Erste Erfahrungen mit der neuen TRGS 401 Feuchtarbeit – Konsequenzen für den Arbeitsplatz
Der Vortrag
Hautkrankheiten sind laut der DGUV in der gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen.
Am 18. November 2022 wurde die neugefasste technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ veröffentlicht. Die TRGS 401 ist nicht völlig neu, es gibt sie bereits seit dem Jahr 2006. Die jetzt kürzlich erfolgte Überarbeitung enthält Neuerungen für die arbeitsmedizinische Beratungstätigkeit in den Betrieben. Eine neue Definition von Feuchtarbeit, die das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen nicht mehr beinhaltet, ändert die bisherige Beratungspraxis. Dies ist aber nicht die einzige Veränderung, auch im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es Neuerungen. Diese hat ein eigenes Kapitel in der TRGS 401 bekommen. Das neue Kapitel 7 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ erwähnt nicht nur die TRGS relevanten Vorsorgeanlässe der ArbMedVV, sondern ergänzt diese im Bereich der Feuchtarbeit um drei weitere Kriterien. Bei diesen neuen Auslösekriterien geht es nicht um eine regelmäßig auftretende Zeitdauer, sondern um die Anzahl der Tätigkeiten pro Arbeitstag.
Kurzbiographie
Dr. Heiko Rode ist Facharzt für Arbeitsmedizin und Anästhesie. Er ist seit November 2020 arbeitsmedizinischer Leiter der Koordinationsstelle Kamen-Heeren des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (ASD*BGN). Dr. Rode hat in Göttingen Humanmedizin studiert. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung zum medizinischen Arbeitsschutz in Mitgliedsbetrieben des ASD*BGN.
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