34. Sitzung des Hochschulrats

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.

Quartalsbericht 03/2015 des Rektorats

Ein Hauptthema des Quartalsberichts waren die Studierendenzahlen für das laufende Wintersemester 2015/16. Insgesamt wurden 2,2% weniger Studierende aufgenommen als im Rekord-Vorjahr. Die leicht rückläufigen Zahlen folgen damit dem Trend im Land, wo insgesamt 5,2% weniger Studienanfänger verzeichnet wurden.

Ungeachtet dessen haben die erneut hohen Studienanfängerzahlen auch zu einem weiteren Wachstum der Universität geführt. So studieren zum Wintersemester insgesamt 21.052 junge Menschen an der Bergischen Universität, das sind rund 900 mehr als im Vorjahr. Verantwortlich für den Anstieg ist vor allem die hohe Nachfrage nach Studienplätzen in einigen geisteswissenschaftlichen Fächern sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften insgesamt.

Weitere Berichtspunkte waren die Einrichtung eines Zwei-Fach-Masterstudiengangs „Geistes- und Kulturwissenschaften“ zum nächsten Wintersemester sowie Überlegungen zur Einrichtung von zwei deutsch-französischen Studiengängen. Auch konnte das Rektorat über den erfolgreichen Antrag der Bergischen Universität im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung sowie den positiven Bescheid im Bund-Länderprogramm „Qualitätspakt Lehre“ berichten.

Darüber hinaus gab das Rektorat einen Sachstandsbericht zu den Themen Digitalisierungsstrategie, Gefährdungsprävention, laufende Erfindungen, Forscherdatenbank 2.0, internationale Hochschulpartnerschaften sowie dem Flüchtlingsprojekt der Bergischen Universität, IN-TOUCH Wuppertal. Mit dem laufenden Wintersemester wurden insgesamt rund 20 Flüchtlinge als Gaststudierende aufgenommen. Das IN-TOUCH Programm sieht eine Begleitung der Gaststudierenden durch „Buddys“ vor sowie verschiedene Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache und interkultureller Kompetenzen. Die Durchführung und Koordination des Programms wird durch das IZ TransZent übernommen.

2. Prognose für das Jahresergebnis (GuV) 2015

Der Hochschulrat nahm die Prognose für den Jahresabschluss (GuV) 2015 nach dem Stand vom 2.10.2015 zustimmend zur Kenntnis.

Wirtschaftsplan 2016 und Mittelfristige Wirtschaftsplanung 2016 bis 2020

Der Hochschulrat stimmte dem Wirtschaftsplan der Bergischen Universität für das Jahr 2016 zu und nahm die mittelfristige Wirtschaftsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 zustimmend zur Kenntnis.

Änderung der Geschäftsordnung des Hochschulrats

Die Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bedingt auch eine Anpassung der Geschäftsordnung des Hochschulrates an neue und veränderte Regelungen.

So wurde beispielsweise im Hochschulzukunftsgesetz die Mindestzahl der Hochschulratsmitglieder von sechs auf sieben Personen erhöht.

Auch wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die Beschlüsse des Hochschulrates in geeigneter Weise hochschulöffentlich bekannt zu machen seien. An der Bergischen Universität erfolgt dies weiterhin in gewohnter Weise. Der Hochschulrat berichtet schon seit Jahren nicht nur über Beschlüsse, sondern auch öffentlich umfassend über die Sitzungsinhalte auf seiner Webseite.
Des Weiteren ergab sich Änderungsbedarf bei den Verfahrensregeln zur Wahl der Mitglieder des Rektorats, welche nun durch ein neu errichtetes Organ der Hochschule gewählt werden, die Hochschulwahlversammlung.

Der Hochschulrat beschloss die Änderung seiner Geschäftsordnung einstimmig.

Landeshochschulentwicklungsplan

Das Rektorat stellte den Entwurf des Landeshochschulentwicklungsplans des Landes NRW mit Stand vom 23.10.2015 vor und erläuterte mögliche Auswirkungen auf die Bergische Universität. Der Hochschulrat diskutierte ausführlich die darin aufgeführten acht Handlungsfelder:

  1. Differenzierung der Hochschulen
  2. Studienanfängerverteilung zwischen Fachhochschulen und Universitäten im Verhältnis von 40 zu 60
  3. Weiterentwicklung der Studieneingangsphase
  4. Digitalisierung in der Lehre
  5. Wissenschaftliche Karrierewege
  6. Ausbau der Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  7. Kooperation in den „Kleinen Fächern“
  8. Zusammenarbeit bei IT-Plattformen

Der Hochschulrat nahm den jetzigen Diskussionsstand zum Landeshochschulentwicklungsplan zur Kenntnis.

Vertrag/Vereinbarung zu guten Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal

Das Rektorat stellte die „Vereinbarungen zu guten Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ vor. Der aktuelle und nun zur Unterzeichnung vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses zwischen dem Land, den Hochschulen und den Landespersonalvertretungen. Das Rektorat wies darauf hin, dass seitens des Landes vorgesehen sei, das Dokument als lokalen Vertrag zwischen den jeweiligen Hochschulleitungen, Personalvertretungen und dem Wissenschaftsministerium zu schließen.

Der Hochschulrat stimmte nach intensiver Diskussion dem vorgelegten Vertrag einstimmig zu.

Gespräch mit den Vorsitzenden der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretung

Im Hochschulzukunftsgesetz wird der regelmäßige Austausch zwischen dem Hochschulrat und Gremien der Universität formalisiert, der bislang auf freiwilliger Basis geschah. So regelt § 21 Abs. 5a HG einen einmal je Semester stattfindenden Austausch zwischen dem Hochschulrat sowie Vertreterinnen und Vertretern des Senats, des AStA, der Personalräte, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensperson für die schwerbehinderten Menschen sowie der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Auf seiner 34. Sitzung fand der Austausch zwischen Personalräten und der Vertretung der schwerbehinderten Menschen an der Bergischen Universität statt.

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