Bergische Universität Wuppertal

FAQs - Bin ich fit fürs Ausland?

Sie möchten einen Auslandsaufenthalt machen, aber haben noch viele offene Fragen? Hier finden Sie auf die gängigsten Fragen Antworten.

  1. Allgemeine Fragen
  2. Fragen zu Kosten und Finanzierung
  3. Fragen zum Auslandsstudium
  4. Fragen zum Auslandspraktikum
  5. Fragen zur Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen
  6. Organisatorische Fragen
  7. Fragen zu Sprachkenntnissen, Sprachzertifikaten etc.

 

1. Allgemeine Fragen

Das International Office (teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de) berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Auslandsaufenthalt. Dabei folgen wir einem dreistufigen Beratungskonzept, bei dem Sie zuerst eine Informationsveranstaltung besuchen sollen, bevor Sie telefonisch und anschließend in Präsenz individuell beraten werden.

Ja, das International Office bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Studierende an. Die Termine dieser Veranstaltungen finden Sie hier.

Es gibt diverse Anlaufstellen, die Informationen rund um das Thema Auslandsaufenthalt bieten. In Frage kommen hier beispielweise:

Die wohl bekannteste Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt ist ein Auslandsstudium. Es ist sowohl möglich innerhalb von Europas, mit dem Erasmus+ Programm, ein Auslandssemester zu absolvieren, als auch weltweit an einer unserer Partneruniversitäten studieren. Des Weiteren können Sie auch als Freemover an einer Universität studieren, mit der die BUW keine Kooperation hat.

Neben dem Auslandsstudium gibt es auch die Möglichkeit ein Praktikum im Ausland absolvieren. Auch hier gibt es die Möglichkeit dies innerhalb von Europa mit Erasmus+, als auch weltweit zu tun.

Dies ist sowohl von der Art Ihrer Mobilität (Studium oder Praktikum?) und ihrem Zielland (innerhalb von Europa, oder nicht?) abhängig, da die Bewerbungsfristen variieren. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig mit der Vorbereitung anfangen: mindestens ein Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts, da die Bewerbungstermine für Stipendien und Förderungen meist über ein Jahr vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes liegen. Weitere Informationen finden sie hier.

Ja, eine Mehrfachförderung ist in der Regel möglich. Im Erasmus+-Programm beispielsweise, haben sie pro Studienphase (BA, MA, PhD) jeweils 12 Monate Kontingent.

Im PROMOS-Programm haben Sie hingegen pro Studienphase (BA, MA, PhD) jeweils 6 Monate Förderkontingent.

Wer kein vorgesehenes Semester für Praktika oder Auslandsaufenthalte hat, in dem keine Vorlesungen stattfinden, hat oft Schwierigkeiten, das Auslandssemester in der Regelstudienzeit unterzubringen. Nicht unbedingt kann man sich alle Kurse anrechnen lassen und nach dem Aufenthalt in Deutschland direkt mit dem nächsten Semester weitermachen. Viele müssen das Semester anschließend wiederholen und haben somit ein zusätzliches Semester absolviert. Man sollte diese Verlängerung jedoch nicht als Hindernis oder Verlust sehen. Ein Auslandssemester zu absolvieren zählt bei späteren Bewerbungen sehr viel mehr, als das Studium so schnell wie möglich abgehakt zu haben. Außerdem bringt dieses halbe oder ganze Jahr einem sehr viel für die eigene Entwicklung, eine Erfahrung auf die man nicht aus Zeitdruck verzichten sollte. Gerade durch den G8 Jahrgang hat man jetzt oft ein Jahr länger Zeit, da man noch so jung ist und sich das in jedem Fall leisten kann.

2. Fragen zu Kosten und Finanzierung

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Je nach Land unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten von denen in Deutschland, oft sind zum Beispiel Mieten teurer. Hinzu kommen Reisekosten, Kosten für die Organisation (z.B. Visum, etc.) sowie Kosten für Reisen und Unternehmungen im Zielland. Für die meisten Länder gibt es grobe monatliche Richtwerte, die Sie durchschnittlich einrechnen sollten. Diese Zahlen bekommen Sie im International Office oder beim DAAD.

Als Erasmus+ Stipendiat*in erhält man eine monatliche Förderung von bis zu 450 Euro (Studium) bzw. 550 Euro (Praktikum), bzw. ab 2022 bis zu 600 Euro (Studium) bzw. 750 Euro (Praktikum). Des Weiteren, gibt es Möglichkeiten Zuschüsse für nachhaltigen Reisen und Teilnehmer*innen mit geringen Chancen zu erhalten.

Anders als im Erasmus+ Programm geht mit Erhalt des Studienplatzes an einer weltweiten Partnerhochschule nicht automatisch ein monatlicher Mobilitätszuschuss einher. Sie können sich aber gesondert für entsprechende Stipendien oder im International Office für eine Finanzierung über das PROMOS-Programm bewerben.

Weitere Informationen rund um die Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie hier.

Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dies gilt auch, wenn jemand sein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchte.

Auch wenn Sie kein Inlands-BAföG erhalten, können Sie trotzdem Auslands-BAföG beantragen. Beachten Sie allerdings, dass die Antragstellung mindestens 6 Monate vor Reiseantritt erfolgen sollte, da die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie hier.

Ja, es gibt sowohl die Möglichkeit sich neben Erasmus+ und PROMOS für weitere Stipendien zu bewerben, als auch einen Bildungskredit aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie ein Auslandsstudium über ein Programm wie Erasmus+ oder an einer der internationalen Partneruniversitäten absolvieren, werden Ihnen die Studiengebühren in der Regel erlassen. Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen, kann es allerdings sein, dass Sie Studiengebühren zahlen müssen.

Sie müssen auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin die Semestergebühren bezahlen, da sie immatrikuliert bleiben müssen. Es ist allerdings möglich beim ASTA eine Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu beantragen und so zumindest einen Teil der Semestergebühren zurückzubekommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Des Weiteren, sind Sie, wenn sie sich im Studierendensekretariat für das entsprechende Semester beurlauben lassen, von der Zahlung des Sozialbeitrages befreit. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.

 

Das hängt in erster Linie vom Land und den Visabestimmungen ab. Mit einem Study Permit darf man in Kanada zum Beispiel lediglich auf dem Campus arbeiten. Innerhalb Europas dürfte es aber kein Problem sein, einen Nebenjob anzunehmen.

Eine Kreditkarte kann im Ausland nie schaden, wenn man unkompliziert und kostenfrei an Geld kommen möchte. Manche deutschen Banken haben auch Kooperationen mit ausländischen Banken, so dass man kostenfrei Geld von einem Konto zum anderen transferieren kann. Auch das ist eine gute Lösung. Wer vor Ort immer an Geld und Schecks kommen möchte, sollte dort ein Konto eröffnen, oft gibt es spezielle Studentenangebote, somit ist das auch nicht sehr teuer. Im Notfall können dann auch Eltern oder andere Beauftragte Geld überweisen.

3. Fragen zum Auslandsstudium

Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Im Erasmus+-Studienprogramm schließen einzelne Fachbereiche Verträge mit Partnerhochschulen in Europa ab. Deshalb können Sie sich nur auf Plätze an Hochschule bewerben, mit denen Ihr Fachbereich kooperiert. Eine Übersicht über die Erasmus-Partnerschaften finden Sie hier.

Ähnlich sind die internationalen Hochschulkooperationen außerhalb Europas auch oftmals an einen Fachbereich gebunden. Allerdings gibt es auch außereuropäische Partneruniversitäten, die als hochschulweit deklariert werden. Eine Übersicht der internationalen Hochschulkooperationen finden Sie hier.

Wenn Sie keine der Partneruniversitäten anspricht, gibt es auch die Möglichkeit als Freemover ins Ausland zu gehen und sich selbstständig an einer Universität Ihrer Wahl zu bewerben. Informationen dazu welche Studiengänge in welchen Ländern angeboten werden, finden Sie auf der Seite den Länderseiten des DAAD.

 

Um an einer der Partneruniversitäten im Ausland zu studieren, müssen Studierende, in einem Bachelor-/Master-/Promotions- bzw. einem auslaufenden Diplomstudiengang der Bergischen Universität Wuppertal voll immatrikuliert sein. Des Weiteren sind Studienaufenthalte erst nach Abschluss des ersten Hochschul-/Studienjahres (gilt nicht für Masterstudierende) förderfähig und müssen mindestens 2 und maximal 12 Monate betragen*.

*Für Doktorand*innen ist auch eine Kurzzeitmobilität von 5 bis 30 Tagen möglich.

Wenn Sie innerhalb von Europa einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ absolvieren wollen, so müssen Sie sich über unsere Plattform Mobility Online bewerben. Die Bewerbungsfrist ist hier immer der 15. Januar für das darauffolgende Akademische Jahr.  Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess für Erasmus+ finden Sie hier.

Da die Fakultäten entscheiden, wer die Plätze an den Partneruniversitäten erhält, kann es sein, dass Sie sich auch noch separat bei Ihrer Fakultät bewerben müssen oder, dass es spezielle Anforderungen gibt. Informieren Sie sich hier am besten direkt bei den Ansprechpartnern Ihrer Fakultät. Diese finden Sie in der Liste für die Erasmus+-Fachkooperationen.

Für einen Platz an einer internationalen Partneruniversität läuft die Bewerbung über die entsprechenden Fakultäten bzw. Ansprechpartner. Die Ansprechpartner finden Sie in der Liste der internationalen Hochschulkooperationen und weiter Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

In der Regel brauchen Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • aktuellen Notenauszug
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • evtl. Sprachnachweise
  • evtl. Bewerbungsformular

Ob der Lebenslauf und das Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch sein muss, als auch ob Sie einen Sprachnachweis und ein Bewerbungsformular brauchen und ob, es eventuell weitere Besonderheiten gibt, die Sie beachten müssen, ist abhängig von Ihrer Fakultät. Von daher fragen Sie am besten bei den Ansprechpartnern ihrer Fakultät für Erasmus+, bzw. außereuropäische Auslandsaufenthalte nach.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsprozess für Erasmus+, bzw. internationale Partneruniversitäten.

Bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Aufenthalt, können Sie in Mobility Online bis zu drei Wunschuniversitäten angeben. Es ist auch durchaus ratsam, diese Möglichkeit zu nutzen, um so seine Chancen zu erhöhen, für einen der Universitäten ausgewählt zu werden.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie im Kombi-BA studieren, Sie sich für eines ihrer Fächer entscheiden müssen. Sie können sich nicht gleichzeitig auf Partneruniversitäten beider Ihrer Fächer bewerben.

Als Freemover können Sie sich an so vielen Universitäten bewerben, wie Ihnen beliebt. Da dies allerdings recht zeitaufwendig ist, empfehlen wir sich an circa 3-5 Universitäten zu bewerben.

Nur ein Semester im Ausland zu studieren geht grundsätzlich nur, wenn das Studienjahr an Ihrer ausländischen Partneruniversität dies zulässt. Denn häufig wird ein sogenanntes akademisches Jahr (10 Monate) im Ausland sehr viel mehr als Jahreseinheit aufgefasst, selbst wenn es in Semester aufgeteilt ist: dann laufen z.B. Kurse über 2 Semester. Zudem beginnen im Ausland auch Semester, Trimester oder auch Quartale oft zu anderen Terminen als in Deutschland. Informieren Sie sich hierzu am besten im International Office (teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de) oder den Ansprechpartnern Ihrer Fakultät für Erasmus+, bzw. außereuropäische Auslandsaufenthalte, ob und an welchen Universitäten es möglich ist, auch nur für ein Semester ins Ausland zu gehen.

Als Freemover werden Studierende bezeichnet, die nicht eines der vorhandenen Austauschprogramme nutzen, sondern sich eigenständig, um ihr Auslandsstudium kümmern. Weitere Informationen zu Freemovern finden Sie hier.

Im Prinzip ist es auch möglich, die Abschlussarbeit im Ausland zu verfassen oder sich von einer ausländischen Universität anerkennen zu lassen. Dies muss jedoch genau mit der Heimatuniversität und der Gastuniversität abgesprochen sein und nicht in jedem Fall sind entsprechende Voraussetzungen von beiden Seiten erfüllt. Um das herauszufinden, wenden Sie sich am besten direkt an den Ansprechpartner Ihrer Fakultät und das International Office (teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de) der BUW. Für manche Studierenden gibt es auch die Möglichkeit, einen doppelten Abschluss zu erlangen. Man bekommt dann ein Zeugnis der Heimat- und eines der Gastuniversität. Hierfür gibt es oft spezielle Programme.

Ein Transcript of Records entspricht dem deutschen Notenspiegel, es ist also eine Auflistung der bisher belegten Kurse und den entsprechenden Punkten und Noten, die man darin erzielt hat. Das Transcript of Records muss jedoch in Englisch sein, beziehungsweise andere Nachweise in den jeweiligen Landessprachen der Länder. Teilweise kann man sich den Notenspiegel auch auf Englisch ausgeben lassen, doch manchmal muss man ihn selbst übersetzen und beglaubigen lassen. Das Transcript kann auch von der Universität ausgestellt werden. Normalerweise muss ein solcher Leistungsnachweis der Bewerbung beigelegt werden.

4. Fragen zum Auslandspraktikum

Hier sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Sie können sowohl innerhalb von Europa, mit dem Erasmus+ Programm, als auch weltweit ein Praktikum absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um über ein Programm wie Erasmus+ oder PROMOS gefördert werden zu können, muss ihr Praktikum einen inhaltlichen Bezug zu ihrem Studium haben. Aktivitäten wie Au-Pair, Work & Travel oder Sprachkurse sind in der Regel nicht förderfähig.

Nein, solange ihr Praktikum studienbezogen ist, sind auch freiwillige Praktika förderfähig.

Im Erasmus+-Programm sind studienbezogene Praktika, egal ob Pflichtpraktikum oder freiwillig, im europäischen Ausland förderfähig. Das Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate andauern* und es muss sich um ein Vollzeitpraktikum (mind. 30 Stunden/ Woche) handeln. Weitere Information finden Sie hier.

Die vorgeschriebene Dauer eines Praktikums im PROMOS-Programm weicht leicht ab und beträgt mindestens 6 Wochen und maximal 6 Monate. Weitere Informationen finden Sie hier.

*Für Doktorand*innen ist auch eine Kurzzeitmobilität von 5 bis 30 Tagen möglich.

Nein, das International Office vermittelt keine Praktikumsplätze, unterstützt Sie aber gerne bei der Suche. Weitere Informationen sowie Tipps zur Praktikumssuche finden Sie hier.

Zunächst einmal müssen Sie sich eigenständig einen Praktikumsplatz organisieren. Wenn Sie diesen haben, können Sie sich im Anschluss mit Ihrer Fakultät sowie dem International Office abstimmen und sich dann für eine finanzielle Förderung im International Office bzw. bei entsprechenden Förderorganisationen bewerben. Für Praktika innerhalb Europas kommt hier eine Förderung über Erasmus+ sowie eine Bewerbung auf ein Kurzstipendium für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen beim Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) in Frage.

Im Falle eines Praktikums außerhalb von Europa können Sie sich ebenfalls für ein Kurzstipendium für Praktika und einen Fahrtkostenzuschuss beim DAAD bewerben. Des Weiteren kommt eine Förderung über PROMOS infrage.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

 

Für eine Förderung über das Erasmus+-Programm geben Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen persönlich oder per Post im International Office ab:

  • Erasmus+ Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben
  • Aktuellen Notenauszug
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Annahmebestätigung der Praktikumsstelle (mit Start- und Enddatum des Praktikums)
  • Lebenslauf

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für das PROMOS Stipendium senden Sie bitte die folgenden Unterlagen fristgerecht per E-Mail, gebündelt als eine PDF (max. 2 MB) an das International Center (icenter[at]uni-wuppertal.de):

  • Bewerbungsformular
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Sprachzeugnis
  • Motivationsschreiben
  • Annahmebestätigung der Gasteinrichtung
  • Bescheinigung des Fachbereichs über Studienbezug und Anrechnung des Praktikums

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ja, es gibt diverse Programme, mit denen es möglich ist, Schulpraktika im Ausland zu verrichten. Weitere Informationen zur Internationalisierung der Lehrerbildung finden Sie hier.

5. Fragen zur Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen

Im Ausland erbrachte, fachspezifische Studienleistungen können anerkannt werden, wenn in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen (vgl. Modulbeschreibung) keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu denen an der Gastuniversität erworbenen Kompetenzen erkennbar sind. Hierzu müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement anfertigen, welches detailliert aufführt, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und welche Leistungen Sie sich an der BUW dafür anerkennen lassen möchten.

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren, dann können Sie sich dieses anrechnen lassen. Hierzu müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement anfertigen, welches detailliert aufführt, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und welche Leistungen Sie sich an der BUW dafür anerkennen lassen möchten.

Im Rahmen des ECTS-Verfahrens wird ein Lernvertrag (sog. "Learning Agreement") abgeschlossen, welcher - insbesondere bei Studienaufenthalten an Gasthochschulen - die Anerkennung von Studienleistungen im Vorfeld durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gasthochschule sichert. Es beinhaltet sowohl die Leistungen, die Sie im Ausland verrichten werden, als auch die Module, die Sie sich an der BUW dafür anrechnen lassen wollen.

Bei einem Erasmus+ Auslandsstudium sowie einem Auslandssemester im Rahmen des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) ist die Anfertigung eines »Learning Agreement« rechtzeitig vor Antritt verpflichtend. Auch bei anderen Auslandsaufenthalten soll das »Learning Agreement« vor Beginn des Aufenthaltes angefertigt werden, um eine spätere Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland an der BUW zu ermöglichen (z.B. bei sonstigen DAAD-Stipendien bzw. bei Auslandsaufenthalten ohne Förderung).
Kurzfristig notwendige Änderungen können im zweiten Teil des Learning Agreements "Änderungen zum ursprünglichen Learning Agreement" vermerkt werden und sind innerhalb eines Monats von allen Parteien zu unterzeichnen.

Um ein Learning Agreement zu erstellen, müssen Sie zunächst aufführen, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen wollen. Im Falle eines Auslandsstudiums müssen Sie sich vorab informieren, welche Kurse Ihre Universität anbietet. In der Regel sind diese Informationen auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten zu finden. Im Anschluss müssen Sie anhand Ihrer Prüfungsordnungen gucken, welche Leistungen Sie an der BUW verrichten müssen und Kurse an Ihrer Auslandsuniversität finden, die diesen entsprechen. Hierfür halten Sie am besten Rücksprache mit den Ansprechpartner*innen für Learning Agreements für Ihr Fach und besprechen, ob die Kurse wirklich anrechenbar sind.

Im Anschluss müssen Sie das Learning Agreement sowohl von Ihren Ansprechpartner*innen, dem International Office der BUW, als auch dem International Office Ihrer Partneruniversität unterzeichnen lassen und es anschließend dem International Office der BUW zukommen lassen.

 

Für das Erasmus+ Auslandsstudium fertigen Sie Ihr Learning Agreement über die nachfolgende Plattform an: https://www.learning-agreement.eu/

Für einen Studienaufenthalt bzw. einen Fachkurs, der über das PROMOS-Stipendium gefördert wird, benutzen Sie bitte folgende Vorlage für Ihr Learning Agreement.

 

Bei Praktika im Ausland müssen Sie ebenfalls ein Learning Agreement erstellen. Auch hierzu müssen Sie Rücksprache mit Ihren Ansprechpartner*innen an der BUW und Ihren Praktikumsgeber*innen halten, die Unterschriften dieser erhalten und es am Ende dem International Office zukommen lassen.

 

Für Erasmus+ nutzen Sie dazu die folgende Vorlage für Ihr Learning Agreement.

Für PROMOS ist das Verfahren identisch. Hier nutzen Sie bitte die folgende Vorlage für das Learning Agreement.

Es ist überhaupt nicht schlimm, wenn die Kurse, die Sie vor Ort wählen, etwas von den ursprünglich geplanten abweichen, da es manchmal schwierig vorauszusagen ist, welche Kurse die Universität zu welchen Zeiten anbieten wird. Es ist nur wichtig, dass Sie zeitig ein angepasstes Learning Agreement, sogenanntes „Learning Agreement During“ erstellen, damit das Internation Office die Änderungen nachvollziehen kann.

In der Regel gibt es einen oder mehrere Ansprechpartner*innen für Learning Agreements pro Studienfach. Fragen Sie hier am besten bei Ihrer Fakultät bzw. Ihrem Fach nach, wer bei Ihnen dafür verantwortlich ist.

Nein, Sie können sich auch für Ihre anderen Fächer Leistungen anrechnen lassen, wenn Sie entsprechende Kurse im Ausland absolviert haben. Wichtig ist nur, dass Sie ein separates Learning Agreement für dieses Fach erstellen, sodass Sie am Ende für jedes Ihrer Fächer, in denen Sie Kurse absolvieren wollen, ein Learning Agreement haben.

Ja, das ist möglich. Die Zeit im Ausland ist sehr gut dafür geeignet auch mal in andere Fächer hineinzuschnuppern oder auch einen Sprachkurs zu belegen. Beachten Sie nur, dass diese Kurse, trotz dessen im Learning Agreement aufgelistet werden müssen, da dieses alle Kurse enthalten sollte, die Sie im Ausland absolvieren, unabhängig davon, ob Sie sich diese anrechnen lassen oder nicht.

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt abgeschlossen haben, müssen Sie zunächst das „Learning Agreement After“ ausfüllen, welches zeigt, welche Leistungen Sie tatsächlich im Ausland erbracht haben und wofür Sie sich diese Leistungen angerechnet bekommen wollen. Dieses LA muss, genauso wie das ursprüngliche, auch wieder von Ihrem Ansprechpartner unterzeichnet werden.

Das „Learning Agreement After“ ist für das PROMOS-Stipendium nicht notwendig.

Im Anschluss müssen Sie den „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt“ ausfüllen und ebenfalls von Ihrem Ansprechpartner fürs LA unterzeichnen lassen. Diesen Antrag müssen Sie dann vom Fachprüfungsausschuss Ihres Faches unterzeichnen lassen. Den vom FPA unterzeichneten Antrag können Sie dann zum Zentralen Prüfungsausschuss weiterleiten, welcher den Antrag unterschreibt und dann an das Zentrale Prüfungsamt weitergibt, die Ihnen die Leistungen dann in Ihrem Studienkonto eintragen werden.

Die notwendigen Dokumente finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes unter Ihrem jeweiligen Studiengang.

Ja, das ist teilweise möglich. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner*innen für das Learning Agreement.

6. Organisatorische Fragen

Ob und welche Art von Visum Sie brauchen, ist abhängig von ihrem Zielland. Informationen zur Visumbeantragung für diverse Zielländer finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Für Länder außerhalb der Europäischen Union und ohne entsprechendes Abkommen mit Deutschland brauchen Sie einen Reisepass. Diesen können Sie sich beim Bürgeramt ausstellen lassen, das dauert in der Regel ca. 3-4 Wochen. Für den Pass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.

Achtung: Der Reisepass muss für manche Visa bis zu sechs Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland gültig sein.

Studierende haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen europäischen Ländern Anspruch auf Gewährung von Leistungen. Bei einem Aufenthalt in Ländern, in denen keine Leistungen gewährt werden können, ist das Abschließen einer privaten Krankenversicherung notwendig. Während des Aufenthaltes bleibt die Beitragspflicht gegenüber der deutschen Krankenkasse weiterhin bestehen. Studierende sollen rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit ihrer Versicherungsgesellschaft klären, ob im jeweiligen Zielland Versicherungsschutz besteht oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Insbesondere für einen Rücktransport nach Deutschland kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Weitere Information finden Sie hier.

Sie müssen während Ihres Auslandsaufenthaltes an der BUW eingeschrieben bleiben. Allerdings können Studierende, die ein mindestens dreimonatiges Auslandsstudium oder Auslandspraktikum durchführen, sich für das entsprechende Semester beurlauben lassen.

Die Beurlaubung muss von Studierenden selbst beantragt werden und wird keineswegs durch das International Office oder die Fakultät vorgenommen! Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an der BUW Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Auch bei einer Rückkehr vor Semesterende an die BUW besteht hier kein Recht, Prüfungen abzulegen. Während der Beurlaubung im Ausland erbrachte Studienleistungen können selbstverständlich auf das Studium angerechnet werden.

Ein Urlaubssemester wird nicht auf die Zahl der Fachsemester, sondern nur auf die Hochschulsemester angerechnet. Des Weiteren sind Studierende, die wegen eines Auslands- oder Praxissemesters beurlaubt sind, automatisch von der Zahlung des Sozialbeitrags befreit.

Für die Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist die persönliche Vorsprache/Antragstellung im Studierendensekretariat erforderlich.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier

Eine Unterkunft im Ausland zu finden, kann durchaus schwierig sein. Allerdings gibt es viele Anlaufstellen, die Ihnen bei der Suche helfen können. Falls Sie ein Auslandsstudium absolvieren, können Sie sich beispielsweise auf einen Platz im Wohnheim bewerben. Des Weiteren, gibt es die Möglichkeit „off-campus“ zu wohnen. Um hier eine Wohnung zu finden, gibt es oft auf verschiedenen Social Media Plattformen Gruppen oder Portale, die Studierende und Vermieter verbinden. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrer entsprechenden Partneruniversität oder bei Studierenden, die vor Ihnen an der gleichen Universität waren.

Wenn Sie ein Auslandspraktikum absolvieren, können Sie sich an Ihre Praktikumsstelle wenden, um Ihnen bei der Unterkunftssuche zu helfen und Ihnen eventuell weitere Anlaufstellen zu nennen oder Tipps zu geben. Auch hier kann es sinnvoll sein, sich zu erkundigen, ob Kommiliton*innen auch schon ein Praktikum in Ihrem Zielland gemacht haben und Erfahrungsberichte einzuholen.

So früh wie möglich, denn dann ist er noch günstig. Oft braucht es jedoch eine Weile, bis man die endgültige Zusage der Gastuniversität bekommt, dann muss man die Termine des Semesterbeginns heraussuchen. Manche Partnerprogramme bieten noch ein Welcome Week im Zielland an, zu dem man gehen kann. Wer vor Ort eine Wohnung suchen möchte, muss ebenfalls ein paar Tage mehr einrechnen. Sobald man sich mit dem Datum sicher ist, sollte man den Flug auch buchen. Über das Internet kann man die Preisverläufe gut verfolgen und auch Tendenzen anzeigen lassen. Wer im Reisebüro bucht, kann oft flexiblere Angebote wählen, also zum Beispiel einen verschiebbaren Rückflug, wenn man sich noch nicht sicher ist, wann genau man mit den Prüfungen fertig ist und was man dann noch alles unternehmen möchte.

Beachten Sie allerdings auch, dass Sie, wenn Sie ein klimafreundlicheres Transportmittel wählen, um in Ihr Zielland zu reisen, Sie vom Erasmus+-Programm einen einmaligen Zuschuss über 50 EUR für nachhaltiges Reisen erhalten können. Von daher ist es, abhängig von Ihrem Zielland, vielleicht eine Überlegung wert sich auch über andere Anreisemöglichkeiten zu informieren. Weitere Informationen zu Erasmus+ Green Mobility finden Sie hier.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet nach Ihrem Auslandsaufenthalt einen Erfahrungsbericht zu verfassen, allerdings ist ein solcher Bericht stark erwünscht, da es sowohl uns hilft unsere Arbeit immer weiter zu verbessern, als auch für Studierende hilfreich ist, die nach Ihnen ins Ausland gehen wollen.

Auf unseren Seiten finden Sie Erfahrungsberichte zum Erasmus+-Auslandsstudium, Erasmus+-Auslandspraktikum und zu PROMOS-Auslandsaufenthalten.

7. Fragen zu Sprachkenntnissen, Sprachzertifikaten etc.

Der Nachweis von Sprachkenntnissen kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Manche amerikanischen und kanadischen Universitäten verlangen beispielsweise eine gewisse Mindestpunktzahl im TOEFL-Test, der eher umfangreich und schwierig ist. Für andere Länder reicht ein Sprachtest des Sprachenzentrums an der Universität. Je nachdem in welcher Sprache die Vorlesungen, bzw. das Praktikum, stattfinden, muss man meist nur in dieser Sprache auch Kenntnisse nachweisen. Gerade in den skandinavischen Ländern ist kein Nachweis der Landessprache notwendig.
Auch wenn keine großartigen Nachweise verlangt werden, sollte man sich bewusst sein, dass man Vorlesungen, bzw. Arbeitsanweisungen in der fremden Sprache verstehen sollte und sich auch so im Land einigermaßen verständigen muss. Wer also noch keine guten Sprachenkenntnisse hat, kann die Zeit bis zur Abreise sicher gut nutzen.

Wenn Sie am Erasmus+-Programm teilnehmen, sind Sie verpflichtet, vor dem Antritt Ihrer Mobilität, sowie nach Ihrer Mobilität am OLS (Online Language Support) Sprachtest teilzunehmen. Dieser ist kostenlos und dient dazu Studierende nachvollziehen zu lassen, inwiefern sich Ihre Sprachkenntnisse durch den Auslandsaufenthalt verbessert haben.

Ob Sie einen weiteren Sprachtest vorweisen müssen, hängt von Ihrer Gastinstitution ab, von daher informieren Sie sich am besten dort.

Für unterschiedliche Sprachen und Länder gibt es unterschiedliche Sprachtests. Ob einer und wenn ja welcher gemacht werden muss hängt von den Vorgaben der Gastuniversität ab.

Englisch:

  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) (Amerikanisches Englisch)
  • International English Language Testing System (IELTS) (Britisches Englisch)

 

Französisch:

  • Über das DELF-DALF-Programm werden die Kenntnisse in Französisch geprüft

 

Spanisch:

  • Der spanische Test heißt DELE

 

Weitere:

  • Die „Prüfung des Chinesisch-Niveaus“ heißt HSK
  • In Deutschland nennt sich die Prüfung Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
  • Für die portugiesische Sprache gibt es den brasilianischen CELPE-Bras-Sprachtest.

Weitere Infos über #UniWuppertal: