Schritt 1: Anmeldung bei der Meldebehörde

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Einreise unter Ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Servicecenter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Wuppertal. WICHTIG: Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich (Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie rechts im Download Center). Hier geht es zur Terminvereinbarung

Adresse des Einwohnermeldeamts Wuppertal

Steinweg 20, 42275 Wuppertal
(Schwebebahnhaltestelle „Alter Markt“ in Wuppertal Barmen)

Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist von Ihnen oder einem von Ihnen bevollmächtigten Vertreter bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Vertreterin persönlich durchzuführen. Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Pass/Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Schritt 2: Beantragung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde

Wer nach Deutschland kommt, braucht einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Zusätzlich brauchen Nicht-EU-Bürger*innen einen gültigen Aufenthaltstitel wie beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Erteilung bzw. die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (siehe Punkt 1) rechtzeitig bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, von Ihnen persönlich zu beantragen.

WICHTIG: In Wuppertal ist aktuell kein Vor-Ort-Termin bei der Ausländerbehörde möglich. Bitte laden Sie alle erforderlichen Dokumente, sowie das ausgefüllte Antragsformular zur Aufenthaltserlaubnis (Siehe rechts im Download Center) über das Kontaktformular der Ausländerbehörde hoch. Alternativ können Sie auch das digitale Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis ausfüllen und die restlichen Unterlagen über das Kontaktformular hochladen.

Für einen Aufenthaltstitel benötigen Sie unter anderem:

  • einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
  • ein gültiges Visum
  • eine eigenständige Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • außerdem darf keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen vorliegen.

Die Ausländerbehörde teilt Ihnen die genaue Gebühr (bis zu 110,- Euro) mit, die für die Aufenthaltserlaubnis erhoben wird. 

Stadtverwaltung Wuppertal, Ressort Zuwanderung und Integration 204.4
Ausländerbehörde
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Telefonisch ist die Ausländerbehörde immer Montag bis Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr erreichbar. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie auf der Telefonliste rechts  im Downloadbereich.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Wuppertaler Integrationsportals.

EU-Bürger*innen

Freizügigkeitsberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (Unionsbürger) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Eine Übersicht, wer freizügigkeitsberechtigt ist, finden Sie hier.

Eine Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes wird nicht mehr ausgestellt!

Weitere Infos über #UniWuppertal: