Erasmus+ Praktikum: Bewerbung & Ablauf

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Bewerbung. Ebenso erfahren Sie, welche Dokumente und Fristen vor, während und nach Ihrem Praktikum im Ausland zu beachten sind.

Bewerbung Schritt für Schritt

Wir raten allen Studierenden vorab an einer unserer Informationsveranstaltungen zum Thema "Auslandspraktikum" teilzunehmen.

Alle Termine und weiteren Informationen

Bei Fragen zur Durchführung eines Erasmus+ Auslandspraktikums informieren Sie sich frühzeitig, i.d.R. mindestens zwölf Monate vor geplantem Beginn des Praktikums im IO.

Bitte beachten Sie, dass das International Office keine persönliche Erstberatung anbietet!

Um Sie bestmöglich, zielgerichtet und individuell informieren zu können, haben wir ein dreistufiges Beratungskonzept entwickelt.

Kontaktieren Sie mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Praktikums das Unternehmen/die Einrichtung im Ausland.
Klären Sie die taggenaue Dauer, die für das Praktikum notwendigen Kenntnisse sowie die Kontaktdaten des zuständigen Betreuers/Mentors im Unternehmen ab, da Sie diese Angaben für die Bewerbung auf das Stipendium benötigen.
 

Nach erfolgter Zusage eines Praktikumsplatzes durch Ihr Gastunternehmen sollten Sie Kontakt zum IO wahrnehmen. Aufgrund limitierter Stipendienanzahl informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die verfügbare finanzielle Unterstützung im Rahmen von Erasmus+. Das International Office benötigt eine Vorlaufzeit von Minimum 4-6 Wochen, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten.

Bitte beachten Sie, dass das International Office keine persönliche Erstberatung anbietet!

Um Sie bestmöglich, zielgerichtet und individuell informieren zu können, haben wir ein dreistufiges Beratungskonzept entwickelt.

 

 → siehe "Wie erhalte ich die Erasmus+ Förderung?"

Besprechen Sie die Anerkennung des Praktikums per ECTS-Credits und Eintrag in das „Diploma Supplement“ frühzeitig mit Ihrer Fakultät.
Hierbei sollten Sie sich an den jeweils zuständigen Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses wenden.

Das Grant Agreement (die Stipendienzusage) erhalten Sie, sobald Sie alle zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen eingereicht und auch das Learning Agreement for Traineeships vorgelegt haben. 

Alle wichtigen Unterlagen zur Organisation eines Erasmus+ Auslandsstudiums finden Sie rechts im Download Center. Den organisatorischen Ablauf und Ihre Berichtspflichten können Sie der Erasmus+ Checkliste entnehmen.

Wie erhalte ich die Erasmus+ Förderung?

Nach erfolgter Zusage eines Praktikumsplatzes durch Ihr Gastunternehmen sollten Sie Kontakt zum IO aufnehmen. Aufgrund limitierter Stipendienanzahl informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die verfügbare finanzielle Unterstützung im Rahmen von Erasmus+.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente im International Office per Mail an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de ein:

  • Erasmus+ Bewerbungsformular
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Notenauszug
  • Annahmebestätigung der Gastinstitution (Wichtig: Aus der Annahmebestätigung der Gastinstitution müssen Start- und Enddatum des Praktikums hervorgehen (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
  • Motivationsschreiben zum Studienbezug Ihres geplanten Auslandspraktikums gerichtet an Frau Stellmann (auf Deutsch oder Englisch, ca. 1 Seite, Unterschrift nicht vergessen!)
    Leitfaden
    Hilfreiche Tipps
    --> Zusammengefasste Hinweise
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch, ca. 1-2 Seiten, Unterschrift nicht vergessen!) → Hilfreiche Tipps

Das vollständig ausgefüllte und von allen Parteien unterzeichnete Learning Agreement for Traineeships reichen Sie bitte mind. 4 Wochen vor Beginn des Auslandspraktikums im International Office ein.

Änderungen am ursprünglich vereinbarten Praktikumsprogramm können Sie jederzeit beantragen. Für ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Änderungen, Verkürzung oder Verlängerung Ihres Praktikums kontaktieren Sie bitte das International Office.

Online-Sprachenförderung (OLS, Online Language Support) ist Teil des Erasmus-Programms. Ziel ist es, Sie beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen. Sie gliedert sich in zwei Komponenten: einen verpflichtenden Sprachtest vor Beginn der Erasmus-Mobilität sowie optionale Sprachkurse.

Ausführliche Informationen zum Ablauf von Test und Sprachkurs finden Sie auf dem Merkblatt OLS. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Interesse an einem zusätzlichen Sprachkurs in der Landessprache haben – falls diese von der Unterrichtssprache abweicht – müssen Sie das in der OLS-Datenbank ankreuzen, bevor Sie einen Sprachkurs in der Unterrichtssprache aktivieren!

Die vertragliche Grundlage für den Erhalt des Erasmus-Zuschusses, das Grant Agreement, erhalten Sie circa einen Monat vor Beginn Ihres Auslandspraktikums. Es muss von Ihnen rechtzeitig vor Beginn Ihres Praktikums ausgedruckt, unterschrieben und zweifach als Originaldokument im International Office zur Gegenzeichnung eingereicht werden.

Wenn Sie die geforderten Unterlagen zu den genannten Terminen nicht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von der Auszahlung der Förderung ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Während des Aufenthaltes

Änderungen am ursprünglich vereinbarten Praktikumsprogramm können Sie jederzeit beantragen. Für ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Änderungen, Verkürzung oder Verlängerung Ihres Praktikums kontaktieren Sie bitte das International Office.

Lassen Sie sich das Dokument am letzten Tag von der Gasthochschule mit Datum unterzeichnen und abstempeln (nicht früher; die Ausstellung im Nachhinein ist aber kein Problem).

Verlängerung

Eine Verlängerung Ihres Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich, soweit die maximale Förderdauer nicht überschritten wird und noch ausreichend noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich an das International Office für weitere Informationen.

Verkürzung/ Abbruch

Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie das Praktikum abbrechen oder verkürzen.

Wenn Sie Ihr Praktikum vorzeitig beenden möchten, reichen Sie bitte die von Ihnen und Ihrem Praktikumsgeber unterschriebenen Ergänzung zum Learning Agreement (= Learning Agreement „During“) mit der verkürzten Dauer ein. Wir berechnen dann die neue Fördersumme und fordern Sie nach Rückkehr ggf. auf, die zu viel gezahlte Förderung zurückzuzahlen.

Sollten Sie bei einem Abbruch aus persönlichen oder familiären Gründen die Mindestdauer von 60 Tagen nicht eingehalten haben, müssen Sie das gesamte bis dahin erhaltene Stipendium zurückerstatten. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie aufgrund einer ärztlich bestätigten Krankheit, höherer Gewalt oder einer dringenden Empfehlung des Auswärtigen Amtes das Land verlassen müssen. 

Wie erhalte ich die 2. Rate der Erasmus+ Förderung? - Dokumente und Ablauf

Lassen Sie sich das Dokument am letzten Tag von der Gasthochschule mit Datum unterzeichnen und abstempeln (nicht früher; die Ausstellung im Nachhinein ist aber kein Problem) und senden Sie es gebündelt mit dem Learning Agreement After (bzw. einem qualifizierten Praktikumszeugnis) und Studienbescheinigungen an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

Einreichung des Traineeship Certificate* (Section to be completed AFTER THE MOBILITY) und der Aufenthaltsbestätigung* („Certificate of Attendance“) im International Center
Das Traineeship Certificate kann durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt werden, sofern dieses alle geforderten Elemente des Traineeship Certificate enthält.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument ausschließlich vom Praktikumsgeber ausgefüllt und unterschrieben wird. Es werden nur Dokumente akzeptiert, in dem der genaue Praktikumszeitraum (Tag/Monat/Jahr) aufgeführt ist.

Sofern Sie das Learning Agreement "After" verwenden, achten Sie darauf, dass im Feld "Evaluation of the Trainee" nicht Sie Ihr Praktikum bewerten, sondern auch dieser Bereich ausschließlich vom Praktikumsgeber auszufüllen ist!

Füllen Sie in diesem Zeitraum auch die EU-Survey (Umfrage der EU) aus, für die Sie eine Aufforderung per E-Mail erhalten.

Sie erhalten dafür eine automatische Aufforderung per E-Mail nach dem im Grant Agreement verzeichnetem Enddatum. Der Absender der Aufforderung zum Ausfüllen lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder keine plausible Bergründung hierzu abgeben, werden Sie von der Erasmus+ Förderung ausgeschlossen und Sie müssen den bereits ausgezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Pflichtpraktikum

 

Freiwilliges Praktikum

Auch ein freiwilliges Praktikum müssen Sie sich durch Vermerk im Diploma Supplement anerkennen lassen. Den entsprechenden Vermerk im Diploma Supplement beantragen Sie in Ihrem Prüfungsamt.

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Das Diploma Supplement ist eine Ergänzung zum Bachelor- oder Masterzeugnis, welches in einer standardisierten englischsprachigen Form ergänzende Informationen über Studieninhalte, Studienverlauf etc. enthält. Dieses erhalten Sie automatisch mit dem Abschlusszeugnis. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ Dekanat.

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

Instagram:

@international.uni.wuppertal

 

 

 

 

Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308

Jana Stellmann
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221

Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: