Visum, Versicherungen, Beurlaubung

Organisatorisches

Informationen zur Visumbeantragung für diverse Zielländer weltweit sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes – nach Auswahl des Landes auf der Weltkarte - zu finden. 

Der Internationale Studierendenausweis (ISIC) ermöglicht weltweit Vergünstigungen für Studierende.
Beantragung des ISICs

Eine effektive konsularische Hilfe und Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen im Notfall setzt voraus, dass Namen, Aufenthaltsorte und Erreichbarkeiten von Deutschen im Ausland und ggf. auch den im Ernstfall zu kontaktierenden Personen im Inland bekannt sind.
Die deutschen Auslandsvertretungen führen dazu - anhand freiwilliger, persönlicher Eingaben der Teilnehmer - Krisenvorsorgelisten der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen. Diese Möglichkeit der Registrierung zur Einbeziehung in Maßnahmen der Krisenvorsorge und –reaktion besteht auch für kurzzeitige Auslandsaufenthalte.

Die Registrierung auf ELEFAND ist eine optionale und freiwillige Maßnahme.

Studierende haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen europäischen Ländern Anspruch auf Gewährung von Leistungen. Bei einem Aufenthalt in Ländern, in denen keine Leistungen gewährt werden können, ist das Abschließen einer privaten Krankenversicherung notwendig. Während des Aufenthaltes bleibt die Beitragspflicht gegenüber der deutschen Krankenkasse weiterhin bestehen. Studierende sollten rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit ihrer Versicherungsgesellschaft klären, ob im jeweiligen Zielland Versicherungsschutz besteht oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Insbesondere für einen Rücktransport nach Deutschland kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Versicherungsstatus von Erasmus+- / FreeMover- / DAAD-Stipendiaten:

  • Der Erasmus+ oder Free Mover-Status ist mit keinem Versicherungsschutz verbunden.
  • Für PROMOS Stipendiat*innen sowie für Erasmus+-Studierende und - Praktikant*innen besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen.

Die nachfolgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keinerlei Empfehlung durch das International Office dar:

Anbieter von Auslandsversicherungen für Studien-/Praxisaufenthalte:

  • Care Med International Travel Insurance
  • Care Concept AG Care College (Plus)
  • Debeka-Krankenversicherung für Auslandssemester
  • Klemmer International
  • Assekuranzmakler GmbH, Auslandsreiseversicherung für Au Pair, Sprachschüler, Auslandssemester/-praktika von Studierenden
  • COMOVO Reiseversicherungs-Vergleich

Anbieter von Auslandsversicherungen allgemein:

  • ISA Auslands-Reiseversicherung: Versicherungspakete für Auslandsreisen- und Aufenthalte
  • Pro Trip - Büro Dr. Walter: Reiseversicherung für Au Pairs, Sprachschüler, Langzeitreisende
  • Mawista student: Auslandsversicherung für Sprachschüler, Studierende, Praktikanten, Gastwissenschaftler

Beurlaubung / Rückmeldung

Studierende, die ein mindestens dreimonatiges Auslandsstudium oder Auslandspraktikum durchführen, haben die Option, sich für das entsprechende Semester entweder beurlauben oder sich regulär rückmelden zu lassen.

Es besteht die Möglichkeit, sich für ein Auslands- oder Praxissemester beurlauben zu lassen. Die Beurlaubung muss von Studierenden selbst beantragt werden und wird keineswegs durch das International Office oder die Fakultät vorgenommen! Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an der BUW Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Auch bei einer Rückkehr vor Semesterende an die BUW besteht hier kein Recht, Prüfungen abzulegen. Während der Beurlaubung im Ausland erbrachte Studienleistungen können selbstverständlich auf das Studium angerechnet werden. Ein Urlaubssemester wird nicht auf die Zahl der Fachsemester sondern nur auf die Hochschulsemester angerechnet. Für die Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist die persönliche Vorsprache/Antragstellung im Studierendensekretariat erforderlich:

Studierendensekretariat,
Geb. G.08. - Service Center
www.uni-wuppertal.de/studium/beurlaubung/

Studierende, die wegen eines Auslands- oder Praxissemesters beurlaubt sind, sind automatisch von der Zahlung des Sozialbeitrags befreit. Zusätzlich kann beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) Wuppertal die Erstattung des Mobilitätsbeitrags (»NRW-Ticket«) beantragt werden.
Bei einem Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mehr als einem Semester denken Sie bitte daran, jemanden zu bevollmächtigen, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre Rückmeldung und ggf. um Ihre Beurlaubung oder den Antrag auf Ausnahme von der Studienbeitragspflicht kümmert.

  • Antrag auf Beurlaubung
  • Bescheinigung der Fakultät mit folgendem sinngemäßen Inhalt:
    Hiermit befürwortet die Fakultät …, dass die/der Studierende Frau/Herr … auf Grund eines Auslandsstudiums an der … Universität für die gesamte Dauer des Winter-/Sommersemesters 20… beurlaubt wird.

  • Antrag auf Beurlaubung
  • Bestätigung des Praktikumsgebers über die geplante Durchführung des Praktikums
  • Bescheinigung der Fakultät, aus der hervorgeht, dass ein Praktikum von mehr als drei Monaten absolviert und eine Beurlaubung für das gesamte Winter- /Sommersemester 20… befürwortet wird.
    Eine Beurlaubung ist aber nur dann möglich, wenn das Praktikum nicht bereits in der Prüfungsordnung enthalten ist.

Zusätzlich kann beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) Wuppertal die Erstattung des Mobilitätsbeitrags (»NRW-Ticket«) beantragt werden.

Die Erstattung des Mobilitätsbeitrages (s.o.) kann bei einem Auslandsaufenthalt ebenso beantragt werden, auch wenn keine Beurlaubung vorliegt. Im Ausland erbrachte Studienleistungen können demgegenüber angerechnet werden.

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

 

 

 

 

Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr
Tel +49 (0)202 439 5308

Jana Stellmann
(nur nach Vereinbarung)
Tel +49 (0)202 439 5221

Weitere Infos über #UniWuppertal: