Green Mobility

Die Europäische Kommission unterstützt umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen.

Grünes Reisen mit Erasmus+

Mit der Verabschiedung des European Green Deals steht fest, dass alle EU-Maßnahmen und Strategien zur Verwirklichung des Green Deals beitragen müssen. Damit die Ziele des Green Deals (nachhaltiges und integratives Wachstum, Klimaneutralität bis 2050, die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung) erreicht werden können, bedarf es eines entsprechenden Einstellungswandels und der dazugehörigen Bildung und Sensibilisierung für Ressourcenverwendung.

Die physische Mobilität und der damit verbundene persönliche kulturelle Austausch bleiben Kernelement des Erasmus+ Programms. Physische Mobilität, die durch Studierenden- sowie Lehraufenthalte, Praktika oder Reisen im Zusammenhang von transnationalen Kooperationsprojekten entsteht, führt jedoch unweigerlich zu CO2-Emissionen.

Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen.

Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Definition von „Green Travel“

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden

Beantragung der Zuschüsse für grünes Reisen im Rahmen der Studierendenmobilität (Studium/ Praktikum)

Wenn Sie den Erasmus+ Zuschuss für "Green Mobility" beantragen möchten, prüfen Sie bitte die Voraussetzungen und gehen Sie wie folgt vor:

Erasmus+ Praktikum: reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen im International Office ein.

Erasmus+ Studium: Sie können in Ihrem Workflow in Mobility Online den Antrag stellen (dies geschieht automatisch kurz bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt antreten)

Wem steht das Top-up für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind:

  • Studierende, die eine Mobilität in einem Erasmus-Programmland absolvieren,
  • Studierende, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland absolvieren und von der Universität keine Reisekostenunterstützung erhalten.

Was umfasst das Top-up für „Green Travel“?
Stückkosten in Höhe von 50 Euro für Teilnehmende, die nachhaltig reisen bei bis zu vier Reisetagen.

Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind:

  • Hochschulpersonal,
  • Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (d.h. mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind) bei einer short-term Blended-Mobilität
  • Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.

Was umfasst der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“?

Distanz                          Wie viel?               Wie viel für Green Travel“

10 und 99 KM               23 EUR                   -
100 und 400 KM         180 EUR                210 EUR
500 und 1999 KM        275 EUR               320 EUR
2000 und 2999 KM      360 EUR               410 EUR
3000 und 3999 KM      530 EUR               610 EUR
4000 und 7999 KM      820 EUR                 -
8000 KM oder mehr   1500 EUR                -

Wem stehen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.

Was umfassen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen?
Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten.

Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind :

  • Hochschulpersonal,
  • Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind,
  • Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.

Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Die Zuschüsse für die Erasmus+ Green Mobility werden im Rahmen der Erasmus+ geförderten Studierendenmobilität (Studium und Prakitkum) vergeben. Sie können gewährt werden, wenn der Großteil der Hin- und Rückreise durch emmissionsarme Transportmittel zurückgelegt wird (Zug, Bus, Fahrgemeinschaften). 

 

Es gibt keine einheitliche Antragsfrist.

  • Auslandsstudium: Sie reichen das Formular über die Plattform Mobility Online ein.
  • Auslandspraktikum: bitte senden Sie das Dokument als pdf an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de.

Der Antrag muss vor Ausstellung des Grant Agreements für die Erasmus+ Mobilität eingereicht werden, da der einmalige Top-up für grünes Reisen in Höhe von 50 EUR sowie die Tagessätze für ggf. entstehende zusätzliche Reisetage im Grant Agreement aufgeführt und vereinbart werden. 

Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt des Antrags einzureichen:

das vollständig ausgefüllte Antragsformular an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de.

Hinweis:
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthaltes und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Der Zuschuss wird im Grant Agreement aufgeführt.

Beantragung der Zuschüsse für grünes Reisen im Rahmen der Personalmobilität (Lehre/ Fort- und Weiterbildung)

Wenn Sie den Erasmus+ Zuschuss für "Green Mobility" beantragen möchten, prüfen Sie bitte die Voraussetzungen und reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular im International Office ein.

Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind:

  • Hochschulpersonal,
  • Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (d.h. mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind) bei einer short-term Blended-Mobilität
  • Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.

Was umfasst der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“?

Distanz                          Wie viel?               Wie viel für Green Travel“

10 und 99 KM               23 EUR                   -
100 und 400 KM         180 EUR                210 EUR
500 und 1999 KM        275 EUR               320 EUR
2000 und 2999 KM      360 EUR               410 EUR
3000 und 3999 KM      530 EUR               610 EUR
4000 und 7999 KM      820 EUR                 -
8000 KM oder mehr   1500 EUR                -

Wem stehen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.

Was umfassen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen?
Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten.

Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind :

  • Hochschulpersonal,
  • Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind,
  • Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.

Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Es gibt keine einheitliche Antragsfrist.

Der Antrag muss vor Ausstellung des Grant Agreements für die Erasmus+ Mobilität eingereicht werden, da der erhöhte Reisekostenzuschuss für "grünes Reisen" sowie die Tagessätze für ggf. entstehende zusätzliche Reisetage im Grant Agreement aufgeführt und vereinbart werden. 

Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt des Antrags einzureichen:

das vollständig ausgefüllte Antragsformular an isaeva[at]uni-wuppertal.de

Hinweis:
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthaltes und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Der Zuschuss wird im Grant Agreement aufgeführt.

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