Rechenschaftsbericht 2015 des Hochschulrates
der Bergischen Universität Wuppertal
gem. § 21 Abs. 5a HG

 

Mitglieder

externe Mitglieder:

Vorsitzender:
Herr Dr. h. c. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen

stellvertretende Vorsitzende:
Frau Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel, Universität Wien

Herr Prof. Antony Cragg, Kunstakademie Düsseldorf

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes

hochschulinterne Mitglieder:

Frau Prof. Dr. Ursula Kocher, Bergische Universität

Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hanswille, Bergische Universität

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal beriet 2015 gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 21 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) das Rektorat und übte die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Sitzungen

Der Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal tagte 2015 vier Mal. An den Sitzungen nahm neben den Mitgliedern des Rektorates auch die Gleichstellungsbeauftragte der Bergischen Universität teil. Zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten wurden die fachlich zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung eingeladen. Die Einladungen zu den Sitzungen mit allen Sitzungsunterlagen wurden dem Ministerium vorab zugeleitet. An der Sitzung am 29.06.2015 nahm Herr Dr. Al-Talal als Vertreter des Ministeriums teil.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Universität

Der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. Beutelmann, nahm auf Einladung des Senates und dessen Vorsitzenden, des Rektors der Bergischen Universität, Herrn Prof. Koch, an einer der Sitzungen teil. Er berichtete über die Arbeit des Hochschulrates und stand den Fragen der Senatorinnen und Senatoren zur Verfügung.

Gemäß den Vorgaben des § 21 Abs. 5a HG wurden zu zwei Sitzungen die Vorsitzenden der beiden Personalräte sowie die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen zu einem informellen Gespräch eingeladen.

Die Vertreter der Studierendenschaft sollen vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich angefochtenen und für Frühjahr 2016 neu anberaumten Wahlen zum Studierendenparlament zu einem Informationsaustausch im Verlauf des Jahres 2016 eingeladen werden.

Änderung der Grundordnung und der Geschäftsordnung

Bezüglich der Regelungen zur Findungskommission im Rahmen der vom Senat zuvor beschlossenen Grundordnung (§ 5 Abs. 5 Grundordnung) wurde gemäß § 17 Abs. 3 HG Benehmen hergestellt.

Der Hochschulrat gab sich in der Sitzung am 19.11.2015 eine neue Geschäftsordnung. Damit wurden die den Hochschulrat betreffenden Regelungen des am 01.10.2014 in Kraft getretenen Hochschulgesetzes umgesetzt. Den geänderten Zuständigkeiten und Kompetenzen entsprechend wurde der Personalausschuss aufgelöst.

Berichtswesen

Der Hochschulrat nahm die Quartalsberichte sowie den Jahresrechenschaftsbericht 2014 des Rektorates nach abschließender Erörterung zustimmend zur Kenntnis. Einen wesentlichen Bestandteil der Quartalsberichte bildet der Risikobericht, in dem, in unterschiedliche Kategorien graduell aufgeteilt, jeweils aktualisiert, faktische wie potenzielle negative Einflüsse auf die weitere Entwicklung der Bergischen Universität aufgeführt sind. Der Hochschulrat berät das Rektorat dahingehend, wie diese nach Möglichkeit in ihrem Gefährdungspotential minimiert werden können.

Hochschulpolitik

Der Vereinbarungsentwurf „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ wurde auf Vorschlag des Rektorates vom Hochschulrat befürwortet. Im Einvernehmen mit dem Rektorat stellte der Hochschulrat allerdings seine Zustimmung unter den Vorbehalt, dass die noch ausstehenden Rechtsgutachten einem Beitritt der Bergischen Universität zu der Vereinbarung nicht entgegenstehen. Der Hochschulrat nahm auch den Entwurf des Landeshochschulentwicklungsplans zur Kenntnis. Er stimmte dem Entwurf des Hochschulvertrages mit dem Ministerium samt den von der LRK vorgeschlagenen Textänderungen zu.

Der Hochschulrat stimmte zudem dem Vorschlag der Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten des Landes zu, eine Sprecherin bzw. einen Sprecher sowie zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Ihre Amtszeiten würden 2 Jahre betragen, jedoch mit dem Auslauf ihrer Wahlperiode als Hochschulratsvorsitzende/r vorzeitig enden. Eine Wiederwahl wäre zulässig. Der Hochschulrat stimmte der anteiligen Finanzierung der Geschäftsstelle der Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten des Landes gemäß der Vorlage von Frau Fugmann-Heesing vom 17.12.2014 zu. Die Gesamtpersonalkosten der Geschäftsstelle werden i. H. v. ca. 33.000 € jährlich veranschlagt. Die Kostenumlage soll sich nach der Finanzierung der Geschäftsstelle der LRK ausrichten, d. h. der beizusteuernde Ansatz wäre proportional zur Größe der Universität gemessen an den Personalstellen.

Der Hochschulrat nahm den an die Vorsitzenden der Hochschulräte gerichteten überarbeiteten Erlass des Ministeriums zur Zuständigkeitsverteilung nach Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes zur Kenntnis.

Struktur

Der Hochschulrat nahm die Berichte der Compliance- und der Anti-Korruptionsbeauftragen sowie die vom Rektorat empfohlene Auswahl der nächsten Prüfungsgebiete der Innenrevision zur Kenntnis.

Finanzen

Der Hochschulrat nahm die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes 2014 der Bergischen Universität Wuppertal zustimmend zur Kenntnis, stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 10.061.041,98 € und einem Bilanzgewinn i. H. v. 12.834.389,62 € fest, stimmte der Bildung einer Gewinnrücklage i. H. v. 12.834.389,62 € zu und erteilte dem Rektorat für das Wirtschaftsjahr 2014 die Entlastung.

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresüberschuss (GuV) 2015 nach dem Stand vom 02.10.2015 mit einem Jahresüberschuss von 12.033.000 € zustimmend zur Kenntnis. Er stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität Wuppertal für das Jahr 2016 mit einem geplanten Jahresüberschuss von 11.771.000 € zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 zustimmend zur Kenntnis. Er regte des Weiteren an, die erwirtschafteten Überschüsse im Rahmen einer weiteren Profi-lierung der Universität in Forschung und Lehre stärker für temporär begrenzte Projekte ohne nennenswerte Folgekosten zu verwenden.

Der Hochschulrat bestimmte die Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Bergischen Universität Wuppertal für den Jahresabschluss des Jahres 2015.

Sonstiges

Der Hochschulrat würdigte die andauernde positive Entwicklung der Bergischen Universität Wuppertal, die auch im Jahr 2015 in allen wesentlichen Bereichen fortgesetzt wurde.

Der Hochschulrat sprach dem Rektor der Bergischen Universität, den weiteren Mitgliedern des Rektorates, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung für ihre Leistungen und ihren großen persönlichen Einsatz seinen Dank aus.

gez. Dr. h. c. Josef Beutelmann
Vorsitzender des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal


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