Finanzierung Ihrer Promotion ab dem Sommer 2024?

Bewerben Sie sich bis zum 01. Juni!

Die Digitalisierung unserer Services im Rahmen der Umsetzung von Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetz NRW (eGovG NRW) erfolgt schrittweise. Die nachstehenden Ausführungen beschreiben das Bewerbungsverfahren nach dem jeweils aktuellen Stand. Melden Sie sich gerne bei uns, sollten Sie dazu Fragen haben.

Promotionsförderung an der Bergischen Universität Wuppertal

Die Bergische Universität vergibt Stipendien zur Förderung von Promovierenden.

Bewerben Sie sich!

Frauen werden besonders ermutigt, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen.

Rahmenbedingungen

Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach den Vorgaben der Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal vom 20.04.2015 sowie der Änderungsordnungen vom 09.07.2015 und vom 02.11.2018. Abweichend von der Rahmenordnung ersetzen wir, entsprechend den Regelungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetzes NRW (EGovG NRW), Teile des Bewerbungs- und Bewilligungsprozesses durch geeignete digitale Verfahren (s. u.). Eine umfassende Überarbeitung der Rahmenordnung, auch - aber nicht nur - zur Berücksichtigung der durch das eGovG NRW entstehenden Möglichkeiten, ist in Arbeit.

Über Auswahl und Förderung der Bewerber*innen entscheidet die hochschulinterne Vergabekommission für Stipendien aus Haushaltsmitteln. Ausschlaggebend für die Vergabe eines Stipendiums ist die Qualität des Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Art und Höhe der Stipendien

Vergeben werden ...

  • Grundstipendien (Regelförderdauer: 24 Monate; mögliche Verlängerung: bis zu 12 Monate)
  • Abschlussstipendien (Regelförderdauer: bis zu 12 Monate; mögliche Verlängerung: bis zu 6 Monate).

Die Stipendienleistungen bestehen aus ...

  • einem Grundbetrag in Höhe von 1.200,- € monatlich sowie
  • einem Kinderzuschlag in Höhe von 150,- € monatlich pro Kind, das der*die Stipendiat*in unterhält, sowie
  • ggf. einem Zuschlag für Reisekosten in Höhe von maximal 1.000,- €.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihre Promotion an der Bergischen Universität durchführen.

Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Promovierende, deren wissenschaftliches Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.

Ein Grundstipendium kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die insgesamt weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegen, und sich auf die Promotion vorbereitet.

Ein Abschlussstipendium kann erhalten, wer nachweist, dass das wissenschaftliche Vorhaben einen Stand erreicht hat, nach dem ein überdurchschnittliches Ergebnis in der für ein Abschlussstipendium vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.

Übt der*die Kandidat*in eine vergütete Tätigkeit von mehr als zehn Stunden wöchentlich aus, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine parallele Förderung durch andere öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln geförderte private Einrichtungen für denselben Zweck und während desselben Zeitraums ist ebenfalls nicht möglich.

Verfahren

Regelmäßige Bewerbungsfristen sind ...

  • der 01. Juni (Sommerrunde, Förderung frühestens ab August) und
  • der 01. Dezember (Winterrunde, Förderung frühestens ab Februar des Folgejahres).

Die mit einem Scan Ihrer Unterschrift versehenen und zu einer einzigen PDF-Datei zusammengefassten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

gradfoer[at]uni-wuppertal.de

Es gilt das Datum des Maileingangs an der Bergischen Universität.

Verwenden Sie zur Authentifizierung nach Möglichkeit die Mailadresse, die Sie als Studierende*r oder Mitarbeiter*in an der Bergischen Universität erhalten haben.

Sollten Sie keinen Mailaccount der Bergischen Universität besitzen, verwenden Sie bitte Ihren privaten Account. In diesem Fall folgt eine Authentifizierung ihrer Person nach Rücksprache mit uns, z. B. per Videoident-Verfahren oder durch persönliche Vorlage eines Identitätsnachweises.

Zwecks Verschlüsselung der per Mail übermittelten Daten haben Sie die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Einzureichende Unterlagen ...

   ... bei einer Neubewerbung

Ihre Bewerbung muss die folgenden Unterlagen enthalten (in eben dieser Reihenfolge):

  • Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Bewerbung")
  • Antragsformular (Vorlage s. Sidebar oder unten)
  • Anlagen: siehe Liste auf dem Antragsformular, S. 5 (Vorlagen s. Sidebar oder unten)

   ... bei einem Antrag auf Weiterbewilligung nach Jahr 1 des Grundstipendiums

Ihr Antrag auf Weiterbewilligung Ihres Grundstipendiums für das zweite Förderjahr muss die folgenden Unterlagen enthalten (in eben dieser Reihenfolge):

  • Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Antrag auf Weiterbewilligung")
  • Darstellung des Fortschritts Ihrer Arbeit, inkl. Abgleich mit dem ursprünglich vorgelegten Arbeitsplan und ggf. Begründung von Abweichungen
  • Stellungnahme Ihres*r Betreuers*in

   ... bei einem Antrag auf Verlängerung nach Stipendienende

Ihr Antrag auf Verlängerung Ihres Stipendiums muss die folgenden Unterlagen enthalten (in eben dieser Reihenfolge):

  • Anschreiben (Betreff "BUW-Graduiertenförderung, Verlängerungsantrag")
  • Darstellung des Fortschritts Ihrer Arbeit, inkl. ...
    • des aktuellen Stands
    • der Abweichungen zum ursprünglichen Zeitplan zzgl. Begründung
    • des überarbeiteten Zeitplans
  • Stellungnahme Ihres*r Betreuers*in, die spezifisch Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Verlängerung berücksichtigt

Weitere Infos über #UniWuppertal: