Rechenschaftsbericht 2024 des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal gem. § 21 Abs. 5a HG
Rechenschaftsbericht des Hochschulrates für das Jahr 2025
externe Mitglieder:
Vorsitzender:
Dr. h.c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender BarmeniaGothaer Versicherungen
stellvertretende Vorsitzende:
Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Ehrensenatorin der Universität Wien weitere externe Mitglieder:
Prof. Dr. Heike Faßbender, Institut für Numerische Mathematik der TU Braunschweig
Achim Meyer auf der Heyde, Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband e. V., Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes a. D., Senatsdirektor a. D.
Prof. Dr. Christa Neuper, Vorsitzende des Universitätsrates der TU Graz
hochschulinterne Mitglieder:
Prof. Dr. Rita Casale, Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr.-Ing. Markus Zdrallek, Wissenschaftlicher Direktor „neue effizienz - Bergische Gesellschaft für Ressourceneffizienz mbH“
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2025, gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.
Sitzungen
Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte im Jahr 2025 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorats regelmäßig auch die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie zu der Sitzung am 30.06.2025 die von der Universität beauftragte Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2024, Kathryn Kampmann von der ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen und die Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft vorab zugeleitet. An den Sitzungen am 30.06.2025 und am 20.11.2025 nahm auch die für die Bergische Universität zuständige Referentin aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Elena Ruhnke, teil.
Nachwahl einer nicht hauptamtlichen Prorektorin für Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität
Die Prorektorin für Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität, Prof. Dr. Gertrud Oelerich, schied altersbedingt zum 31.12.2025 aus ihrem Amt aus. Für die Nachwahl bis zum Ende der laufenden Amtszeit am 31.08.2028 war eine Findungskommission zu bilden, in der der Hochschulrat durch drei Mitglieder vertreten ist. Neben dem Vorsitzenden, Dr. h. c. Josef Beutelmann, der nach der Geschäftsordnung geborenes Mitglied der Findungskommission ist, wählte der Hochschulrat am 20.02.2025 Prof. Dr. Christiane Spiel und Achim Meyer auf der Heyde in die Findungskommission. Der Senat entsendete durch seine Wahl am 30.04.2025 Prof. Dr. Maria Behrens aus der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Birgit Jacob aus der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften sowie Dr. Philipp Krämer aus dem Institut für Bildungsforschung in die Findungskommission.
Die Findungskommission trat am 01.07.2025 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Neben den Kommissionsmitgliedern nahmen die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Prof. Dr. Brigitte Halbfas, und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Jürgen Regneri, an der Sitzung teil. Zum Vorsitzenden wählte die Kommission Dr. h. c. Josef Beutelmann. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Rektorin, Prof. Dr. Birgitta Wolff, an die Findungskommission, wurde nach einem Gespräch mit der Kandidatin und einer ausführlichen Erörterung im Gremium der einstimmige Beschluss gefasst, der Hochschulwahlversammlung die Wahl von Prof. Dr. Rita Casale, Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften und internes Hochschulratsmitglied, für die verbleibende Amtszeit bis zum 31.08.2028 vorzuschlagen. Nach einhelliger Einschätzung der Findungskommission ist Prof. Dr. Rita Casale nicht nur aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen und ihres europäisch geprägten wissenschaftlichen Werdegangs, sondern auch dank ihres bislang gezeigten Engagements in der akademischen Selbstverwaltung und durch ihre Aktivitäten in diversen wissenschaftlichen Netzwerken und Arbeitskreisen hervorragend für das Amt als Prorektorin geeignet.
Die Hochschulwahlversammlung folgte am 20.11.2025 dem Votum der Findungskommission und wählte Prof. Dr. Rita Casale einstimmig zur neuen Prorektorin für Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität bis zum Ende der Amtszeit am 31.08.2028. Prof. Dr. Rita Casale erklärte am 02.12.2025 ihren Rücktritt gegenüber der Ministerin für Kultur und Wissenschaft. Ihr Amtsantritt erfolgte am 28.01.2026.
In der Hochschulratssitzung am 20.11.2025 sowie in der Hochschulwahlversammlung, die auch am 20.11.2025 stattgefunden hat, sprachen die Mitglieder der beiden Gremien ihren Dank an Prof. Dr. Gertrud Oelerich für das Geleistete aus und wünschten ihr für die Zukunft alles Gute.
Vorbereitung der Nachbesetzung im Hochschulrat
Aufgrund der rechtsaufsichtlichen Mitteilung des Ministeriums, dass die Prorektorin für Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität ihr Amt erst nach der Bestellung eines internen Hochschulratsmitglieds antreten darf, waren Hochschulrat, Rektorat und Senat bestrebt, gemeinsam eine beschleunigte Nachbesetzung im Hochschulrat vorzubereiten. Der Hochschulrat wählte am 20.11.2025 den Vorsitzenden, Dr. h.c. Josef Beutelmann, und die stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, in das Auswahlgremium. Die Senatsvorsitzende lud den Senat zu einer außerordentlichen Sitzung am 08.12.2025 ein. Als Vertreter*innen im Auswahlgremium wählte der Senat Prof. Dr. Birgit Spengler und Prof. Dr. Temme.
Der Hochschulratsvorsitzende lud die Mitglieder des Auswahlgremiums am 09.12.2025 zur konstituierenden Sitzung des Auswahlgremiums am 15.12.2025 ein. Die Sitzung fand im Einklang mit der universitären Verfahrensordnung für die Durchführung der Gremiensitzungen in digitaler Form statt. Als ministeriales Mitglied mit zwei Stimmen nahm RR Elena Ruhnke an der Sitzung teil. Außerdem nahm die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte teil. Zum Vorsitzenden des Auswahlgremiums wurde Dr. h. c. Josef Beutelmann gewählt. Auf der Basis eines mit der Einladung versendeten Kriterienkatalogs und eines Kandidatinnen- vorschlags erarbeitete das Auswahlgremium einvernehmlich eine Liste, bestehend aus einer Person. Der Vorsitzende des Auswahlgremiums informierte die Senatsvorsitzende über das Votum.
Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (KVHU)
Der Hochschulratsvorsitzende der Bergischen Universität wurde in der KVHU-Sitzung am 04.04.2025 an der Universität zu Köln einstimmig für weitere zwei Jahre bis Mai 2027 als Sprecher wiedergewählt. Daher ist die Geschäftsstelle weiterhin an der Bergischen Universität angesiedelt.
Wirtschaftsführung und Finanzen unter den Bedingungen der Haushaltskonsolidierung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde dem Hochschulrat in der Sitzung am 30.06.2025 vorgelegt. Der Hochschulrat stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.744.161,04 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 50.843.402,52 Euro fest, beschloss die Bildung einer Gewinnrücklage i. H. v. 50.843.402,52 Euro, beschloss die Entnahme aus den Allgemeinen Rücklagen und die Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 19.778.415,58 Euro und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung.
Der Hochschulrat bestimmte die ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wirtschaftsprüferin für den Jahresabschluss 2025.
Die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2025 mit Stand vom 13.10.2025 nahm der Hochschulrat am 20.11.2025 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 6,255 Mio. Euro vorläufig zur Kenntnis und bat das Rektorat, für die Sitzung am 09.03.2026 eine aktualisierte Ergebnisrechnung (GuV) vorzulegen.
Die von der Landesregierung angekündigten Kürzungen in der Grundfinanzierung der Universitäten ab 2026 waren das prägende Thema in den Sitzungen des Hochschulrats. Die dynamische Entwicklung der Höhe der von den Universitäten zu leistenden Konsolidierungsbeiträge im Berichtszeitraum stellte die Universität vor große Herausforderungen. Bis zum Ende des Jahres erfolgten eine Reduktion der Kürzung in der Grundfinanzierung der Universität von 5,7 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro und die Rücknahme der ursprünglich ab 2028 geplanten Rückführung der Rücklagen. Die konzeptionelle Umsetzung der an der Universität vorzunehmenden Kürzungen erfolgt in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit dem Hochschulrat als „Konstruktive Haushaltskonsolidierung“ bei den Personal- und Sachmitteln. Dabei wurde nicht nach dem „Rasenmäherprinzip“, sondern in kriteriengeleiteter, differenzierter und an den Hochschulentwicklungsplan 2026-2035 orientierter Weise verfahren. Die Fakultäten wurden vom Rektorat gebeten, Konzepte zur Realisierung von Einsparpotenzialen durch Profilschärfung im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans 2026- 2035 zu erarbeiten. Neben den Fakultäten werden auch in der Verwaltung und den Zentralen Betriebseinheiten Einsparungen vorgenommen. Der Hochschulrat empfahl, belastbare Potenziale zur Steigerung der Drittmitteleinnahmen zu erschließen. Der Einsatz von KI in der Verwaltung war ein separates Thema im Hochschulrat am 20.11.2025.
Das Konzept der „Konstruktiven Haushaltskonsolidierung“ war Schwerpunktthema in der Sitzung am 20.11.2025. Da die finale Kürzung in der Grundfinanzierung, die Rücknahme der Rückführung der Rücklagen ab 2028 und die fakultätsspezifischen Einsparbeiträge noch nicht in der Planung enthalten sein konnten, wurde die Beschlussfassung auf die Sitzung am 09.03.2026 vertagt. Auch über den Wirtschaftsplan 2026 und die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2026 bis 2030 wird der Hochschulrat erst am 09.03.2026 abschließend beraten.
Der Hochschulrat stimmte am 20.11.2025 der Unterzeichnung des Entwurfs der Verlängerungsvereinbarung zur Hochschulvereinbarung 2026 mit der Landesregierung zu. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2028.
Die Kürzungen in der Grundfinanzierung der Universitäten veranlasste auch die Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte des Landes (KVHU) zu ausführlichen Beratungen. In die Anhörung im Wissenschaftsausschuss am 29.10.2025 hat sie eine differenzierte Stellungnahme eingebracht.
Hochschulrecht und Hochschulpolitik
Der Hochschulrat hat sich kritisch mit der vorgezogenen Neufassung des § 44 Absatz 1 HG (personalvertretungsrechtliche Zuordnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) zum 01.01.2025 befasst und mit dem Rektorat über die Umsetzung beraten. Zur rechtssicheren Umsetzung der Neuregelung überprüfte die Universität einzelfallbezogen die Statuszuordnung von wissenschaftlich Beschäftigten, insbesondere in den Zentralen Betriebseinheiten.
Das Hochschulgesetz soll neu gefasst werden. Durch seine Funktion als Sprecher der „Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen“ (KVHU) und den halbjährlichen Dialog mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft war der Hochschulratsvorsitzende stets über die aktuellen Entwicklungen zum Referentenentwurf, zur Überarbeitung des Teils 10 (Sicherheit und Redlichkeit) durch das Ministerium und zum Stand des Regierungsentwurfs informiert. In der KVHU erfolgte am 04.04.2025 und am 15.12.2025 ein reger Austausch zu den geplanten gesetzlichen Änderungen.
Über die den Hochschulrat und die Wahlverfahren betreffenden Regelungen wurde der Hochschulrat in jeder Sitzung durch den Hochschulratsvorsitzenden informiert. Der Hochschulrat begrüßte aus Gründen der Entschlackung der Verfahren ausdrücklich, dass bei der Wahl der nicht hauptberuflichen Prorektor*innen künftig auf eine Findungskommission verzichtet werden soll. Eine zehnjährige Amtszeitbegrenzung für Mitglieder des Hochschulrats hält der Hochschulrat für nicht erforderlich.
Strukturen
An der Universität wurden durch Senatsbeschluss zwei neue Interdisziplinäre Zentren gegründet. Nach der Bewilligung des Sonderforschungsbereichs „Port-Hamiltonian Systems“ (SFB 1701) durch die DFG am 22.11.2024 wurde am 29.01.2025 durch Gründung des Interdisziplinären Zentrums „Port-Hamiltonian Institute (PHI)“ der organisatorische Rahmen für den Sonderforschungsbereich an der Universität geschaffen. Auch das „Interdisziplinäre Zentrum Sprachliches Lehren und Lernen“, das den Forschungsschwerpunkt „Bildung, Wissen und Kultur in sozialen Kontexten“ institutionalisiert, wurde am 29.01.2025 eingerichtet.
Strategische Weiterentwicklung
Die strategische Entwicklung der Universität war auch im Jahr 2025 kontinuierlicher Gegenstand der Berichterstattung des Rektorats an den Hochschulrat sowie der Beratung durch den Hochschulrat in seiner Funktion als beratendes Aufsichtsorgan.
Im Fokus der strategischen Weiterentwicklung standen die konzeptionellen Arbeiten am Hochschulentwicklungsplan 2026-2035, die der Hochschulrat stetig begleitet hat. Der Hochschulrat stimmte dem Hochschulentwicklungsplan 2026-2035 am 20.11.2025 zu. Er hob insbesondere das interdisziplinäre Zusammenwirken der Profillinien, Aktivitätsfelder und Interdisziplinären Zentren im Forschungsbereich hervor.
Als Bestandteil und normative Grundlage des Hochschulentwicklungsplans 2026-2035 formuliert das Universitätsleitbild für die kommenden zehn Jahre Grundsatzpositionen zu den Fragen „Wer wir sein wollen“, „Was wir tun“ und „Wie wir handeln“. Bei der Diskussion zur Erarbeitung des Universitätsleitbilds diskutierte der Hochschulrat mit dem Rektorat auch über das Spannungsverhältnis zwischen Säkularität und religiöser Toleranz auf dem Campus.
Der Hochschulrat nahm in der Sitzung am 01.07.2025 den Entwurf der Geschäftsordnung der Innenrevision zustimmend zur Kenntnis. In der Sitzung wurde auch über mögliche Inhalte der Revisionsprüfplanung beraten.
Forschung
Mit Freude nahm der Hochschulrat zur Kenntnis, dass die Universität im Jahr 2025 herausragende Erfolge in der wettbewerblichen Spitzenforschung erzielt hat. National durch die DFG gefördert ist am 01.04.2025 der Sonderforschungsbereich 1701 „Port Hamiltonian Systems (PHI)“ mit der Bergischen Universität als Sprecherhochschule unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Birgit Jacob gestartet. Darüber hinaus konnten zwei Heisenberg-Professuren eingeworben werden. In der Exzellenzsäule des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa ist es gelungen, gleich vier der prestigeträchtigen ERC Grants einzuwerben, darunter den ersten ERC Consolidator Grant. Ferner wurde im Dezember 2025 mitgeteilt, dass ein weiterer ERC Consolidator Grant zur Förderung vorgesehen ist. Zurückzuführen sind diese Erfolge nicht zuletzt auf die strategischen Bemühungen des Rektorats, Forschungsaktivitäten systematisch zu fördern und die wissenschaftliche Vernetzung auszubauen. Zu DFG-Anträgen empfahl der Hochschulrat, in den Fakultäten dafür zu werben, dass die Gründe für die Ablehnung von Anträgen bekannt werden. Auf dieser Informationsbasis könnten Ressourcen für erfolgversprechende Forschungsanträge mit dem Ziel einer erneuten Antragstellung vorgehalten werden.
Mit den vier Aktivitätsfeldern „Technology Towards Zero-Waste and Zero-Carbon (TEC2- ZERO)“, „Next Generation Learning, Teaching, Knowledge Transfer (NextGen)“, „Shaping Sustainable Societal Transformation (Shape)“ und „Artificial Intelligence for Empowering the Future (AI4EF)“ hat die Universität einen Rahmen geschaffen, mit dem angesichts globaler Herausforderungen Fragen der Zukunftsgestaltung disziplinübergreifend betrachtet werden. Die strategische Konzeption der Aktivitätsfelder berücksichtigt auch Impulse, die der Hochschulrat gegeben hat. In drei der vier Aktivitätsfelder fanden im Jahr 2025 Auftaktveranstaltungen und Symposien statt.
Studium und Lehre
Das Leitbild Lehre wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Fakultäten, der Verwaltung und Zentralen Einrichtungen und der Studierendenschaft fertiggestellt und von den Gremien beschlossen. Es beschreibt anknüpfend an das Universitätsleitbild normative Werte und Ansprüche an die Lehre und bietet Lehrenden und Studierenden Orientierung. Zugleich schafft es einen Raum zur Reflektion über die Lehre innerhalb der Universität. Es ist damit die Basis für die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Lehre. Der Hochschulrat hat sich am 20.02.2025 mit dem aktuellen Stand des Leitbilds Lehre als eines der Schwerpunktthemen beschäftigt. Er dankte dem Rektorat für die gelungene Ausarbeitung sowie die aufwändige und partizipative Gestaltung des Prozesses innerhalb der Universität. Der Hochschulrat sprach die Empfehlung aus, die Spezifika des Standorts Wuppertal bei der Lehre noch etwas stärker im Leitbild herauszustellen. Am 01.07.2025 nahm der Hochschulrat die überarbeitete Endfassung zustimmend zur Kenntnis. Sie wurde vom Senat am 02.07.2025 final beschlossen.
Der Hochschulrat begrüßte die Schaffung eines gemeinschaftlich von der Bergischen Universität und der RWTH Aachen getragenen Angebots für Studienanfänger*innen für das Grundschullehramt am Standort Aachen und stimmte dem ergänzenden Sonder-Hochschulvertrag zum Lehramt zwischen der RWTH Aachen, der Bergischen Universität und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft am 20.02.2025 zu. Das Angebot umfasst ab dem Wintersemester 2025/26 Studienkapazitäten für 80 Bachelorstudierende pro Jahr und ab dem Wintersemester 2028/29 Studienkapazitäten für 64 Masterstudierende pro Jahr. Am 17.10.2025 fand die feierliche Eröffnung des kooperativen Studienangebots an der RWTH Aachen statt, an welcher auch der Hochschulratsvorsitzende teilnahm.
Die Annäherung an die optimale Studierendenzahl in Relation zu den verfügbaren Ressourcen der Universität ist eine strategische Frage von hoher Bedeutung. Der Hochschulrat beriet sich mit dem Rektorat am 20.02.2025 zu dieser Frage und berücksichtigte dabei auch die Rahmenbedingungen im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“.
Am 20.02.2025 diskutierte der Hochschulrat mit dem Rektorat im Rahmen eines Schwerpunktthemas auch die Auswirkungen der KI in der Lehre. Er empfahl, die Dekan*innen noch stärker in die Ausarbeitung von Rahmenbedingungen zum Umgang von KI einzubinden
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit genießt als Querschnittsaufgabe der Universität weiterhin einen hohen Stellenwert. Viele Universitätsmitglieder engagieren sich in Nachhaltigkeitsinitiativen. Die Universität ist nicht zuletzt durch die Sprecherfunktion der Rektorin eng mit Humboldtn, der Nachhaltigkeitsinitiative der NRW-Universitäten, vernetzt. In den neu entwickelten Forschungsaktivitätsfeldern spiegelt sich die durchgängige Bedeutung des Nachhaltigkeitsgedankens. Um die Nachhaltigkeit in Lehrveranstaltungen zu stärken, hat die Universität unter Einbeziehung aller Fakultäten eine Lehrwerkstatt Nachhaltigkeit gebildet und für die Entwicklung eines neuen Nachhaltigkeitscurriculums 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Hochschulrat begrüßte die Nachhaltigkeitsinitiativen der Universität.
Gleichstellung und Diversität
Die Bergische Universität versteht Gleichstellung und Diversität - neben der rechtlichen Dimension – als wichtige Grundlagen für ein gewinnbringendes Studien-, Arbeits- und Aufenthaltsklima und eine leistungsfähige und attraktive Universität. Der Hochschulrat begrüßte die Vielzahl der diesbezüglichen Aktivitäten im Jahr 2015. So hat der Senat zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie am 30.04.2025, nach Zustimmung aller Gremien, die Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses gewählt. Im Jahr 2024 wurde eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Die Referentin für Antidiskriminierung, Nicole Potenza, hat sich im Jahr 2025 universitätsweit vorgestellt und eine Vielzahl an Veranstaltungen, Workshops und Netzwerktreffen zur Antidiskriminierung gestaltet und ihre Beratungstätigkeit für Studierende und Beschäftigte aufgenommen. Durch Beschluss des Gleichstellungskonzepts 2030 hat die Universität die Grundlage für eine Antragstellung im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder geschaffen. Im Oktober 2025 beteiligte sich die Universität an der bundesweiten Initiative „Hochschulen zeigen Haltung“. Auch die Angebote des Familienbüros zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gezielte Maßnahmen zur Karriereförderung von Wissenschaftlerinnen wurden dem Hochschulrat regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung des Rektorats vorgestellt.
Third Mission
Die Bergische Universität ist durch ihre Third Mission-Aktivitäten als engagierte Partnerin und Ideengeberin der mittelständisch geprägten, innovativen Unternehmen, der öffentlichen Arbeitgeber und Schulen sowie der Nachbarkommunen des Bergischen Städtedreiecks eng mit der Region verbunden. Unternehmen vor Ort fördern seit vielen Jahren junge Talente, indem sie Deutschlandstipendien mitfinanzieren. Mit dem UniService Third Mission erfolgt ein strukturierter Wissenstransfer in die Region. Zugleich wird das Engagement der Universitätsangehörigen unterstützt, Beiträge zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten. Auch an der Schnittstelle der Wissenschaft zur Kultur ist die Bergische Universität aktiv, zum Beispiel durch ihre Beteiligung an Ausstellungen in der Kunsthalle Barmen. Durch das Engagement im Bund-Länder-Modellprojekt „Empowering Women Entrepreneurs“ wird ein weiterer wichtiger Impuls zur Stärkung der Gründungskultur, insbesondere zur Stärkung von Gründerinnen, gesetzt. Der Hochschulrat unterstützt die Institutionalisierung der Third Mission an der Universität und die zahlreichen Third Mission-Aktivitäten. Er empfahl gleichwohl, ein strategisches Controlling zu etablieren, um den Outcome der Third-Mission-Aktivitäten zu evaluieren.
Governance
Die Prüfmitteilungen des Landesrechnungshof gaben auf der Ebene der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte des Landes (KVHU) Impulse für eine Überprüfung und Überarbeitung der „Grundsätze guter Hochschulführung (Practice of Good Governance)“. Im Zusammenhang mit dem Erlass zur Zuständigkeitsverteilung vom 21.04.2015 nach Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes und in Anlehnung an den von Landesregierung am 19.03.2013 beschlossen „Public Corporate Governance Kodex (PCGK)“ hatte die KVHU mit den „Grundsätzen guter Hochschulführung“ im Jahr 2015 einen eigenen Governance Kodex mit Compliance-Regeln zwischen Ministerium, Hochschulräten und Rektoraten beschlossen. Für die KVHU-Sitzung am 15.12.2025 wurde ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt, in den auch Regelungen aus den Unternehmens-Kodizes enthalten sind, u.a. zum besseren Informationsfluss zwischen Rektorat und Hochschulrat und zum Grundsatz der persönlichen Ausübung des Hochschulratsmandats. Der Entwurf soll im Jahr 2026 allen Rektoraten und Hochschulräten der 14 Universitäten vorgelegt werden.
Anpassungen aufgrund der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofs
Die Prüfung von sechs Hochschulräten durch den Landesrechnungshof hat der Hochschulrat zum Anlass genommen, die Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs den Abläufen an der Bergischen Universität gegenüberzustellen. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung am 01.07.2025 vorgestellt.
Der Hochschulrat wird künftig in vier Einzelsitzungen tagen. Bisher gab es eine „Doppelsitzung“ im Sommer. Darüber hinaus werden dem Hochschulrat künftig ein Mal im Jahr die Beteiligungen und Mitgliedschaften der Universität vorgelegt, um die unternehmerische Hochschultätigkeit intensiver zu überwachen. Die Berichte über die Evaluation von Studium und Lehre, die dem Hochschulrat bislang nicht separat vorgelegt wurden, sondern indirekt in die Berichterstattung des Prorektorats Studium und Lehre, insbesondere zu den Akkreditierungen, eingeflossen sind, werden künftig vom Rektorat als executive summaries der Qualitätsberichte, die im Rahmen des Bologna-Checks erstellt werden, aufbereitet und dem Hochschulrat für Empfehlungen und Stellungnahmen zugeleitet. Neben diesen drei Punkten wird die Kanzlerin, einer Anregung des Landesrechnungshofs folgend, den Hochschulrat künftig stärker in den vergaberechtlichen Prozess zur Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss einbeziehen. Die Anregung des Landesrechnungshofs spiegelt die langjährige Auffassung des Hochschulratsvorsitzen wider, dass es für das Aufsichtsorgan kaum vertretbar erscheint, dass das Verfahren zum Zeitpunkt der anstehenden Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch den Hochschulrat vollständig neu durchgeführt werden müsste, falls der Hochschulrat den Vorschlag der Kanzlerin bzw. des Kanzlers ablehnt. Diese Auffassung wurde auch im Kreise der KVHU einhellig geteilt und als Bestandteil in den Entwurf der neuen „Grundsätze guter Hochschulführung“ aufgenommen. Zu den übergeordneten Prüfmittelungen erarbeitete auch die KVHU eine gemeinsame Stellungnahme an das Ministerium.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Die IT-Sicherheit gehört wegen der seit Jahren ansteigenden Fallzahlen von Cyberangriffen seit Jahren zu den wesentlichen Themen und Aufsichtsaufgaben des Hochschulrats.
Die Informationssicherheitsbeauftragte der Universität, Stephanie Ziegler, informierte den Hochschulrat am 30.06.2025 über den aktuellen Stand der Informationssicherheit und berichtete als Schwerpunktthema über die Konzeption und Auswertung der Phishing-Simulationen. Seit Dezember 2023 führt die Universität solche Simulationen in unregelmäßigen Abständen, verschiedenen Schwierigkeitsstufen und für drei verschiedene Zielgruppen durch. Untersucht wurden die Klickrate, die versuchten Eingaben und der Anteil der Meldungen an das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung. In allen Schwierigkeitsgraden und Nutzergruppen besteht weiterhin Optimierungsbedarf.
Die Informationssicherheitsbeauftragte berichtete, dass Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit erarbeitet worden seien. Dazu gehört u.a. ein verpflichtendes Beratungsgespräch für neu berufene Professor*innen. Dem Concilium Decanale bietet das Rektorat eine Sondersitzung an, um die aktuelle Bedrohungslage und zielgenaue Schulungsmaßnahmen zu besprechen. Der Hochschulrat begrüßte die Pläne, die Teilnahme an Schulungen zur IT-Sicherheit durch Ausstellung eines Zertifikats sicherzustellen. Auch die Überlegung, dass IT-Ressourcen für neue Mitarbeiter*innen erst nach Absolvierung einer Schulung zur IT-Sicherheit freigeschaltet werden, unterstützte der Hochschulrat. Die Berichterstattung zur IT-Sicherheit wird kontinuierlich im Hochschulrat fortgesetzt.
Der Leiter des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM), Michael Gutmann, berichtete dem Hochschulrat am 20.11.2025 über personelle und technische Veränderungen, die im Berichtsjahr zur Verbesserung der Cybersicherheit vorgenommen wurden und gab einen Ausblick zu Maßnahmen, die im Jahr 2026 geplant sind, u.a. die Erneuerung der Endgerätesicherheit in den Zentralen Betriebseinheiten und in der Verwaltung, die Erweiterung des Schwachstellenmanagements durch Einführung regelmäßiger Scans im Bereich der zentralen IT, die Einführung der 2-Faktor-Authentifizierung auch für Studierende und die Implementierung eines Logmanagements. Der Hochschulrat stellte gezielte Fragen, u.a. zur Umstellung auf Windows 11 sowie zum Thema Notfallstromversorgung. Insgesamt stellt sich die Cybersicherheitslage an der Universität als robust dar. Gezielte Angriffe können aber nicht ausgeschlossen werden. Sie stellen weiterhin eine Herausforderung dar. Der Hochschulrat wird auch im kommenden Jahr über den Stand der Cybersicherheit informiert.
Berichtswesen
Das Rektorat berichtete dem Hochschulrat in jeder Sitzung des Hochschulrats über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen aus allen Rektoratsressorts.
Der Hochschulrat nahm in der Sitzung am 30.06.2025 entsprechend seines gesetzlichen Auftrags nach § 21 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 HG Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats für das Jahr 2024 und gab einzelne Empfehlungen zu den Ressortbereichen des Rektorats. Der Hochschulrat lobte den Rechenschaftsbericht als informativ und aussagefähig. Einzelne Themen könnten künftig noch etwas stärker fokussiert werden, um auch andere Zielgruppen innerhalb und außerhalb der Universität zu adressieren.
Die Berichte des Compliance-Beauftragten, Prof. Dr. Stefan Thiele, und der Antikorruptionsbeauftragten, Prof. Dr. Kathrin Klamroth, für das Berichtsjahr 2024 nahm der Hochschulrat in der Sitzung am 20.02.2025 zur Kenntnis. Erfreulicherweise wurden in beiden Bereichen erneut keine Sachverhalte von rechtlicher Relevanz festgestellt. Der Compliance-Beauftragte wurde vom Rektorat für eine neue Amtszeit (01.02.2025 - 31.01.2028) bestellt.
Des Weiteren stellten die Geschäftsführerin der KINAST Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH, Laura Graßie, und Joseph Op de Hipt in Vertretung für Dr. Karsten Kinast, den Tätigkeitsbericht des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Zeit vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 vor. Laura Graßie berichtete u.a. über drei meldepflichtige Datenschutzvorfälle, bei denen die Verfahren in Absprache mit der Landesdatenschutzbehörde abgeschlossen wurden.
Die Universität hat im Jahr 2016 ein Risiko- und Notfallmanagement eingeführt. Dem Hochschulrat wurde wie in den vergangenen Jahren vom Risiko- und Notfallmanagement-Team am 20.02.2025, am 30.06.2025 und am 20.11.2025 ein Risikobericht über das vergangene Quartal vorgelegt. Als Fokusthema wurde in den Risikobericht I/2025 das Risiko des Ausfalls von Lehrveranstaltungen aufgrund der anstehenden Sanierungen der Bausubstanz aufgenommen und im Hochschulrat diskutiert.
Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Gremien der Universität
Der Hochschulratsvorsitzende nahm auf Einladung der gastgebenden Dekanin der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften, Prof. Dr. Ursula Kocher, am 26.05.2025 an der Fakultätskonferenz („Concilium Decanale“) teil. Das Concilium Decanale berät das Rektorat, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums. Der Austausch mit den Fakultätsleitungen war dem Hochschulratsvorsitzenden vor dem Hintergrund der Beiträge der Fakultäten zur Konstruktiven Haushaltskonsolidierung ein besonderes Anliegen. Er berichtete dem Gremium über die vergangenen zwei Sitzungen des Hochschulrates. Das Gremium tauschte sich u.a. zum Thema Schaffung bzw. Wiederbesetzung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse unter den Bedingungen der Konstruktiven Haushaltskonsolidierung aus.
Auf Einladung des Senats nahm der Hochschulratsvorsitzende an der Sitzung des Senats am 29.10.2025 teil. Er berichtete dem Gremium, über die im Hochschulrat sowie in der Konferenz der Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten des Landes (KVHU) im Jahr 2025 behandelten Themen. Er berichtete u.a. über den Jahresabschluss, die finanzielle Lage der Universität vor dem Hintergrund der Haushaltskürzungen und setzte den Senat über die Zustimmung des Hochschulrats zum Hochschulentwicklungsplan 2026- 2035 sowie zum ergänzenden Sonder-Hochschulvertrag zum Lehramt am Standort Aachen in Kenntnis. Im Anschluss ging er auf einzelne Nachfragen der Senatsmitglieder näher ein. Bei der Vorstellung des Konzepts der Konstruktiven Haushaltskonsolidierung durch das Rektorat nahm der Hochschulratsvorsitzende teil und brachte die Perspektive des Aufsichtsorgans in die Diskussion ein.
Die vom Hochschulrat in den Jahren 2023 und 2024 begonnene Vorstellungsreihe der Fakultäten im Hochschulrat wurde mit der Vorstellung des Instituts für Bildungsforschung durch den Vorsitzenden, Prof. Dr. Gino Casale, in der Sitzung am 01.07.2025 komplettiert. Die Lehrkräftebildung, eine der großen Stärken der Bergischen Universität, wird institutionell durch die School of Education wahrgenommen. Als eigenständige Organisationseinheit nimmt sie seit 2010 die Aufgaben eines Zentrums für Lehrerbildung gemäß § 30 Absatz 1 HG wahr. Ihre Aufgaben in Lehre und Forschung führt sie durch das Institut für Bildungsforschung aus, das akademisch und organisatorisch einer Fakultät gleichgestellt ist. Prof. Dr. Gino Casale stellte dem Hochschulrat die Organisationsstruktur, die personelle Ausstattung des Instituts und die Bereiche Lehre, Forschung und Third Mission vor. Der Hochschulrat dankte dem Vorsitzenden für den ausgezeichneten Vortrag und empfahl in der sich anschließenden Diskussion, die Schnittstellen zwischen den Bildungs- und den Fachwissenschaften weiter zu optimieren.
Informationsaustausch mit den Vorsitzenden der beiden Personalräte und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu einem Informationsaustausch für die Sitzung am 20.11.2025 eingeladen.
Die Vorsitzende des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten, Dr. Ruth Lauterjung regte an, die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen noch stärker im Umgang mit Führungskompetenzen zu unterstützen.
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Jürgen Regneri, ging auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Prinzip der Bestenauslese und den gesetzlichen Vorgaben zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Er wies zudem auf die Arbeitsstättenverordnung hin, insbesondere aufgrund der Schwergängigkeit einiger Türen in der Universität. Die Kanzlerin teilte mit, dass hierzu schon seit längerer Zeit Gespräche mit dem Vermieter (BLB) geführt werden und auf eine Besserung hingewirkt werde.
Informationsaustausch mit dem AStA-Vorsitz
Ein vertrauensvoller und konstruktiver Informationsaustausch mit der Vertretung der Studierendenschaft wird an der Bergischen Universität seit Jahren regelmäßig gepflegt.
Das Gespräch mit dem AStA-Vorsitz fand in der Sitzung am 30.06.2025 statt. Der AStA- Vorsitzende, Till Sörensen-Siebel, merkte an, dass dem AStA von Studierenden zugetragen worden sei, dass vereinzelt Lehrende von Studierenden eine Anwesenheitspflicht einfordern, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage in den entsprechenden Prüfungsordnungen gibt. Die Prorektorin für Studium und Lehre wies auf die Möglichkeit hin, eine anonyme
Beschwerde bei der Zentralen Stelle für Studierende einzureichen, falls Lehrende unrechtmäßig eine Anwesenheitspflicht einfordern. Der AStA-Vorsitzende ging auch auf den Zustand der Barrierefreiheit an der Universität ein und wies darauf hin, dass der barrierefreie Zugang zur Universität, u.a. wegen aktuell unzureichender Aufzüge, nicht in allen Bereichen gewährleistet sei. Er wies überdies auf bauliche Mängel in Teilen der Studierendenwohnheime hin.
Mit Sorge berichtete der AStA-Vorsitzende von vereinzelten verfassungsfeindlichen Aktivitäten auf dem Campus. Der AStA wünschte sich ein noch stärkeres Bekenntnis der Universität zu einem weltoffenen Campus und Maßnahmen gegen antidemokratische Bestrebungen. Die Universitätsleitung teilte dem AStA-Vorsitzenden mit, dass die Universität in engem Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden stehe und verstärkt präventive Angebote etabliere. Außerdem enthalte das Universitätsleitbild ein Bekenntnis zur Weltoffenheit und gegen jedwede Form von Diskriminierung. Auch die Sicherheitslage auf dem Campus wurde vom AStA aufgrund von Übergriffen als angespannt bewertet. Die Universitätsleitung teilte mit, dass unverzüglich Maßnahmen, insbesondere eine Verstärkung der Bewachung und die Ausleuchtung der Wege zu den Studierendenwohnheimen, ergriffen worden seien.
Sonstiges
Der Hochschulrat sprach dem Rektorat einen besonderen Dank aus. Dieser Dank gilt auch den Hochschullehrer*innen, den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung für das Geleistete.
Dr. h.c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal
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