Rechenschaftsbericht 2023 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal gem. § 21 Abs. 5a HG

externe Mitglieder:

Vorsitzender:

Herr Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:

Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel,  Ehrensenatorin der Universität Wien

Frau Prof. Dr. Christa Neuper, Vorsitzende des Universitätsrates der TU Graz

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes a. D.

Frau Prof. Dr. Heike Faßbender, Institut für Numerische Mathematik der TU Braunschweig

hochschulinterne Mitglieder:

Frau Prof. Dr. Rita Casale, Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Herr Prof. Dr.-Ing. Markus Zdrallek, Wissenschaftlicher Direktor "neue effizienz - Bergische Gesellschaft für Ressourceneffizienz mbH"

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2023, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Abschied des langjährigen Kanzlers

Herr Dr. Roland Kischkel ist zum 30.09.2023 nach 14 Jahren als Kanzler der Bergischen Universität Wuppertal aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Seine Tätigkeit als langjähriges Mitglied des Rektorates und als Leiter der Zentralverwaltung fiel in eine sehr erfolgreiche Phase der Bergischen Universität. Herr Dr. Kischkel war an der positiven Entwicklung der Universität in den vergangenen Jahren maßgeblich beteiligt.

Neuwahl der/des Kanzler*in

Zur Vorbereitung der für 2023 vorgesehenen Wahl der Nachfolge von Herrn Dr. Kischkel wurde gemäß § 5 Abs. 5 der Grundordnung der Bergischen Universität bereits im Jahr 2022 eine jeweils mit drei Mitgliedern aus den Reihen des Hochschulrates und des Senates besetzte Findungskommission gebildet. Aus den Reihen des Hochschulrates gehörten dieser neben dem Vorsitzenden des Hochschulrates (der nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 der Grundordnung der Bergischen Universität gesetztes Mitglied der Findungskommission ist) Frau Prof. Dr. Dr. Spiel und Herr Meyer auf der Heyde an. An den Sitzungen der Findungskommission nahm neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen auch die Rektorin, Frau Prof. Dr. Wolff teil.

In der konstituierenden Sitzung am 18.10.2022 wurde der Ausschreibungstext beschlossen. Die Bewerbungsfrist wurde auf den 17.01.2023 festgelegt. In der Sitzung am 13.02.2023 wurden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und eine Auswahl der Kandidat*innen für die Vorstellungsgespräche getroffen. Zu den Vorstellungsgesprächen, die am 28.02.2023 stattfanden, wurden 4 Kandidat*innen, u. a. Frau Dr. Ursula Löffler, eingeladen. Frau Dr. Löffler erfüllte nach einstimmiger Auffassung der Findungskommission von allen Bewerber*innen am besten die im Ausschreibungstext aufgeführten Anforderungen zur Ausübung des Amtes einer/eines Kanzler*in der Bergischen Universität und wurde somit neben einem weiteren Kandidaten der Hochschulwahlversammlung einstimmig zur Wahl vorgeschlagen.

In der Hochschulwahlversammlung am 09.05.2023 wurde Frau Dr. Löffler bereits im ersten Wahlgang mit großer Mehrheit zur Kanzlerin der Bergischen Universität Wuppertal gewählt. Sie hat zum 01.10.2023 ihren Dienst aufgenommen.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2023 vier Mal. An den Sitzungen nahm regelmäßig neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 19.06.2023 die für die Bergische Universität zuständigen Wirtschaftsprüfer*innen der KPMG eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An einer der Sitzungen nahm auch die Referentin der Bergischen Universität im Ministerium, Frau RR*in Jopke, teil.

Die Tagesordnungen sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen wurden im Intranet der Bergischen Universität veröffentlicht.

Hochschulpolitik

Der Hochschulrat nahm die Eckpunkte des geplanten neuen Hochschulgesetzes zur Kenntnis und begrüßte dem Grundsatz nach die vorgesehenen Änderungen. Der Hochschulrat wird den weiteren Novellierungsprozess aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf an diesem auf der Ebene der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (KVHU) beteiligen.

Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. h.c. Beutelmann, nahm auf Einladung des Senates an der Sitzung am 25.10.2023 teil.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen neben dem Umgang mit den Folgen des Cyberangriffs und der Erhöhung der IT-Sicherheit der enorme bauliche Sanierungsbedarf der Universität und die damit einhergehenden Einschränkungen der Aktivitäten in Forschung und Lehre. Des Weiteren wurden die im Zuge des starken Anstiegs der Preise für Strom und Fernwärme notwendig gewordenen Energieeinsparungen thematisiert. Gemeinsam mit den Senator*innen wurden auch Maßnahmen erörtert, um dem akuten Leher*innenmangel durch Einführung von vielfältigen Studienmodellen kurzfristig entgegenzuwirken. Ebenso gehört der Umgang mit den weiterhin fehlenden Fachkräften zu den Problemen, die wiederholt in den gemeinsamen Gesprächsrunden erörtert wurden.

Über den per Gesetz vorgeschriebenen Informationsaustausch mit den Hochschulgremien hinaus wurde vom Hochschulrat eine neue Vorstellungsrunde der Fakultäten angeregt. Im Berichtzeitraum waren die Vertreter*innen der Fakultäten Geistes und Kulturwissenschaften, Human- und Sozialwissenschaften, Mathematik- und Naturwissenschaften sowie der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen im Hochschulrat zu Gast. Dem Hochschulrat und den Fakultäten wird damit die Möglichkeit eröffnet, in direkten Gesprächen im Beisein des Rektorates die weitere strategische Entwicklung der jeweiligen Fakultäten gemeinsam zu erörtern. Der Hochschulrat nahm den unmittelbaren Austausch mit den Fakultäten zum Anlass, auch einige Anregungen zu unterbreiten. Grundsätzlich regte der Hochschulrat an, bei der Neubesetzung von Professuren die Denominationen hinsichtlich ihrer Kongruenz zur Strategie der Fakultät zu überprüfen. Gegenüber der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen wurde der Vorschlag unterbreitet, im Zusammenhang mit der Konzeption des beabsichtigten Masterstudiengangs Radverkehr den Bereich Radverkehr als Teil miteinander verbundener Verkehrssysteme im Rahmen der Mobilitätswende zu betrachten. Hinsichtlich des massiven Fachkräftemangels in den öffentlichen Bauämtern regte das Gremium an, die Weiterbildungsstudiengänge der Fakultät für Laufbahngruppen 2.1 und 2.2 zu bewerben.

Informationsaustausch mit den Vorsitzenden der beiden Personalräte, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu einem Informationsaustausch mit dem Hochschulrat für die Sitzung am 23.11.2023 eingeladen. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie die Vorsitzende des Personalrates der Beschäftigten in Technik und Verwaltung waren jedoch kurzfristig verhindert. Als nichtstimmberechtigte Senatsmitglieder nehmen beide Funktionsträger*innen an dem Informationsaustausch mit dem Hochschulratsvorsitzenden im Senat teil.

Die Vertreterin des Personalrates für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten, Frau Dr. Achterberg, berichtete über die zum Teil negativen Folgen der Energieeinsparungen vor allem für die weiblichen Beschäftigten der Universität sowie über die zu dem Zeitpunkt noch fortdauernden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Herr Dr. Kotthaus, teilte mit, dass die Anzahl der durchgeführten Beratungen und der eingereichten Anträge auf Nachteilsausgleiche bei Prüfungen (die in der Regel von den Prüfungsausschüssen positiv beschieden werden) im laufenden Jahr bereits die Rekordmarke des Jahres 2022 überschritt. Er wies aber auch auf die gemeinsam mit der Hochschulleitung bereits initiierten vielfältigen Maßnahmen hin, um den Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Prüfungs- und Studienbedingungen zu erleichtern.

Informationsaustausch mit dem AStA-Vorsitz

Ein vertrauensvoller und konstruktiver Informationsaustausch mit der Vertretung der Studierendenschaft wird an der Bergischen Universität seit Jahren regelmäßig gepflegt.

In der Sitzung am 19.06.2023 wurden mit den AStA-Vorsitzenden, Lea Hochkirchen und Megan Zipse, neben den Aktivitäten im Bereich der Antidiskriminierung, die Studienangebote mit Bezug zur Nachhaltigkeit in den verschiedenen Fachdisziplinen, die Forderungen der Gewerkschaften zum Abschluss eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) sowie die Einführung des Deutschlandtickets erörtert.

Berichtswesen

Der Compliance-Beauftragte, Herr Prof. Dr. Thiele, und die Antikorruptionsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Klamroth, wurden zu der Sitzung am 23.02.2023 als Gäste eingeladen, um dem Hochschulrat persönlich über ihre inzwischen mehrjährige Tätigkeit zu berichten. Erfreulicherweise wurden in den letzten Jahren in beiden Bereichen keine Sachverhalte von rechtlicher Relevanz festgestellt.

Der Hochschulrat nahm neben den Jahresberichten des Compliance-Beauftragten und der Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2022, den Jahresrechenschaftsbericht 2022 des Rektorates sowie die jeweiligen Quartalsberichte der Hochschulleitung zur Kenntnis.

Auf Anraten des Hochschulrates berichtete das Rektorat 2023 erstmalig über ausgewählte aktuelle Schwerpunktthemen: Entwicklung des Leitbilds Lehre, Vorstellung der Third-Mission-Strategie und der interdisziplinären Zentren, Governance in Wissenschaftsorganisationen, Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) / Teilportfolioanalyse (TPA), strategische Ausrichtung der Universität in den Bereichen Forschungs- und Nachwuchsförderung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit. Grundsätzlich war der Hochschulrat der Auffassung, dass der Strategieentwicklung der Universität in den Beratungen noch mehr Raum eingeräumt werden könnte.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Angesichts der weiterhin akuten Gefahr eines Cyberangriffs wurde die Hochschulleitung gebeten, das Risiko eines Cyber-Angriffs höher zu bewerten, als dies im Risikobericht veranschlagt wurde. Dem Hochschulrat wurde auch im Jahr 2023 in jeder Sitzung über den jeweils aktuellen Stand der IT-Sicherheit berichtet. Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass insbesondere für die öffentlich weitestgehend zugänglichen IT-Systeme kein vollkommener Schutz vor Cyber-Angriffen möglich ist, ist die maximale Erhöhung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit nur in einem dauerhaften Prozess zu erreichen, in dem die Sensibilisierung und Schulung der Nutzer*innen sowie die permanente Modernisierung der digitalen Architektur der Universität zu den vorrangigen Zielen aller zentralen Gremien der Universität gehören müssen. Der Hochschulrat hat auch 2023 das Rektorat in all seinen Bemühungen gestärkt, die IT-Sicherheit und den Datenschutz zu optimieren. Er regte an, in die Übersicht der Beratungs- und Beschwerdestellen der Universität auch den Bereich Datenschutz, den Informationssicherheitsbeauftragten sowie eine Information zum Thema Whistleblowing aufzunehmen.

Nachhaltigkeit

Die Thematik der Nachhaltigkeit wird an der Bergischen Universität bereits seit vielen Jahren aktiv verfolgt. Sie gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen, deren Bewältigung auch für die Hochschulen eine wichtige Aufgabe bildet. Sie beeinflusst alle Tätigkeitsfelder der Universität. Der Hochschulrat begrüßte die vielfältigen Aktivitäten der Universität in diesem Bereich. Das Gremium äußerte die Bitte, den CO2-Fußabdruck der Universität in den Bericht über die Nachhaltigkeit als Bestandteil des künftigen Lageberichtes aufzunehmen. Grundsätzlich sollten der Erfassung und Beurteilung von Nachhaltigkeitsaktivitäten transparente Kriterien zugrunde gelegt werden, die künftig auch eine aussagekräftige Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen ermöglichen würden. Das Gremium regte die Erstellung eines Positionspapiers zur Nachhaltigkeit mit konkreten Zielsetzungen für Forschung, Lehre und Verwaltung sowie Nachhaltigkeit an. Auch auf Fakultätsebene sollten Ansprechpersonen zur Nachhaltigkeit benannt und geschult werden.

Forschung

Der Hochschulrat nahm mit Freude zur Kenntnis, dass auch unter der Leitung des neuen Rektorates die positive Entwicklung der Bergischen Universität in allen wesentlichen Bereichen fortgesetzt werden konnte. So hat die Höhe der Drittmitteleinwerbungen mit ca. 54 Mio. € einen neuen Höchststand erreicht. Diese Entwicklung ist insbesondere vor dem Hintergrund der noch andauernden Auswirkungen der Corona-Krise und der insgesamt schlechteren Ausstattung der Bergischen Universität als ehemalige Gesamthochschule bemerkenswert. Der Hochschulrat regte an, die vielfältigen Forschungsinitiativen der Universität zu systematisieren, in einem Zeitplan zu erfassen und zu priorisieren. In Bezug auf die initiierte strategische Neuausrichtung der Interdisziplinären Zentren sollten in Zentren mit Praxisbezug in ihre Beiräte auch Personen aus der beruflichen Praxis aufgenommen werden, um dadurch auch die Belange der Wirtschaft in die Spitzenforschung einzubeziehen. Es wurde auch angeregt, grundsätzlich die Drittmitteleinwerbungen als Anforderung in alle Ausschreibungen von Professor*innenstellen der Fakultät aufzunehmen.

Studium und Lehre

Der Hochschulrat nahm die Bemühungen der Hochschulleitung zur Kenntnis, den bundesweit fallenden Einschreibungszahlen entgegenzuwirken. Dabei regte der Hochschulrat an, auf Studieninteressierte aktiv einzugehen. Neben den zahlreichen Kontakten zu den weiterbildenden Schulen vor Ort, sollte auch für international ausgerichtete Studiengänge geworben werden. Durch eine verstärkte Betreuung der Studierenden, insbesondere in den ersten Semestern, sollte die Abbrecherquote weiter gesenkt werden. Das Gremium setzte sich vor dem Hintergrund der in der Corona-Krise gesammelten Erfahrungen dafür ein, das Lehrangebot in den ersten beiden Studiensemester ausschließlich in Präsenz anzubieten. Denn insbesondere durch persönliche Anwesenheit an der Universität könnte die das gesamte Studium prägende Orientierungsphase erfolgreich gestaltet und eine nachhaltige Studienkultur gebildet werden. Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Prozesses zur Einführung eines Leitbilds Lehre wurde vom Hochschulrat angeregt, Erwartungen an Studierende zu formulieren, die einem Leitbild Lehre vorgelagert sind. Dabei handele es sich um soziale Fähigkeiten, wie z. B. die Fähigkeit, gemeinsam an der Lösung komplexer Fragestellungen zu arbeiten und der Umgang mit Diversität. Vor dem Hintergrund sinkender Studierendenzahlen in den MINT-Studiengängen wurde dazu geraten, Bereiche wie KI und Smart Mobility in die Curricula aufzunehmen und gezielt auf Frauen und Mädchen einzugehen.

Der Hochschulrat begrüßte die an der Bergischen Universität eingeführten Modelle des Teil(zeit)studiums und empfahl, den Bereich der Weiterbildungsstudiengänge weiter zu stärken. Er nahm zustimmend die Intention der Bergischen Universität als eine der in der Lehrer*innenbildung führenden Landesuniversitäten zur Kenntnis, sich an dem Programm zur Entwicklung optionaler qualitätsgesicherter Zugangsmodelle zum Lehramt aktiv zu beteiligen.

Der Hochschulrat stimmte des Weiteren dem Entwurf des ergänzenden Sonder-Hochschulvertrags Lehramt zu.

Third Mission

Mit den Initiativen im Bereich Third Mission werden für die Universität zusätzliche attraktive Finanzquellen und attraktive Betätigungsfelder für Forschung und Lehre erschlossen. Insofern begrüßte der Hochschulrat das Engagement der Universität in diesem Bereich. Das Gremium empfahl gleichwohl, neben dem Output auch den Mehrwert („Outcome“) der schon länger bestehenden Third-Mission-Formate und Kooperationen zu analysieren und auch Studierende verstärkt in Third-Mission-Aktivitäten einzubeziehen. Unter Verweis auf die historische Genese der Dritten Mission der Hochschulen in Deutschland und ihres theoretischen Bezugsrahmens wurde vom Hochschulrat der Vorschlag unterbreitet, anstelle eines induktiven Ansatzes in eine Reflektion über das Verständnis der Universität von der Öffnung der Universität gegenüber der Gesellschaft einzutreten, um daraus Anregungen für die Definition des Third-Mission-Begriffs abzuleiten.

Finanzen

Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 21.624.334,67 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 28.061.619,23 € fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 28.061.619,23 € und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2023 nach dem Stand vom 13.10.2023 mit einem Jahresüberschuss von 23.739.900 € zustimmend zur Kenntnis.

Das Gremium stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2024 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 7.051.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2025 bis 2028 zustimmend zur Kenntnis.

Die derzeitige Finanzlage der Universität wurde vom Hochschulrat in Übereinstimmung mit der Auffassung der Wirtschaftsprüfer*innen der Universität trotz der weiterhin bestehenden globalen Risiken, insbesondere vor dem Hintergrund der markant gestiegenen Energiekosten, als weiterhin stabil betrachtet. Das Risikomanagement der Universität bewerteten die Wirtschaftsprüfer der Universität als angemessen. Das interne Kontrollsystem und der derzeitige Umfang der internen Revision wurden als einwandfrei beurteilt.

Zwar gehört eine auf Gewinn ausgerichtete Wirtschaftsführung nicht zum gesetzlichen Auftrag einer Universität, doch ist nach Auffassung des Hochschulrates die Erreichung eines zumindest jährlich ausgeglichenen Haushaltes im Sinne einer langfristig ausgerichteten Finanzierung ihrer Aktivitäten in Forschung und Lehre anzustreben. Der Hochschulrat gab zu bedenken, dass der in der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2025 – 2028 ausgewiesene Überschuss im Vergleich zu dem der Vorjahre voraussichtlich erheblich geringer ausfallen wird. Um die strategische Handlungsfähigkeit der Universität auch in Zukunft sicherzustellen und gegen unerwartete Belastungen gewappnet zu sein, hat der Hochschulrat gegenüber dem Rektorat erneut den Wunsch bekräftigt, nach Möglichkeit ca. 5% des jährlichen Ertrages für die Bildung von Rücklagen zu verwenden.

Der Hochschulrat bestimmte erstmalig die ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Essen, zur Wirtschaftsprüferin für den Jahresabschluss des Jahres 2023 und regte an, in der nächsten Ausschreibungsrunde Angaben von Qualifikationen sowie Referenzen der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer*innen anzufordern und dem Hochschulrat diese Informationen vor der entsprechenden Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Bauen

Mit großer Sorge nahm der Hochschulrat die Berichte der Hochschulleitung über den enormen Sanierungsstau der baulichen Infrastruktur der Universität zur Kenntnis. Sofern nicht kurzfristig erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden, ist mit Nutzungsuntersagung mehrerer Gebäude zu rechnen. Der Hochschulrat stimmte dem vom Rektorat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile bevorzugten Sanierungsplan zu, alle erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines großen Projektvorhabens durchzuführen. Dabei soll eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstige und als zweckmäßig betrachtete Errichtung der Neubauten – ggfls. unter Beteiligung externer Partner – nach Möglichkeit in Eigenregie der Universität durchgeführt werden. Die Sanierungsmaßnahmen sollen unter der Federführung des BLB erfolgen. Alle Verfahrensschritte sollen in enger Abstimmung mit dem BLB und dem Ministerium erfolgen.

Die drohende Nutzungsuntersagung sowie die umfangreiche Sanierung der baulichen In-frastruktur der Universität würden bedauerlicherweise den Lehrbetrieb längerfristig tangieren. Gleichwohl soll das Unterfangen als Chance genutzt werden, die Infrastruktur der Universität im Sinne der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Belange der schwerbehinderten Menschen zu modernisieren.

Sonstiges

Der Hochschulrat sprach der Rektorin und den Prorektor*innen für das erste Kalenderjahr ihrer Amtszeit einen besonderen Dank aus und hieß die seit dem 01.10.2023 amtierende Kanzlerin willkommen. Dieser Dank gilt auch den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für das Geleistete.

Der Hochschulrat dankte Herrn Dr. Kischkel zum Abschluss seiner Amtsperiode für seine vierzehnjährige konstruktive Mitwirkung an der Entwicklung der Bergischen Universität sowie für die kollegiale, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.


Dr. h.c. Josef Beutelmann

Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal

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