AGB-Verfahren

An der Bergischen Universität Wuppertal kann Auftragsforschung mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 40.000 € netto auf Grundlage des sogenannten AGB-Verfahrens abgewickelt werden. Dieses Verfahren ist in der Regel schneller als die Aushandlung eines individuellen Forschungs- und Entwicklungsvertrags. Es funktioniert so:

  • Sie kalkulieren Ihr Projekt mit Hilfe von PBP vor.
  • Nach Freigabe Ihrer Vorkalkulation durch Abteilung 1.1 erstellen Sie mit dieser Vorlage ein Angebot.
  • Sie versenden das Angebot an den Auftraggeber. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bergischen Universität sind hier einsehbar: Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab 01.11.2023)(*)
  • Der Auftraggeber nimmt Ihr Angebot vorbehaltlos an, indem er mit dem Angebot übersandte Annahmeerklärung unterschrieben zurücksendet.

Damit das beschleunigte Verfahren funktioniert, ist es wichtig, dass der Auftraggeber keine eigenen AGB (etwa in Form von Allgemeinen Einkaufsbedingungen) einbezieht. Es ist daher sinnvoll, im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu erörtern, ob dieser die Bedingungen der Bergischen Universität Wuppertal vorbehaltlos akzeptieren kann. Im Idealfall verwendet der Auftraggeber für die Angebotsannahme die mit dem Angebot übersandte Annahmeerklärung. Bezieht der Auftraggeber hingegen eigene AGB ein, so stellt dies rechtlich eine Ablehnung Ihres Angebots dar. In dem Fall muss ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag unter zwingender Einbeziehung des Vertragsmanagements ausgehandelt werden.

Für Auftragsforschungsprojekte mit einem Finanzierungsvolumen über 40.000 € können Sie die Mustervereinbarung für einen „Forschungs- und Entwicklungsvertrag“  unter Rücksprache mit dem Vertragsmanagement zu Grunde legen.

(*)Die AGB bis zum 30.09.2023 sind weiterhin abrufbar unter: Allgemeine Geschäftsbedingungen (bis 30.10.2023).

 

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