Krankenversicherung
Jede*r Studienbewerber*in ist verpflichtet sich vor der Einschreibung bei einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu versichern. Seit dem 01.01.2022 ist es zudem notwendig, die elektronische Übermittlung Ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht (privat Versicherte) bei der gesetzlichen Krankenkasse anzufordern.
Da die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Einschreibung bei der Bergischen Universität Wuppertal bereits erfolgt sein muss, sollten Sie dies sofort nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides tun.
Es sind somit bei der Einschreibung keine schriftlichen Versicherungsbescheinigungen mehr erforderlich. Die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung der privaten Krankenkasse oder einer Versicherungskarte wird NICHT als Versicherungsnachweis akzeptiert.
Krankenversicherung für Deutschkursteilnehmer*innen
Jede*r Deutschkursteilnehmer*in muss sich vor der Einschreibung bei einer deutschen, privaten Krankenkasse versichern.
Bei der Einschreibung ist die Versicherungsbescheinigung der privaten Krankenkasse vorzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss des Deutschkurses können Sie sich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse (siehe oben) für das Fachstudium versichern.
FAQ
Bisher mussten internationale Studierende für die Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal eine Krankenversicherungsbescheinigung oder eine Kopie der EHIC-Karte vorlegen bzw. das internationale E-Formular (E 109, E 111, E 112) besorgen und diese(s) bei der Einschreibung vorlegen. Diese Bescheinigung wird zukünftig digital von den Krankenversicherungen direkt den Hochschulen zur Verfügung gestellt.
Wenden Sie sich als Studienbewerber*in an die deutsche gesetzliche Krankenkasse/Krankenversicherung Ihrer Wahl und geben Sie dort immer unsere Absendernummer der BUW an, welche Ihnen mit den Einschreibungsdokumenten auf dem Merkblatt über die Krankenversicherung mitgeteilt wurde und sagen, dass Sie vorhaben dort zu studieren.
Für die Einschreibung sind von nun an eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung oder die Versichertenkarte (EHIC) nicht mehr ausreichend. Es wird in jedem Fall die digitale Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung für die Einschreibung benötigt.
Hier finden Sie eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Dort können Sie sich eine beliebige auswählen.
Wenden Sie sich mit folgenden Dokumenten an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland Ihrer Wahl:
- Eine Kopie Ihrer EHIC / AT-11
- Eine Kopie eines offiziellen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
- Ihre Adresse (bestenfalls in Deutschland, alternativ Ihre Heimatadresse)
- Nennung der gewünschten Hochschule (BUW) bestenfalls mit der passenden Absendernummer
Die gewählte Krankenkasse übermittelt dann eine Meldung an die Bergische Universität Wuppertal, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.
Stellen Sie einen Mitgliedsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl und geben an, dass Sie an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten, bestenfalls geben Sie ebenfalls die Absendernummer der BUW an. Sobald Ihr Antrag von der Krankversicherung bearbeitet wurde, erhält die BUW eine entsprechende Meldung der Krankenkasse, dass Sie dort versichert sind.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse gemeinsam mit Ihrer Mitgliedsnummer mit, dass Sie an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten. Ihre Krankenversicherung wird dann eine entsprechende Meldung an die BUW übermitteln.
Wählen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl aus und reichen Sie dort folgende Dokumente zur Einsicht und Prüfung ein, ob Ihre private Versicherung ausreichend für die Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal ist:
- Eine Kopie Ihrer privaten Versicherung
- Eine Kopie eines offiziellen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
- Ihre Adresse (bestenfalls in Deutschland, alternativ Ihre Heimatadresse)
- Nennung der gewünschten Hochschule (BUW) bestenfalls mit der passenden Absendernummer
- Wenn Sie aus einem Non-EU-Land kommen: Antrag auf Befreiung (Diesen können Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl anfordern)
Die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl wird Sie entsprechend informieren, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Falls dieser nicht ausreicht, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland wird eine Reisekrankenversicherung (Travel insurance) nicht akzeptiert, da diese keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bietet. Sie müssen sich für Ihr Studium bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Folgende Personen sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen:
- Promovierende
- Teilnehmende eines studienvorbereitenden Deutschkurses
- Studierende ab dem 30. Lebensjahr
Sie müssen sich über eine private Krankenversicheurng versichern. Dies wären unter anderem zum Beispiel Mawista oder Provisit.
Adresse & Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland
Persönliche Sprechstunde im Studierenden Cervice Center (SSC) direkt am Haupteingang (Gebäude G, Raum G.08.16):
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Aus organisatorischen Gründen kann es hin und wieder zu Änderungen der Sprechstunden kommen. Aktuelle Informationen zu den Sprechstunden finden Sie immer auf der Seite des Student Service Center unter "Aktuelles"
Telefonische Anfragen und Beratung:
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr