Erfindungsmeldung

Als Hochschulerfinder/in füllen Sie bitte das Formular zur Erfindungsmeldung vollständig aus und reichen es der Hochschulleitung (Rektor oder Kanzler) ein. Eine Kopie des Formulars schicken Sie bitte zeitgleich an den UNISERVICE TRANSFER zu Händen Herrn Dr. Jonk.

Der UNISERVICE TRANSFER prüft die Erfindungsmeldung auf Vollständigkeit. Sind alle notwendigen Unterlagen und Informationen in der Erfindungsmeldung enthalten, wird die Hochschule zunächst einige formale Prüfungen durchführen. Diese betreffen vor allem eine Überprüfung des Angestelltenverhältnisses der Erfinder mit der Hochschule sowie eine Überprüfung möglicher Rechte Dritter an der gemeldeten Erfindung, die sich z.B. aus Drittmittelprojekten ergeben können. In einem Zeitraum von maximal 3 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird dann die PROvendis mit der Bewertung der Erfindung beauftragt. Diese Bewertung beinhaltet die Analyse auf Patentfähigkeit sowie Vermarktbarkeit und mündet in einer Empfehlung zur Freigabe an die Erfinder oder Inanspruchnahme durch die Hochschule. Diese muss ihre Entscheidung innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen treffen. Wird durch die Erfinder eine Veröffentlichung zum Thema der Erfindung geplant, verkürzt sich dieser Zeitraum auf 2 Monate.

Die Entscheidung der Hochschule wird auf einer Rektoratssitzung getroffen. Gibt sie die Erfindung frei, können die Erfinder sie wie bisher in eigenem Namen verwerten. Nimmt die Hochschule die Erfindung in Anspruch, beauftragt sie wiederum die PROvendis damit, alle Maßnahmen zur Patentierung und Verwertung zu treffen. Dieses geschieht in enger Abstimmung mit den Erfindern (z. B. bei der Suche nach einem geeigneten Patentanwalt oder der Frage nach einem an einer Lizensierung interessierten Unternehmen).

Erfindungsmeldungsformular

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