Ankunft in Wuppertal

Unterkunft in Wuppertal

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Einreise unter Ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Servicecenter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Wuppertal und muss persönlich erfolgen. Alle Personen (Ehepartner, Kinder), die angemeldet werden sollen, müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.

WICHTIG: Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich (Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie rechts im Download Center). Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Adresse des Einwohnermeldeamts Wuppertal

Steinweg 20, 42275 Wuppertal
(Schwebebahnhaltestelle „Alter Markt“ in Wuppertal Barmen)

Einzureichende Unterlagen

Für die Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis
  • Reisepass / Heimatpass
  • Falls vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel (in Verbindung mit einem gültigen Heimatpass)
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus!)

Für die Anmeldung vom Ehepartner und/oder Kindern müssen Sie zudem folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiger Pass/Reisepass des Ehepartners
  • Gültiger Pass/Reisepass jedes Kindes
  • standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Nachweis über Ihren Familienstand (z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung, Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil)

Alle Unterlagen müssen im Original mit deutscher Übersetzung (von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer) vorliegen. Eine Übersicht geeigneter Übersetzer*innen finden Sie hier.

Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist es ratsam, eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen/Dolmetschen behilflich sein kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unterkunft außerhalb von Wuppertal

Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Beantragung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis am Wohnort

Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, Ihre Aufenthaltserlaubnis/ Ihren Aufenthaltstitel beantragen/verlängern.

Die Erteilung bzw. die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt rechtzeitig (vor Ablauf Ihres Visums) bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, von Ihnen persönlich zu beantragen.

Terminvereinbarung und Einreichung der Unterlagen

WICHTIG: In Wuppertal ist aktuell kein Vor-Ort-Termin bei der Ausländerbehörde möglich. Bitte laden Sie alle erforderlichen Dokumente, sowie das ausgefüllte Antragsformular zur Aufenthaltserlaubnis (siehe rechts im Download Center) über das Kontaktformular der Ausländerbehörde hoch.

Einzureichende Unterlagen (Über Upload des Kontaktformulars)

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltsvereinbarung (Hosting Agreement)
  • Meldebescheinigung
  • gültiger Pass oder Passersatz
  • gültiges Visum
  • Arbeitsvertrag, Stipendienbescheid oder Nachweis über eine eigenständige Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes
  • Qualifikationsnachweise bzw. Zeugnisse
  • ggf. Pass des Ehepartners und Heiratsurkunde
  • ggf. Pass jedes Kindes und Geburtsurkunde
  • Passfoto

Ggf. können weitere Unterlagen eingefordert werden.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von bis zu 110,- Euro an. Bitte bedenken Sie, dass eventuell weitere Gebühren anfallen können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Adresse und telefonische Sprechzeiten

Stadtverwaltung Wuppertal, Ressort Zuwanderung und Integration 204.4
Ausländerbehörde
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Telefonisch ist die Ausländerbehörde immer Montag bis Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr erreichbar. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der Ausländerbehörde.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Wuppertaler Integrationsportals.

EU-Bürger*innen

Freizügigkeitsberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (Unionsbürger) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Eine Übersicht, wer freizügigkeitsberechtigt ist, finden Sie hier.

Eine Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechtes wird nicht mehr ausgestellt!

 

Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung, AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, sind Sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit allen im In- und Ausland erzielten Einkünften in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Weitere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie hier.

Durch Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt werden Sie je nach ihrem Familienstand in eine entsprechende Steuerklasse eingruppiert und erhalten  vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Die Steuerliche Identifikationsnummer wird Ihnen nach der Anmeldung bei der Meldbehörde postalisch an die gemeldete Adresse zugesandt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern. In einigen Fällen - vor allem wenn noch Unterlagen nachgereicht werden müssen - kann sie bis zu 10 Wochen betragen. Daher sollten Sie unbedingt gleich nach dem Einzug in Ihre Wohnung, den Briefkasten mit Ihrem Namen kennzeichnen.

Bei Verlust der Steuerliche Identifikationsnummer füllen Sie bitte dieses Fomular aus.

 

In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio über den Rundfunkbeitrag finanziert. Der Rundfunkbeitrag wird von allen Bürger*innen Deutschlands verpflichtend erhoben. Die Meldebehörde meldet dem Rundfunkservice, dass Sie sich unter Ihrem Wohnsitz registriert haben. Daraufhin erhalten Sie vom Rundfunkservice per Post ein Anmeldformular. Alternativ können Sie sich auch online beim Rundfunkservice registrieren. Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie von der Beitragspflicht befreit werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie Kinder haben, können Sie bei der Arbeitsagentur Kindergeld beantragen. Informationen, sowie entsprechende Antragsformulare in verschiedenen Sprachen zum Download finden Sie hier.

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
icenter[at]uni-wuppertal.de

Weitere Infos über #UniWuppertal: