Der Hochschulrat

Der Hochschulrat ist zentrales Organ jeder Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, das Rektorat zu beraten und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung auszuüben. Die Tätigkeit im Hochschulrat erfolgt ehrenamtlich.

 

 

 

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