Horizont Europa (2021-2027)

Anfang 2021 ist das neue EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa gestartet: mit einer Laufzeit bis Ende 2027 und einem Gesamtbudget in Höhe von 95,5 Mrd. Euro (in laufenden Preisen).

Die Programme bieten Fördermöglichkeiten für themenoffene (Grundlagen-) Forschung an, wie auch themengebundene Ausschreibungen für Verbundprojekte.

Horizont Europa hat ehrgeizige Ziele:

  • die Förderung von exzellenter Wissenschaft,
  • eine weltweit führende wissenschaftlicher Infrastruktur,
  • die Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen,
  • eine Stärkung der Innovation in Europa,
  • und die weitere Entwicklung des Europäischen Forschungsraums.

Open Science, Gender und Chancengerechtigkeit, sowie Citizen Science (Forschung mit Bürger*innen) sind wichtige Prinzipien in allen Programmen.

 

Horizont Europa besteht aus drei Pfeilern:

1. Wissenschaftsexzellenz - mit den bekannten Programmen des Europäischen Forschungsrates (ERC), dem Marie Sklodowska Curie - Mobilitätsprogramm (MSCA), und den Forschungsinfrastrukturen.

Interessant für Forschende: Die Research Grants des ERC und die MSCA-Programme sind themenoffen. Sie als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen definieren Ihr Forschungsprojekt selbst.

2. Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas - mit den Themenbereichen:

Gesundheit

Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

Digitalisierung, Industrie und Weltraum

Klima, Energie und Mobilität

Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.

In diesen Programmen werden weiter die klassischen Verbundprojekte gefördert.

Neu: Mit den "Missionen" wird ein neues Format eingeführt. Hier werden große ambitionierte Ziele vorgegeben, die durch Forschungs- und Innovationsprojekte mit unterschiedlichen Ansätzen und Herangehensweisen erreicht werden sollen (in Anlehnung an die "Mond-Mission" Mitte des letzten Jahrhunderts).

Die fünf Bereiche der Missionen:

Cancer

Adaptation to climate change, including societal transformation

Healthy oceans, seas, coastal and inland waters

Climate-neutral and smart cities

Soil health and food

3. Innovatives Europa

Dieser dritte Pfeiler steht für Programme und Ausschreibungen mit einer Ausrichtung auf technologische Innovation und Marktorientierung. Eine wichtige Rolle werden der Europäische Innovationsrat und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut spielen. Einige Programme aus dem aktuellen Programm Horizont 2020 werden teilweise in diesem Bereich neu aufgestellt (zum Beispiel die Future and Emerging Technologies - FET open).

4. Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

Ausweitung und Verbreitung von Exzellenz: Neben den drei Pfeilern wird es auch weiterhin Programme geben, mit denen neuere EU-Staaten bei der Entwicklung von Infrastrukturen und wissenschaftlicher Exzellenz besonders in den Blick genommen werden. Hier finden sich auch bekannte Programme wie z.B. Twinning oder Teaming wieder, ergänzt durch neue Formate.

Im Programmteil Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems werden Themen wie z.B. Citizen Science, Gender und Ethik in der Forschung ausgeschrieben (in Nachfolge des H2020-Programms "Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft").

An den Ausschreibungen von Horizont Europa können sich generell alle natürlichen und juristischen Personen beteiligen. Programmspezifisch gibt es Besonderheiten und Einschränkungen.

Die Liste der Staaten, die an den Programmen von Horizont Europa als "beneficiary" (mit EU-funding) teilnehmen können, finden Sie hier. Die Liste enthält die Assoziierten Staaten, wie auch die teilnahmeberechtigten Drittstaaten. Stand 02.12.2022 sind Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, die Färöer Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau, Serbien, Tunesien, die Türkei und die Ukraine an Horizont Europa assoziiert. Seit 9.7.2023 ist Neuseeland an die Säule 2 von Horizon Europe assoziiert. Mit Marokko laufen fortgeschrittene Verhandlungen. Sondierungsgespräche mit Kanada sind abgeschlossen. Sondierungsgespräche mit Südkorea, Japan, Singapur und Australien sind gestartet.

Status Vereinigtes Königeich (Stand 2.12.2022): UK kann an allen Programmen von Horizont Europa teilnehmen und zählt als Partner in den Konsortien mit mind. 3 Partnern. Ausgenommen ist eine direkte Beteiligungsinvestition aus dem Fonds des Europäischen Innovationsrats (EIC) als Teil der Förderlinie EIC Accelerator. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, eine Assoziierung ist geplant, jedoch noch nicht in Kraft.

Status Schweiz (Stand 28.04.2022): Die Schweiz gehört nicht zu den Assoziierten Staaten. In Konsortien zählt die Schweiz also nicht zu den drei Mindest-Partnern. Teilweise finanziert die Schweiz die Beteiligung an Horizont Europa durch eigene Mittel.  Aktuell keine Verhandlungen.

Partner aus weiteren Drittstaaten (z.B. USA, Japan) können sich ebenfalls beteiligen, erhalten aber nur in bestimmten Fällen finanzielle Mittel von der EU.

Voraussetzungen für Verbundvorhaben

Bei Research and Innovation Actions (RIA) sowie Innovation Actions (IA) setzt sich ein Konsortium üblicherweise aus mind. 3 Einrichtungen aus 3 unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten / Assoz. Staaten zusammen (de facto meist sehr viel mehr Partner).

Bei den Coordination and Support Actions (CSA) ist formell nur eine Einrichtung notwendig, de facto sind die Konsortien aber sehr groß.

Die Höhe und Art der Förderung hängt von der Ausschreibung und ab. Allgemein erhalten Hochschulen eine Förderung in Höhe von 100% der direkten erstattungsfähigen Kosten sowie eine 25%-Pauschale (sog. Overhead) auf die direkten Kosten außer auf Unteraufträge. In bestimmten Programmen (MSCA) wird nach Pauschalen gefördert.

 

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council - ERC) ermöglicht Wissenschaftler*innen verschiedener Karrierestufen die Durchführung bahnbrechender Forschungsprojekte.

Einzelne Forschende können - je nachdem, wie lange sie bereits forschen: in den Programmen Starting, Consolidator und Advanced Grant - bis zu 2,5 Mio. Euro für Projekte mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren einwerben (mit einer zusätzlichen Option bis zu 1 Mio. € für Großgeräte).

Zusätzlich gibt es für Grantholder noch die Möglichkeit, ein Ergebnis aus einem laufenden oder vor kurzem abgeschlossenen ERC-Grant in einem "Proof of Concept" Grant auf Anwendungspotential zu validieren (Pauschalförderung von 150.000€ für 12 - max. 18 Monate).

Im Programm Synergy Grants bewerben sich kleine Verbünde von bis zu 4 Forschenden (und ihren jeweiligen Forscherteams) um ein gemeinsames Projekt und können dafür bis zu 10 Mio. € für 6 Jahre beantragen.

Die ERC-Grants werden einmal jährlich ausgeschrieben.

Die nächsten Deadlines sind:

  • ERC Starting Grant: 24.10.2023
  • ERC Consolidator Grant: 12.09.2023
  • ERC Advanced Grant: 29.05.2024
  • ERC Proof of Concept Grant (nur für ERC Grantholder): 21.09.2023
  • ERC Synergy Grant (bitte unbedingt Abt. 1.1 kontaktieren!): 08.11.2023

Wir beraten Sie gern zu den ERC-Grants - bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Kontaktstelle ERC im EU-Büro des BMBF oder der KoWi.

Mit dem Marie Sklodowska Curie (MSCA) - Programm möchte die EU-Kommission Forschungsaufenthalte in anderen Ländern (inner- und außerhalb der EU) fördern. Wissenschaftler*innen sollen die Gelegenheit haben, durch internationale, interdisziplinäre und  intersektorale Mobilität neue Methoden und Systeme kennenzulernen.

Das MSCA-Programm bietet Postdoctoral Fellowships für promovierte Forschende, deren Promotion nicht länger als 8 Jahre zurück liegt:

European Postdoctoral Fellowship:

  • 12 - 24 Monate Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Assoziierten Land
  • Offen für alle Nationalitäten
  • Mobilitätsregel: Bewerber*in darf nicht länger als 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem Zielland gelebt oder gearbeitet haben
  • Pauschalen für Lebensunterhalt, Mobilität und Forschungszulage

Global Postdoctoral Fellowship:

  • 12 - 24 Monate Aufenthalt in einer Einrichtung außerhalb der EU
  • 12 Monate Re-Integration in einer Einrichtung in der EU
  • Mobilitätsregel: Bewerber*in darf nicht länger als 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem Zielland gelebt oder gearbeitet haben
  • Pauschalen für Lebensunterhalt, Mobilität und Forschungszulage

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein innovatives Forschungsprojekt und eine gute Passung des Vorhabens zu der gastgebenden Einrichtung.

Die Fellowships werden jährlich ausgeschrieben, die nächste Deadline ist am 13. September 2023.

Wir beraten Sie gern - bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Infos der NKS MSCA finden Sie hier.

 

Ein weiteres Programm im MSCA-Programm, das für Lehrende / Lehrstühle und Institute interessant ist, sind die Doctoral Networks:

  • Länder- und sektorenübergreifende Doktorandennetzwerke, in denen zu einem innovativen Forschungsthema gemeinsame Trainingsmaßnahmen etabliert und internationale Doktorand*innen akquiriert werden
  • Die Ausschreibung ermöglicht:
    •  einfache "Doctoral Networks": mit mind. 3 Partnern aus 3 unterschiedlichen EU- / Assoz. Staaten (Wissenschaftseinrichtungen, Industrie, Behörden...);
    •  "Industrial Doctorates" mit mind. 3 Partnern aus 3 unterschiedlichen EU- / Assoz. Staaten: Hier müssen aber die industriellen Partner für das Netzwerk eine tragende Rolle spielen;
    • "Joint Doctorates", in denen eine gemeinsame Promotion an mehreren Einrichtungen etabliert wird.

Für die Doctoral Networks findet ebenfalls einmal pro Jahr eine Ausschreibung statt, die nächste Deadline ist am 28.11.2023.

Auch hierzu und zu weiteren MSCA - Ausschreibungen (COFUND für Doctorates oder Fellows, Staff Exchanges für internationale Netzwerke, oder auch MSCA and Citizens: Projekte, die sich der Forschung mit und für Bürger*innen) informieren wir Sie gern.

Hier gelangen Sie zu allen offenen (und künftigen) MSCA-Ausschreibungen im EU Funding and Tenders Portal.

Die Antragstellung erfolgt vollständig elektronisch über das Funding and Tender Portal.

Die jeweiligen Ausschreibungsseiten bieten alle Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden. Die Calls sind in der Regel drei bis vier Monate geöffnet. Dies ist für eine gründliche Antragsvorbereitung meist zu kurz. In den zwei- bis dreijährigen Arbeitsprogrammen ist jedoch festgelegt, wann welche Ausschreibungen geplant sind. So kann mit der Antragsvorbereitung bereits vor der Öffnung des Calls begonnen werden.

Die übergeordneten forschungs- und innovationspolitischen Ziele der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2021-2024 sind im Strategischen Plan verankert.

Sprechen Sie uns gerne an!

Die Bergische Universität Wuppertal ist mit dem Participant Identification Code (PIC) 999858735 bei der Europäischen Kommission registriert.

 

Hochschulen müssen ab 2022 einen Gender Equality Plan haben, wenn Forschende in Horizont Europa einen Antrag stellen möchten. Die BUW ist hier gut aufgestellt: Das Gleichstellungszukunftskonzept der BUW ist hier veröffentlicht.

Die Stabsstelle für Gleichstellung und Vielfalt berät auch zu den (obligatorischen!) Antragsteilen, in denen es um die Beschreibung von Genderaspekten geht. Dabei arbeiten wir von der Forschungsförderung gern mit den Kolleginnen von der Stabsstelle und der Gleichstellungbeauftragten der BUW zusammen.

Sprechen Sie uns an!

 

In Horizont Europa gibt es je nach Förderlinie unterschiedliche Fördermodalitäten, bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Modalitäten auf Ihr Vorhaben zutreffen.

Bei sog. Research and Innovation Actions werden i.d.R. tatsächliche förderfähige Kosten abgerechnet.
Geräte müssen abgeschrieben werden. Förderfähig sind nur die ab Inbetriebnahme während der Projektlaufzeit entstehenden Abschreibungskosten. Sprechen Sie uns an!

Bei einem EU-Zuschuss von mindestens 430.000 € ist einmalig ein externes Wirtschaftsprüfungszertifikat (Certificate on the Financial Statements) erforderlich. Bitte planen Sie hierfür Kosten unter "purchase costs" ein.

Das Team der Abt. 1.1 Forschungsförderung und Drittmittelservice an der BUW unterstützt Sie gern über den gesamten Prozess eines Drittmittelprojekts.

Unser Service bis zur Antragseinreichung umfasst alle wichtigen Schritte:

  • Suche nach passenden Programmen,
  • Information über wichtige Konditionen (einschließlich Zusammensetzung des Konsortiums, Bezugnahme auf politische Ziele der EU),
  • Lieferung von Daten und Fakten für Ihren Antrag (z.B. zur Infrastruktur an der BUW etc.),
  • Beratung zu den verschiedenen Antragskapiteln,
  • Gegenlesen Ihrer Antragsentwürfe,
  • Kalkulation Ihres Budgets,
  • Antragstellung im Portal, 
  • sowie notwendiger Unterstützungsschreiben.
  • Wir stellen gern ggf. Kontakt zu internen und externen Unterstützungsstellen her, z.B.

Außerdem informieren wir  über wichtige Veranstaltungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, und wir bieten auch eigene Workshops und Infoveranstaltungen an.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Nach der Bewilligung unterstützen die EU-Referent*innen, Frau Hartig und Herr Trempeck, Sie bei der administrativen und rechtlichen Abwicklung der Grant Preparation Phase und des Grant Managements über das Funding&Tender Portal der Europäischen Kommission.

Außerdem beraten wir Sie zur Auslegung europäischer Förderbestimmungen sowie zu Grundsatzfragen der Bewirtschaftung.

Unsere Kolleg*innen aus dem Vertragsmanagement (Frau Siekmann, Herr Jorde, Herr Stöhr) handeln im Rahmen von EU-Projekten Kosortialverträge, Partnership Agreements und Geheimhaltungsvereinbarungen aus.

Frau Seidel, Frau Renn und Herr Harder bewirtschaften Ihre EU-Projekte, erstellen in Abstimmung mit Ihnen die Kostennachweise und organisieren, falls erforderlich, eine externe Wirtschaftsprüfung.

 

 

 

Vorlagen für Ihr erfolgreiches Projekt

Zeiterfassung

Horizon Europe time declaration

Data Management

Vorlage Data Management Plan

Publikationsplattform der EU-Kommission

 

Ethik

Ethik-Kommission BUW

Ethics (ERC)

 

Nutzung genetischer Ressourcen

Nutzung genetischer Ressourcen (ABS-Verordnung/Nagoya Protokoll)

Ansprechpartern an der BUW: Herr Draeck, Abt. 1.4

 

Communication

ERC Grants

Gutachter*in für die EU

Anträge evaluieren, EU-Prozesse verstehen: jetzt registrieren!

Mehr dazu

EU-Projekte an der BUW

BUW-Anschubfinanzierung

Über das BUW-interne Förderprogramm Forschungsimpulse und -support (FORIS) fördert die BUW sowohl die Antragstellung im Bereich ERC als auch die Koordination von Verbundvorhaben. Ebenso stehen Mittel für die Beteiligung an Verbundvorhaben zur Verfügung.

Mehr dazu

Weitere Infos über #UniWuppertal: