Auslandsaufenthalt mit körperlicher Beeinträchtigung

Ein Auslandaufenthalt stellt Studierende mit einer körperlichen Beeinträchtigung häufig vor außergewöhnliche Herausforderungen. Der organisatorische Aufwand, die Frage nach einer geeigneten Gasthochschule, einer Betreuung und einer möglichen finanziellen Unterstützung müssen gut aufeinander abgestimmt werden.

Erasmus+ Sonderförderung

Studierende, Graduierte und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können das sog. Social Top-Up über das entsprechende Formular beim International Office beantragen.

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Bei der Sonderförderung als Pauschale erhalten in Erasmus+ geförderte Studierende monatlich 250 EUR zusätzlich zu den Fördersätzen.

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Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) kann ein eigenständiger, ausführlicher Antrag auf Sonderförderung durch den/die Teilnehmer*in gestellt werden. Der Zuschuss errechnet sich auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten. Berücksichtigt werden beantragte Mehrkosten, z.B. Kosten für Helfer und Betreuer, für spezielles didaktisches Material usw. Ein Antrag kann nur bei Überschreitung der Höchstfördersätze (siehe oben "Sonderförderung als Pauschale") gestellt werden.
Der maximale Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln beträgt 10.000,- EUR.

Diese Art der Förderung kommt sowohl für Studierende und Graduierte als auch Personal in Betracht.

Voraussetzungen

  • Behinderungsgrad von mindestens 50
  • Es muss ein Antrag inkl. einer Kopie des Behindertenausweises, einer ärztlichen Bescheinigung (Original), einer Kosteneinschätzung sowie Kostenvoanschläge über das International Office beim DAAD gestellt werden
  • Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist der reguläre Bericht einzureichen, der um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen sind.
  • Originalbelege (z.B. Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal) sind vom International Office zu Prüfzwecken aufzubewahren.

Beantragung

Der Antrag wird über das International Office der Bergischen Universität beim DAAD eingereicht und muss dem DAAD mindestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vorliegen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das International Office. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie bei der European Agency for Development in Special Needs Education.

 

Auf den Seiten des DAAD finden Sie Erfahrungsberichte von Geförderten, die eine Sonderförderung im Ausland in Anspruch genommen haben.

Weitere Informationen zu Erasmus+ und Mobilität finden Sie auf inclusivemobility.eu (auf Englisch)

Sonderförderung für PROMOS-Geförderte

Der DAAD möchte Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ermutigen, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Um die Chancengleichheit für diese Personen zu erhöhen, kann der DAAD die mit der Behinderung/chronischen Erkrankung einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.

Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (max. 10.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten; inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) kann bereitgestellt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren. Das International Office muss diesen Sonderbedarf beim DAAD beantragen und benötigt von der/dem Geförderten folgende Dokumente:

  • Kopie Schwerbehindertenausweis (GdB 50 % oder höher);
  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung;
  • bei chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse;
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben.

Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

Linktipps

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