge Menschen bis 25 Jahre via WhatsApp und SMS in ukrainischer und russischer Sprache an. Ausgebildete Psychologinnen und Psychologen unterstützen durch psychosoziale Soforthilfe.

Ukrainer*innen, die seit dem 24. Februar 2022 in Folge des russischen Angriffs geflohen sind, sowie Menschen aus Drittstaaten oder Staatenlose, die legal in der Ukraine lebten und für die eine Rückkehr in ihre Heimatländer nicht möglich ist, wird auf entsprechenden Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erteilt. Ukrainische Geflüchtete haben daher einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt ein Studium nicht aus.

Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und Schutz in Wuppertal suchen, wenden sich zur Registrierung an das Ressort Zuwanderung und Integration der Stadt Wuppertal.

Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere mit.

Die Adresse ist:
Haus der Integration
Ressort Zuwanderung und Integration
Friedrich Engels-Allee 28
42103 Wuppertal

Die Aufnahme von Geflüchteten erfolgt:
Montag – Donnerstag, 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

Nach der Aufnahme müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür benötigen Sie eine Terminbuchung beim Einwohnermeldeamt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie die Online-Terminbuchung vorgenommen wird, finden Sie hier.

Die Adresse ist:
Einwohnermeldeamt Wuppertal
Steinweg 20
42275 Wuppertal

Fragen rund um Ihren Aufenthalt in Wuppertal werden Ihnen durch die Sozialarbeiter*innen des Teams „Ankommen und Teilhabe“ beantwortet, bei denen Sie auch Informationen zu Unterstützungsangeboten und weiteren Anlaufstellen in der Stadt Wuppertal erhalten. Hier geht es zur Liste mit Ansprechpartner*innen.

Weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland für Menschen aus der Ukraine.

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Programm. Die Bildungsberater*innen beraten und unterstützen junge Zugewanderte bei der Vorbereitung, Aufnahme und/oder Fortsetzung einer akademischen Laufbahn.

Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H.

Neben der studienvorbereitenden und hochschulorientierten Beratung bietet die Bildungsberatung GF-H für bestimmte Personengruppen auch eine finanzielle Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule an.

Nähere Informationen zur Förderung.

Online-Anmeldung zur Studienberatung

Förderung geflüchteter Studienbewerber*innen aus der Ukraine nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H)

Ab sofort sind Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG für die studienvorbereitende Förderung nach den RL-GF-H antragsberechtigt. Anträge auf Förderung können online oder direkt bei einer der regionalen GF-H-Bildungsberatungsstellen gestellt werden.

Bildungsberatung auf YouTube

Die GF-H Bildungsberatung ist nun auch auf YouTube erreichbar. Auf dem eigenen Kanal finden Sie ein Video (nebst einem Vorschauvideo) mit Inhalten und Informationen rund um die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule und mit kurzen Berichten Ratsuchender.

Hier geht es zum YouTube-Kanal.

Aus der Ukraine Geflüchtete, die regulär in einen Abschluss ausgerichteten Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal als Studierende eingeschrieben sind, können ab dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen.

Voraussetzung ist, dass die Studierenden Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 i. V. m. Absatz 3 oder 4 AufenthG sind.

Der BAföG-Höchstsatz liegt ab dem Wintersemester 2022/23 bei 934 € pro Monat und gilt für unter 30-jährige Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf BAföG haben, muss individuell geprüft werden und kommt unter anderem auf Ihr Alter, Ihren bisherigen Werdegang und Ihr Vermögen an.

Zur Beratung wenden Sie sich bitte an das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal, Amt für Ausbildungsförderung.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.

Ausführliche Informationen zum Hilde Domin-Programm finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Während des visumfreien Aufenthalts oder des Aufenthalts mit einem Schengen-Visum darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Möglich sind nur Tätigkeiten nach § 30 BeschV (§ 40 Nr.2 i.V.m. § 17 Abs.2 AufenthV); dabei handelt es sich um ganz spezielle Tätigkeiten für maximal 90 Tage, wie z. B. für Freiwilligendienst, karitative oder religiöse Beschäftigung oder bestimmte Praktika.

Ukrainische Geflüchtete können jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der Ausländerbehörde am Wohnsitz beantragt, welche auch für die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis zuständig ist.

Der Digitale Campus ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Plattform zur digitalen Studienvorbereitung, die gemeinsam vom DAAD, der RWTH Aachen, der TH Lübeck, der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung (g.a.s.t.), dem Goethe-Institut und Kiron Open Higher Education entwickelt wird. Der Digitale Campus wird kontinuierlich um zusätzliche Angebote erweitert werden.

Ukrainische Geflüchtete können die Angebote onSET und TestAS kostenlos nutzen.

Informationen zu den aktuellen Angeboten des Digitalen Campus finden Sie hier.

Weitere Infos über #UniWuppertal: