Beratungs- und Beschwerdestellen, Ombudspersonen
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Die Beratungs- und Beschwerdestellen sowie Ombudspersonen der Bergischen Universität informieren und beraten die Mitglieder der Hochschule als zentrale Ansprechpartner*innen bei Konflikten, Diskrimininierung und Fehlverhalten. Sie beantworten Fragen rund um gute wissenschaftliche Praxis und Lehre, helfen allen Universitätsangehörigen in schwierigen Situationen oder stehen beratend zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie die Beratungsstellen aus der Grafik noch einmal einzeln aufgelistet und verlinkt.
Allgemeine Anlaufstellen
Beratung
Die vom Rektorat bestellten Ombudspersonen beraten vertraulich und unabhängig bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Sie prüfen eingehende Hinweise auf Plausibilität und unterstützen bei der Klärung.
Beratung u.a. zu:
- Betreuung
- Publikationen
- Promotionsverfahren
- Betreuungsvereinbarung, Publikationspraxis, Einsatz von KI
Für wen?
- Qualifikand/in (Promovierende, Habilitierende)
- Professor/in
- wissenschaftl. Mitarbeiter/in
Seit dem 01. Juli 2012 ist Herr Professor Dr. Stefan Thiele, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, zum Compliance-Beauftragten der Berschischen Universität bestellt.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist eine von der Universitätsleitung bestellte Vertrauensperson, die sowohl für die Mitglieder und Angehörigen der Universität als auch für Geschäftspartner*innen und Dritte als neutrale Ansprechpartnerin fungiert. Sie beantwortet Eingaben und Anfragen zu Gesetzen, internen und externen Richtlinien sowie selbstgesetzten Standards und Anforderungen.
Beratung u.a. zu:
- Informationen und Beratung zur Korruptionsprävention
- Eingaben zu Verstößen gegen die Korruptionspräventionsrichtlinie der Bergischen Universität Wuppertal
- Umgang mit Geschenken
- Umgang mit Bestechungsversuchen und Verdachtsfällen
- Umgang mit fachfremden und unangemessenen Anforderungen
Für wen?
- Alle
Die Antidiskriminierungsstelle bietet Einzelfallberatung für alle Angehörigen der Universität an, die Diskriminierung erleben, beobachten oder Fragen sowie Unterstützungsbedarf zum Thema (Anti-)Diskriminierung haben und/oder gegen Diskriminierung in ihrem Umfeld vorgehen wollen. Die Beratung ist vertraulich und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen.
Beratung u.a. zu:
- Diskriminierung (z.B. Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Trans*- und Homofeindlichkeit, Ableismus, Klassismus)
- Sexualisierte Belästigung und Gewalt
Für wen?
- Studierende*r
- Promovierende*r
- Beschäftigte*r
- alle Hochschulmitglieder- und Angehörige
- Gäste
Zur Seite der Stabsstelle für Gleichstellung und Vielfalt.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von der Rektor*in bestellt und wirken auf die Erfüllung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags der Universität hin. Sie werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange aller Hochschulangehörigen.
Beratung u.a. zu
- Beratung und Unterstützung aller Hochschulangehörige in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
- Mitwirkung in Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen, insbesondere im Bereich der Qualifizierung, Karriereförderung und -entwicklung von Frauen und Männern aus der Genderperspektive
- Unterstützung bei Forschungsanträgen
- Unterstützung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie
Für wen?
- Alle Hochschulangehörigen
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten werden von den Fakultäten bestellt und übernehmen vielfältige Aufgaben. Welche das im Einzelnen sind, lesen Sie auf den Seiten der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Das Familienbüro ist eine Beratungs-, Vermittlungs- und Vernetzungssstelle für alle Universitätsangehörigen und unterstützt bei allen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
Beratung u.a. zu:
- Schwangerschaft
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Elterngeld
- Pflege von Angehörigen
- Kinderbetreuung u.v.m.
Für wen?
- Alle Universitätsangehörigen
Die Betriebliche Suchtprävention und -beratung versteht sich als Anlaufstelle für Fragen bezüglich Substanz- und Verhaltenssüchten. Bei Konflikten und Belastungssituationen, die möglicherweise in diesem Zusammenhang stehen, können sich alle Universitätsangehörende, egal ob selbst- oder mittelbar betroffen, zu einem ergebnisoffenen, vertraulichen Gespräch an uns wenden.
Beratung u.a. zu:
- Konflikten und Belastungssituationen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Suchtproblematiken
- Unterstützung im Umgang mit Betroffenen
- Vermittlung zu professionellen Beratungsstellen und therapeutischen Einrichtungen
- Aktive Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach notwendigen Maßnahmen
- Begleitung und Unterstützung bei notwendigen Gesprächen im Rahmen der Dienstvereinbarung Sucht (BEM)
Für wen?
- Alle Universitätsangehörigen
Förmliche Beschwerde
Anlaufstellen für Studierende
Beratung
Die Zentrale Studienberatung ist Anlaufpunkt für alle Fragen rund ums Studium. Zielgruppen sind Studieninteressierte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierende unserer Universität oder anderer Hochschulen. Wir sind erste Anlaufstelle und Zentrum des Beratungsnetzwerks für Studierende an der Bergischen Universität und stehen mit allen uniinternen Netzwerkpartnern in engem Austausch. Außerdem sind wir im Kontakt u.a. mit den Schulen, den Gremien im Bereich Studienorientierung und Talentscouting sowie mit den Arbeitsmarktakteueren der Bergischen Region.
Beratung u.a. zu:
Allgemeine Studienberatung
- Studienmöglichkeiten, Zugangsvoraussetzungen, Studienfachwahl und -entscheidung
- Talentscouting
- Organisation und Gestaltung des Studiums
- Studienfachwechsel oder Studienabbruch
- weiterführende Studiengänge / Berufsmöglichkeiten
Psychologische Beratung
- Lern- und Arbeitsschwierigkeiten, aufschiebendes Verhalten, Zeit- und Selbstmanagement
- Prüfungs- und Redeängste, Orientierungs- und Entscheidungsschwierigkeiten
- Stress, Überforderungen, depressive Verstimmung
- Konflikte mit der Familie / mit Freunden; Krisen- und Konfliktsituationen
- Studieren mit Beeinträchtigung
Für wen?
- Für Studieninteressierte, Studierende
Die Beratungsstelle zur Inklusion unterstützt Studierende der Universität Wuppertal bei allen Fragen rund um ein barrierefreies Studium. Sie berät, vermittelt und bietet konkrete Hilfestellungen zu Nachteilsausgleichen, zur Studienorganisation sowie individuelle Unterstützung bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Ziel ist es barrierefreie Studienbedingungen zu schaffen, die selbstbestimmte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen und architektonische, bürokratische sowie „geistige“ Barrieren abzubauen.
Beratung u.a. zu:
- Inklusion und Barrierefreiheit
- Studienorganisation und Härtefallanträgen
- Nachteilsausgleich, Hilfsmittel und Studienassistenz
- Vermittlung zwischen Studierenden, Lehrenden und Prüfungsamt
Ggfs. Sonderbedarfe:
Auf Anfrage stehen ein Lernraum mit rollstuhlgerechten Arbeitsplätzen, PC’s und Schließfächern sowie einem Bildschirmlesegerät, eine Braillezeile, eine ausleihbare Lizenz der Dragon-Software sowie ergonomische Tische, Bürostühle und mobile Audiokoffer zur Verfügung.
Für wen?
- Studierende
- Studieninteressierte
- Eltern
- Dozierende
- weitere Angehörige der Universität
Das Student Health Center bietet die erste Anlaufstelle für Studierende der BUW rund um gesundheitsrelevante Themen. Neben individuellen Gesundheitsberatungen und nachhaltiger Wissensvermittlung von Gesundheitskompetenzen soll Gesundheit und Wohlbefinden im Studium erlebbar gemacht werden: durch verschiedene Events, Outdooraktivitäten uvm.
Beratung u.a. zu:
- Ernährung
- Schlaf
- Entspannung & Rückzugsorte
- Training
- Mentale Gesundheit
Für wen?
- Studierende
Förmliche Beschwerde
Anlaufstellen für Mitarbeiter*innen
Beratung
Der Arbeitsbereich der Stabsstelle umfasst Beratungs- und Hilfeleistungen zB:
- in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen
- Informationen zu psychischen Erkrankungen
- Stressbewältigung
- Umgang mit grenzüberschreitendem/bedrohlichem Verhalten
- Informationen zur Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (Psychische Gefährdungsbeurteilung § 5,3 ArbSchG).
- Beratung von Personalverantwortlichen
Die Beratung unterliegt der psychologischen Schweigepflicht.
Beratung u.a. zu
- Belastende Arbeits- und Lebenssituationen
- Ggfs. Sonderbedarfe bei der Abfrage
Für wen?
- Mitarbeiter
Die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten und chronisch kranken Beschäftigten berät und unterstützt diese hinsichtlich leidensgerechter Arbeitsplätze/Arbeitsumfeld. Außerdem berät die Diensstelle und Bedarfsstellen, bei der Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit an der Universität und wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Beratung u.a. zu:
- zu Fragen der Arbeitsbedingungen, Gesundeitprävention, leidensgerechter Gestaltung des Arbeitsplatzes
- zur Beantragung hinsichtlich der Anerkennung einer Schwerbehinderung und/oder einer Gleichstellung, , Verschlechterungsanträge oder Anträge auf Teilerwerbsmiderung etc.
- zur Beantragung von Zuschüssen für EIngliederung von Menschen mit SB an der BUW, zur Beschaffung von behinderungsbedeingten Hilfsmitteln oder Arbeitsplatzausstattung, Weiterqualifizierung etc.
- der Dienststelle wie bei Neubauten, Revitalisierung oder dem Umbau von Uni-Gebäuden die Barrierefreiheit umgesetzt werden kann und wie bestehende Barrieren beseitigt werden können.
Für wen?
- Für Beschäftigte aller Statusgruppen mit einer (Schwer-)behinderung oder chronischen Erkranungen und Einschränkungen
Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten vertritt die Anliegen der Mitarbeitenden, überwacht die Arbeitsbedingungen an der Bergischen Universität und steht den Beschäftigten bei Konflikten zur Seite. Er bietet streng vertrauliche Beratung vor Ort oder telefonisch an.
Beratung u.a. zu
- Arbeitsverträge
- Urlaubsregelungen
- Fortbildung
- Arbeitnehmerrechte
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Machtmissbrauch
Für wen?
- Alle wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten inklusive der Lehrbeauftragten, der wissenschaftlichen Hilfsfachkräfte und der wissenschaftlichen Hilfskräfte
Der Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung vertritt die Anliegen der Mitarbeitenden, überwacht die Arbeitsbedingungen an der Bergischen Universität und steht den Beschäftigten bei Konflikten zur Seite.
Er bietet streng vertrauliche Beratung vor Ort oder telefonisch an.
Beratung u.a. zu:
- Arbeitsverträge
- Eingruppierung
- Arbeitnehmerrechte/Fortbildung/Bildungsurlaub
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Gleitzeit
Für wen?
- Alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung
Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden der Bergischen Universität Wuppertal.
Die Externe Soziale Ansprechpartnerin berät wissenschaftlich oder künstlerisch Tätige bei Problemen, die sich auf Gesundheit, Soziales und das Arbeitsumfeld auswirken. Bei Bedarf vermittelt sie an Fachdienste oder Therapeut*innen weiter.
Beratung u.a. zu:
Konflikten im Arbeitsumfeld
Umgang mit Grenzüberschreitungen
Mischung aus beruflichem und privatem Stress, z.B. durch Trennungen, pflegebedürftige Angehörige
Belastungen durch Stellenbefristung
Auswirkung langer Erkrankungen
Die Beratung ist vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie kann persönlich, per Telefon, Zoom oder Email erfolgen. Persönliche Beratung findet außerhalb der Universität in den Räumen der Beraterin statt. Als externe Ansprechperson ist diese nicht in die Prozesse der Universität eingebunden.
Für wen? wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte, einschließlich Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfsfachkräfte, wissenschaftliche Hilfskräfte
Die Geschäftsstelle BUWbewegt! bietet Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal Beratung zu gesundheitsfördernden Themen in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Schlaf an. Sie unterstützt Mitarbeiter*innen durch Angebote der körperlichen Gesundheit als auch zu Entspannung/Stressmanagement in Form von individuellen Beratungen und Workshops.
Beratung u.a. zu:
- Gesundheitsförderung
- Bewegungsangebote
- Stressprävention & -bewältigung
Für wen?
- Beschäftigte aller Statusgruppen (Technik und Verwaltung, wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte, Auszubildende)
Förmliche Beschwerde & Meldung
Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist für Bedienstete und Beschäftigte der Universität, aber auch für Bewerber*innen zuständig.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Verstöße gegen EU-Recht aufzudecken (insbesondere Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Umweltverschmutzung). Meldeberechtigt sind Beschäftigte der Bergischen Universität.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Meldestelle nach HinSchG.