Auslandsaufenthalt mit Kind
Ein Auslandsaufenthalt mit Kind erscheint vielen auf den ersten Blick schier unmöglich. Eine geeignete Kinderbetreuung vor Ort finden, die mögliche Trennung auf Zeit von einem Elternteil – Muss das Kind womöglich auch von der deutschen Schule für die Zeit im Ausland abgemeldet werden? Das sind einige der (vermeintlichen) Hindernisse, die bei den meisten Eltern die Hoffnung auf einen längeren Auslandsaufenthalt schwinden lässt. Mit der nötigen Vorbereitung und Beratung lässt sich aber auch ein Auslandsaufenthalt mit Kind vereinbaren.
An dieser Stelle möchten wir auf einige Einrichtungen und Internetseiten mit ersten Informationen zum Thema hinweisen:
- Innerhalb des Erasmus+-Programms können Sie einen Antrag auf Sonderförderung stellen. Weitere Informationen zu einem Erasmus+-Auslandsstudium oder einem Erasmus+-Auslandspraktikum sowie zu Erasmus+ Sondermitteln zur Förderung von Studierenden mit Kind finden Sie u.a. auch auf unseren Internetseiten.
- Go Out! Studieren weltweit! Auslandsaufenthalte mit Kind
- Studying in US: Auslandsstudium mit Kind in den USA
- Spiegel.de: Erfahrungsbericht zum Auslandsstudium mit Kind
- Mavista: Ein interessanter Blog zur Thematik "Studieren mit Kind", sowie ein entsprechendes Stipendium
- Publikationen der Gleichstellungsstelle der Bergischen Universität Wuppertal:
Beratungsführer und Checkliste - College Contact: Ratgeber - Auslandsstudium mit Kind
- Universität Jena: Ratgeber - Finanzierung Studium mit Kind
Studierende, die ihr Kind/ ihre Kinder mit zum Erasmus+ Auslandsstudium in ein Programmland nehmen und dort während des Auslandsstudiums alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
Zusätzlich zu der regulären Erasmus+ Förderung nach den Stipendiensätzen der Bergischen Universität können folgende monatliche Pauschalen gewährt werden:
- 250 EUR unabhängig von der Kinderanzahl
Die monatliche Förderung (inkl. Pauschale für Kinder) ist insgesamt begrenzt auf die Höchstsätze der Ländergruppen.
Studierende mit Kind(ern), die eine Sonderförderung als Pauschale beantragen möchten, reichen vor Beginn des Auslandsstudiums bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Antragsformular inkl. Geburtsurkunde(n) in Kopie
- Beweise für den begleitenden Aufenthalt des Kindes (z.B. Reiseunterlagen).
WICHTIG: Bitte kontaktieren Sie das International Office frühzeitig, mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Förderhöchstsätze nach Ländergruppen:
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich
Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 850 EUR
---
Gruppe 2: Belgien, (Deutschland), Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern
Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 790 EUR
---
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn
Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 740 EUR
Berechnungsbeispiel:
Eine Studierende mit einem Kind erhält einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule in Norwegen. Ihr Aufenthalt umfasst insgesamt vier Monate (120 Tage). Die Studierende erhält 600 EUR pro Monat über die reguläre Erasmus+ Förderung nach den Stipendiensätzen der Bergischen Universität und beantragt 250 EUR als Pauschale für ihr Kind.
4 x 850 EUR (600 + 250) = 3.400 EUR
Die Förderung in Höhe von 850 EUR/ Monat beträgt genau den monatlichen Höchstsatz der entsprechenden Länderguppe für Norwegen.
Die Stipendiensätze der Bergischen Universität entnehmen Sie bitte dem Reiter "Erasmus+ Auslandsstudium".