Prof. Dr. Astrid Messerschmidt / Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Geschlecht und Diversität
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Das Ende des „Fräulein Lehrerin“ vor 100 Jahren

Die Weimarer Verfassung schaffte am 31. Juli 1919 den Lehrerinnenzölibat ab
Ein Jahr100Wissen-Interview mit der Erziehungswissenschaftlerin Professor Astrid Messerschmidt.

Der Lehrerinnenzölibat wurde tatsächlich per Ministererlass 1880 im Deutschen Reich eingeführt. Er bedeutete die sofortige Kündigung von Frauen, die sich zu einer Ehe entschlossen.
Was sollte durch diesen Ministererlass 1880 erreicht werden?

Messerschmidt: Dieser Lehrerinnenzölibat spiegelt die Geschlechterordnung der damaligen Zeit wieder, die aber auch heute noch nicht ganz vergangen ist. Es zeigt deutlich, was von Frauen befürchtet wurde. Es drückt ein Frauenbild aus, dass sehr stark verbunden ist mit Körperlichkeit, mit unbeherrschter Sexualität und mit der Abhängigkeit der Frau von ihrem Unterleib. Dieser Verdacht, dass Frauen einfach nicht fähig sind, wirklich zu denken und in diesem Sinne auch zu lehren, etwas zu vermitteln, spiegelt etwas von der Zeit wieder. Wir haben ja im 19. Jahrhundert auch den Hysterie Diskurs. Diese Vorstellung, dass Frauen hysterisch sind, was ja auch so ein ähnliches Muster darstellt. Das ist die eine Seite. Aber es gibt auch noch eine andere, viel nüchternere Seite: nämlich schlicht und ergreifend den Arbeitsmarkt. Durch dieses Lehrerinnenzölibat konnte natürlich eine ganz große Gruppe, die Konkurrenz zu Männern sein konnte, ausgeschaltet und ausgegrenzt werden. Ich würde es insofern einerseits in das Frauenbild einordnen und andererseits in die Funktionen für einen geschlechterseparierten Arbeitsmarkt.

Die Weimarer Reichsverfassung schaffte diese Diskriminierung am 31. Juli 1919 im Artikel 128 II -zunächst- ab. Wie konnte es passieren, dass derselbe Lehrerinnenzölibat bereits vier Jahre später wiedereingeführt wurde?

Messerschmidt: Das hat mit den arbeitsmarktpolitischen Gründen zu tun. Es machte klar, dass dieses Lehrerinnenzölibat mehr Arbeitsstellen für Männer ermöglichte. Das war das Hauptmotiv. Das andere ist, mit dieser Abschaffung 1919 war ja keine Kulturrevolution verbunden. Da ist im Denken nichts tiefgreifend verändert worden. Zwar hat sich etwas bewegt, es ist ja auch geschlechterpolitisch eine bewegte Zeit in der Weimarer Republik. Viele Frauen treten mit Emanzipationsansprüchen auf. Die Frauenbewegungen sortieren und engagieren sich. Zugleich ist es eine Zeit, in der dennoch diese alte Geschlechterordnung weiterhin besteht. Also eine disparate Situation, die ja auch sehr lange anhält.

Bis in die 50er Jahre versuchte man den Zölibat sogar mit religiösen Werten zu rechtfertigen. Die Vorsitzende des Vereins Katholischer deutscher Lehrerinnen, Maria Johanna Schmitz, schrieb in der Katholischen Frauenbildung 1955: „Die Lehrerin – wie wir sie gewünscht und erzogen haben – soll sich mit ganzer Kraft ihrem Beruf widmen. Sie soll Ausscheiden aus dem Beruf, wenn sie erkennt, daß sie in die Ehe eintreten und einen anderen hochwertigen Beruf ergreifen soll. (…) sie soll aus diesem Erleben heraus die Fähigkeit haben, den Lehrberuf auch als Lebensberuf zu sehen, sich ihm für immer zu weihen, und sie kann das umso mehr, wenn sie in der katholischen Kirche steht, die ihr in der Lehre von der gottgeweihten Jungfräulichkeit einen herrlichen Fingerzeig, ja eine Verklärung für diese Ganzheitsaufgabe des Berufes gibt“.
War eine arbeitende Frau mit Familie in der Wirtschaftswunderzeit so unvorstellbar?

Messerschmidt: Einerseits das, aber wie in dem Zitat deutlich wird, hat es viel mit der Spezifik des Lehrerinnenberufes zu tun. Also die moralische Aufladung einer Lehrerinnentätigkeit, die wird ja hier ganz deutlich. Es richtete sich gerade auf diesen Beruf, denn es gab ja kein allgemeines Berufsverbot für verheiratete Frauen. In dieser Tätigkeit aber kommt zum Ausdruck, dass eben Lehrerinnen sein, sehr stark staatlich und kirchlich verankert ist. Das hat auch beamtenrechtliche Gründe. Hier tritt diese moralische Aufladung sehr deutlich hervor. Auch mit dieser Lebensaufgabe. Das ist fast eine klösterliche Vorstellung. Man weiht sich diesem Beruf, man gibt das ganze Leben dafür. Dieses Ideal ist hier sehr verankert und das war durchaus auch unter den Frauen so. Auch Teile der bürgerlichen Frauenbewegung haben diesen Zölibat verteidigt. Die waren gar nicht für die Abschaffung. Ich glaube, das muss man im Nachhinein verstehen, sie sahen darin eine strukturelle Maßnahme, die Unabhängigkeit vom Mann abzusichern. Es hat also durchaus eine emanzipatorische Seite, was ja auch das klösterliche Leben hatte. Auch das klösterliche Leben der Nonnen hatte emanzipatorische Seiten. Wir müssen wirklich die Ambivalenz erkennen, was aus heutiger Sicht nicht ganz so einfach ist, zu sagen, dass es konservativ und völlig überholt war. Für die bürgerliche Frauenbewegung war das nicht so eindeutig. Es war eben auch ein Weg, sich unabhängig vom Mann zu machen, ein großer Kampf zu dieser Zeit.

Die Zölibatsklausel galt bis 1951, das Bundesarbeitsgericht hob sie mit dem Urteil vom 10. Mai 1957 endgültig auf. Damit verschwand auch die Ansprache einer Lehrerin als „Fräulein“. War damit alles in Ordnung?

Messerschmidt: Natürlich nicht, und dennoch war es ein Fortschritt. Es dauerte zwar noch etwas, bis das „Fräulein“ verschwand. Auch ich kann mich in meiner Studienzeit noch an den Ausdruck „Fräulein“ erinnern. Also ganz so schnell ging das nicht. Das dauerte sicher noch bis in die 80er Jahre. Aber symbolisch war es schon ein großer Fortschritt.

Ähnliche Klauseln gab es in Österreich bis 1949 und in der Schweiz bis 1962. Sehen Sie heute noch Benachteiligungen von Frauen im (Lehr-)Beruf?

Messerschmidt: In der Frage klingt ja schon an, dass damit nicht alles gelöst war. Noch immer ist es so, dass Frauen heutzutage berufliche Nachteile erleben. Nicht, weil sie verheiratet sind, sondern weil sie Kinder bekommen. Das ist das Hauptausgrenzungsmotiv, die Potentialität des Kinder Bekommens, was in bestimmten Branchen wirklich ohne Hemmungen vollzogen wird. Auch bei Frauen, die noch keine Kinder haben, wird das oft projiziert und erzeugt eine Zurückhaltung gegenüber Einstellungsmaßnahmen. Aber es gibt noch mehr Faktoren, denn der Lehrer- und Lehrerinnenberuf ist ja in bestimmten Fächern sehr weiblich geworden, das kann man sehen. Wo es aber ganz anders aussieht, ist bei den Leitungspositionen. Schulleitungen, selbst in Grundschulen, sind immer noch mehrheitlich in männlicher Hand. Da hat sich noch nicht so viel getan.
Ansonsten hat sich im pädagogischen Bereich einiges bewegt. Was wir aber immer mitbedenken sollten, das zeigt uns ja auch diese bizarre Geschichte des Lehrerinnenzölibats, dass im Zusammenhang ökonomischer Krisen oft ein Backlash passiert. Also, dass dann wieder die Frauen auf bestimmte Verpflichtungen reduziert werden. Interessant ist auch hier aus den angesprochenen 50er Jahren, der Begriff der Doppelverdiener. Ein eigentlich völlig unsachlicher Begriff, weil niemand für sich alleine Doppelverdiener ist, das kann es nicht geben. Und dennoch wird es so gesehen. Wenn eine Frau mit einem Partner, der auch verdient, verheiratet ist, spricht man vom Doppelverdiener. Das Einkommen der Frau ist so gesehen, eigentlich nicht rechtmäßig. Ich glaube, diese Haltung ist in der deutschen politischen Kultur sehr stark erhalten geblieben. Und das sehe ich auch als Nachwirkung dieser Geschichte.

Uwe Blass (Gespräch vom 21.05.2019)

 

Prof. Dr. Astrid Messerschmidt habilitierte sich für Pädagogik 2009 am Fachbereich Humanwissenschaften der Technischen Universität Darmstadt. Sie arbeitete u.a. als Professorin für Interkulturelle Pädagogik/Lebenslange Bildung an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Seit 2016 forscht und lehrt sie als Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Geschlecht und Diversität an der Bergischen Universität.

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