Besteuerung der Hochschule

Die von Hochschulen verstärkte Einwerbung von Drittmitteln, aber auch die Gewinnung von Sponsoren und die weitere Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Einnahmeverbesserungen führen unmittelbar dazu, dass sich immer mehr Berührungspunkte zu diversen Steuerproblematiken ergeben.

Bei der steuerlichen Beurteilung von Hochschulen ist grundsätzlich zu ermitteln, ob und inwieweit diese hoheitlich tätig sind bzw. einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) unterhalten. Nichthoheitliche Tätigkeiten können grundsätzlich sowohl Ertrag- als auch Umsatzsteuerpflichten auslösen. Auch bei hoheitlichen Tätigkeiten und Vermögensverwaltung ist eine Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023 zu prüfen.

Die Ausführungen auf den folgenden Seiten sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Ertrag- und Umsatzbesteuerung der Hochschule geben.

Umsatzsteuer

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Der Betrieb gewerblicher Art

 

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Körperschaftssteuer

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