Kalkulation und Abrechnung von EFRE.NRW-Projekten

EFRE-Projekte der Förderperiode 2014-2020 werden zu 50 % durch die EU finanziert. Hinzu kommt ggf. eine anteilige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, deren Höhe je nach Förderlinie variiert. Für nicht-wirtschaftlich tätige Hochschulen ist maximal eine Förderung in Höhe von 90 % der Gesamtausgaben möglich.

Das EFRE.NRW-Programm basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip: projektbezogene Ausgaben müssen vorfinanziert werden. Eine anteilige Erstattung erfolgt erst im Nachgang nach erfolgter Prüfung der Mittelabrufe. 

Mittel werden teils pauschaliert teils nicht-pauschaliert beantragt und abgerechnet.

Personalausgaben werden nach EFRE-spezifischen Pauschalen erstattet, deren Höhe vom Zeitpunkt der Bewilligung abhängig ist.

Ihr Team der EU-Forschungsförderung berät Sie gern bezüglich der Budgetkalkulation.

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