Besondere Förderangebote für Geflüchtete
NRWege ins Studium – Stipendien für internationale Studierende mit Fluchterfahrung
Das Land NRW unterstützt im Rahmen des Programms NRWege ins Studium internationale Studierende mit Fluchterfahrung dabei, ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal erfolgreich durchzuführen und abzuschließen.
Ausgeschrieben werden von der Universität Studienstipendien für die Zeit von August 2023 bis Dezember 2023 fünfmonatige Stipendien in Form von Vollstipendien (934,00 EUR monatlich) oder Teilstipendien (300,00 EUR monatlich) bei gleichzeitigem BAföG-Bezug.
Mit ihrer Bewerbung auf ein Stipendium im Rahmen des Programms NRWege ins Studium erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Programms verarbeitet werden dürfen.
- Aufenthaltsrechtlicher Flüchtlingsstatus
- Aufenthaltsdauer in Deutschland weniger als 5 Jahre zum Zeitpunkt der erstmaligen Förderung im Rahmen von NRWege ins Studium
- Zulassung für den aktuellen Studiengang auf Basis einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung
- Einschreibung im Fachstudium an der Bergischen Universität mindestens im 3. Fachsemester
- Gute Studienleistungen
- Finanzielle Bedürftigkeit
08.08.2023 – 28.08.2023
Die Bewerbung erfolgt online über das Lime Survey Bewerbungsportal.
Folgende Unterlagen müssen als PDF im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Passkopie und Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Aktueller Kontoauszug aus StudiLöwe
- Motivationsschreiben (max. eine DIN A4 Seite) warum Sie sich für ein Stipendium bewerben, zu den Gründen für die finanzielle Bedürftigkeit mit Angabe möglicher anderer aktueller oder ausgelaufener Förderungen
- Aktueller BAföG-Bescheid oder gegebenenfalls Ablehnungsbescheid des Hochschulsozialwerks (BAföG-Bescheinigung aus Studilöwe nach §9 reicht nicht)
Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt.
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch eine hochschulinterne Kommission auf Basis der Programmrichtlinien NRWege ins Studium.
Auswahlkriterien sind Förderberechtigung nach den Richtlinien des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Qualität der Studienleistungen, gute Prognose für einen erfolgreichen Studienabschluss, zeitliche Nähe zum erwarteten Studienabschluss und finanzielle Bedürftigkeit. Die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei unter Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewerber*innen werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.