Auslandsaufenthalt mit Kind

Ein Auslandsaufenthalt mit Kind erscheint vielen auf den ersten Blick schier unmöglich. Mit der nötigen Vorbereitung und Beratung lässt sich aber auch ein Auslandsaufenthalt mit Kind vereinbaren.

Auslandsaufenthalt mit Kind

Ein Auslandsaufenthalt mit Kind erscheint vielen auf den ersten Blick schier unmöglich. Eine geeignete Kinderbetreuung vor Ort finden, die mögliche Trennung auf Zeit von einem Elternteil – Muss das Kind womöglich auch von der deutschen Schule für die Zeit im Ausland abgemeldet werden? Das sind einige der (vermeintlichen) Hindernisse, die bei den meisten Eltern die Hoffnung auf einen längeren Auslandsaufenthalt schwinden lässt. Mit der nötigen Vorbereitung und Beratung lässt sich aber auch ein Auslandsaufenthalt mit Kind vereinbaren.

An dieser Stelle möchten wir auf einige Einrichtungen und Internetseiten mit ersten Informationen zum Thema hinweisen:

Studierende, die ihr Kind/ ihre Kinder mit zum Erasmus+ Auslandsstudium in ein Programmland nehmen und dort während des Auslandsstudiums alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.

Zusätzlich zu der regulären Erasmus+ Förderung nach den Stipendiensätzen der Bergischen Universität können folgende monatliche Pauschalen gewährt werden:

  •  250 EUR unabhängig von der Kinderanzahl

Die monatliche Förderung (inkl. Pauschale für Kinder) ist insgesamt begrenzt auf die Höchstsätze der Ländergruppen.

Studierende mit Kind(ern), die eine Sonderförderung als Pauschale beantragen möchten, reichen vor Beginn des Auslandsstudiums bitte folgende Unterlagen im International Office ein:

  • Antragsformular inkl. Geburtsurkunde(n) in Kopie
  • Beweise für den begleitenden Aufenthalt des Kindes (z.B. Reiseunterlagen).

WICHTIG: Bitte kontaktieren Sie das International Office frühzeitig, mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.

Förderhöchstsätze nach Ländergruppen:

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 850 EUR

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Gruppe 2: Belgien, (Deutschland), Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern

Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 790 EUR 

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Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

Höchstsatz für ein Erasmus+ Auslandsstudium: 740 EUR 

Berechnungsbeispiel:

Eine Studierende mit einem Kind erhält einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule in Norwegen. Ihr Aufenthalt umfasst insgesamt vier Monate (120 Tage). Die Studierende erhält 600 EUR pro Monat über die reguläre Erasmus+ Förderung nach den Stipendiensätzen der Bergischen Universität und beantragt 250 EUR als Pauschale für ihr Kind. 

4 x 850 EUR (600 + 250) = 3.400 EUR

Die Förderung in Höhe von 850 EUR/ Monat beträgt genau den monatlichen Höchstsatz der entsprechenden Länderguppe für Norwegen.

Die Stipendiensätze der Bergischen Universität entnehmen Sie bitte dem Reiter "Erasmus+ Auslandsstudium".

Weitere Infos über #UniWuppertal: