Auslandsaufenthalt mit Kind

Ein Auslandsaufenthalt mit Kind erscheint vielen auf den ersten Blick schier unmöglich. Mit der nötigen Vorbereitung und Beratung lässt sich aber auch ein Auslandsaufenthalt mit Kind vereinbaren.

Auslandsaufenthalt mit Kind

Ein Auslandsaufenthalt mit Kind erscheint vielen auf den ersten Blick schier unmöglich. Eine geeignete Kinderbetreuung vor Ort finden, die mögliche Trennung auf Zeit von einem Elternteil – Muss das Kind womöglich auch von der deutschen Schule für die Zeit im Ausland abgemeldet werden? Das sind einige der (vermeintlichen) Hindernisse, die bei den meisten Eltern die Hoffnung auf einen längeren Auslandsaufenthalt schwinden lässt. Mit der nötigen Vorbereitung und Beratung lässt sich aber auch ein Auslandsaufenthalt mit Kind vereinbaren.

An dieser Stelle möchten wir auf einige Einrichtungen und Internetseiten mit ersten Informationen zum Thema hinweisen:

Studierende, die ihr Kind/ ihre Kinder mit zum Erasmus+ Auslandsstudium in ein Programmland nehmen und dort während des Auslandsstudiums alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.

Zusätzlich zu der regulären Erasmus+ Förderung nach den Stipendiensätzen der Bergischen Universität können folgende monatliche Pauschalen gewährt werden:

  •  250 EUR unabhängig von der Kinderanzahl

Die monatliche Förderung (inkl. Pauschale für Kinder) ist insgesamt begrenzt auf die Höchstsätze der Ländergruppen.

Studierende mit Kind(ern), die eine Sonderförderung als Pauschale beantragen möchten, reichen vor Beginn des Auslandsstudiums bitte folgende Unterlagen im International Office ein:

  •  Geburtsurkunde(n) in Kopie
  • Beweise für den begleitenden Aufenthalt des Kindes (z.B. Reiseunterlagen).

→ Weitere Informationen

Weitere Infos über #UniWuppertal: