Bergische Universität Wuppertal

Interne Bewerbungen Quereinstieg

WER IST GEMEINT?

  • Sie haben Ihren Studienabschluss an der Bergischen Universität Wuppertal erworben und
  • Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben.


BEWERBUNGSVERFAHREN

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Der Masterprüfungsausschuss überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss entnehmen Sie dem Kapitel "Termine und Fristen" auf der Infoseite Ihres Wunsch-Masterstudiengangs, die Sie über die Masterübersicht aufrufen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung entnehmen Sie dem Kapitel "Zugang zum Studium" auf der Infoseite des entsprechenden Masterstudiengangs (siehe Masterübersicht).
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus und informiert gleichzeitig das Studierendensekretariat, dass Sie an der Studienplatzvergabe teilnehmen dürfen.

Masterübersicht
Bestätigung des Masterprüfungsausschusses
Auswahlverfahrenssatzung

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang („NC: nein“ in der Masterübersicht) entscheiden, lesen Sie unter „3. Umschreibung“ weiter.

2. NC- / zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Bewerbung für einen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal

  • Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: ja“.
  • Bei zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
  • Deshalb müssen Sie sich parallel über das Online-Bewerbungsportal des Studierendensekretariats für einen Studienplatz bewerben. Loggen Sie sich dafür in Ihr persönliches Hochschulportal mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort ein und folgen Sie dieser Anleitung.
  • Das Online-Portal ist für Bewerbungen für das Wintersemester von Mitte Mai bis zum 15. Juli geöffnet.
  • Studienplätze werden nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.).
  • Das Kriterium, nach dem Studienplätze vergeben werden, ist die Note des Studienabschlusses.
  • Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.) UND aufgrund Ihrer Note einen Studienplatz zugewiesen bekommen konnten, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid.
  • Dieser enthält die Einschreibungsfrist, innerhalb welcher Sie den Studienplatz annehmen, sich also aktiv ein- bzw. umschreiben müssen. Diese Einschreibungsfrist gilt auch für Studierende, die bereits in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich in einen Masterstudiengang umschreiben möchten.
  • Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz unbedingt an, indem Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat senden. Wie Sie Ihre Umschreibung vervollständigen, lesen Sie unter „3. Umschreibung.“
  • Wenn Sie sich nicht fristgerecht ein- bzw. umschreiben, verfällt Ihr Studienplatz und wird an den nächsten Bewerber weitergegeben.

Bewerbung für einen NC-Masterstudiengang und Umschreibung
Online-Bewerbungsportal
Auswahlverfahrenssatzung
NC-Ergebnisse vergangener Semester

3. Umschreibung beim Studierendensekretariat

  • Überweisen Sie den Semesterbeitrag.
  • Für eine persönliche Umschreibung reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Studierendensekretariat ein:

bei NC-Studiengängen:

    • die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides (siehe 2.)

bei Studiengängen ohne NC:

    • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangänderung/Umschreibung
    • die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses (siehe 1.)
    • eine Kopie des Bachelorzeugnisses (falls dieses bereits vorliegt)
    • Weitere einzureichende Unterlagen finden Sie auf diesem Merkblatt.
  • Für eine schriftliche Umschreibung senden Sie diese Unterlagen fristgerecht an das Studierendensekretariat per Post oder per E-Mail (als Anhänge im PDF-Format).

Frist und Infos zur Umschreibung
Antrag auf Umschreibung
Kontakt zum Studierendensekretariat

FACHMASTERBEWERBUNG

 

INTERNATIONALE BEWERBUNGEN

WER IST GEMEINT?

  • Wenn Sie sich mit einem oder mehreren ausländischen Zeugnissen bewerben, da Sie…
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium im Ausland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben (z.B. Baccalauréat) und ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben oder
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) in Deutschland erworben und ein erstes Studium im Ausland abgeschlossen haben

... dann informieren Sie sich bitte beim Akademischen Auslandsamt / International Office, welche Bewerbungsverfahren und Fristen für Sie gelten.

 

Bewerbungsverfahren

  • Bei der Masterbewerbung durchlaufen Sie ein mehrstufiges Verfahren:
    • Sie stellen zunächst beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang.
    • Falls es sich bei Ihrem Wunsch-Masterstudiengang um einen zulassungsbeschränkten / NC-Studiengang handelt, müssen Sie sich zusätzlichen für einen Studienplatz bewerben.
    • Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, können Sie sich im nächsten Schritt beim Studierendensekretariat einschreiben (immatrikulieren) bzw. umschreiben.
      Bei NC-Studiengängen benötigen Sie hierfür zusätzlich eine schriftliche Studienplatzzusage.
  • Das Angebot unserer Masterstudiengänge finden Sie in dieser Übersicht. Hier sehen Sie ebenfalls, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind („NC: ja“). Auf der Infoseite des Masterstudienganges finden Sie Informationen zu den Bewerbungsfristen (unter „Termine und Fristen“) sowie zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung (unter „Zugang zum Studium“).
  • Auch bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist oft eine Mindest-Durchschnittsnote Zugangsvoraussetzung, die in der Prüfungsordnung festgesetzt ist. Üblicherweise ist die Note Ihres Bachelorzeugnisses maßgeblich. Wenn Ihr Bachelorzeugnis vor Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen sollte, reichen Sie beim Masterprüfungsausschuss vorab Ihren Transcript of Records ein, der mind. 150 ECTS bescheinigen muss und nicht älter als ein Monat sein darf. Auf der Grundlage des Transcript of Records errechnet der Prüfungsausschuss eine sogenannte Verfahrensnote, welche die Note des Studienabschlusses ersetzt.
  • Je nachdem, wo Sie Ihren Studienabschluss erworben haben, gehören Sie zu einer spezifischen Bewerbergruppe. Für jede Bewerbergruppe gelten eigene Fristen. Die Fristen für die Antragstellung beim Masterprüfungsausschuss können von den Fristen des Studierendensekretariats für eine Bewerbung um einen Studienplatz sowie für eine Einschreibung bzw. Umschreibung abweichen.

Interne Bewerbungen Quereinstieg

WER IST GEMEINT?

  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss nicht an der Bergischen Universität Wuppertal erworben bzw. sind hier nicht mehr eingeschrieben,
  • Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an einer anderen deutschen Hochschule erworben und
  • Sie besitzen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur).


BEWERBUNGSVERFAHREN

1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Der Masterprüfungsausschuss überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss entnehmen Sie dem Kapitel "Termine und Fristen" auf der Infoseite Ihres Wunsch-Masterstudiengangs, die Sie über die Masterübersicht aufrufen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung entnehmen Sie dem Kapitel "Zugang zum Studium" auf der Infoseite des entsprechenden Masterstudiengangs (siehe Masterübersicht).
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus und informiert gleichzeitig das Studierendensekretariat, dass Sie an der Studienplatzvergabe teilnehmen dürfen.

Masterübersicht
Bestätigung des Masterprüfungsausschusses
Auswahlverfahrenssatzung

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang („NC: nein“ in der Masterübersicht) entscheiden, lesen Sie unter „3. Umschreibung“ weiter.

2. NC-/ zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Bewerbung für einen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal


  • Bei zulassungsbeschränkten / NC-Studiengängen übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
  • Deshalb müssen Sie sich parallel über das Online-Bewerbungsportal des Studierendensekretariats für einen Studienplatz bewerben. Registrieren Sie sich und folgen Sie den Informationen, die Sie im Bewerbungsportal und per E-Mail erhalten.
  • Das Online-Portal ist für Bewerbungen für das Wintersemester von Mitte Mai bis zum 15. Juli geöffnet.
  • Studienplätze werden nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.).
  • Das Kriterium, nach dem Studienplätze vergeben werden, ist die Note des Studienabschlusses.
  • Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.) UND aufgrund Ihrer Note einen Studienplatz zugewiesen bekommen konnten (siehe 2.), erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid.
  • Dieser enthält die Einschreibungsfrist, innerhalb welcher Sie den Studienplatz annehmen, sich also aktiv einschreiben müssen.
  • Nehmen Sie den Platz zunächst an, indem Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat senden.
  • Wenn Sie sich nicht fristgerecht einschreiben, verfällt Ihr Studienplatz und wird an den nächsten Bewerber weitergegeben.

Bewerbung für einen NC-Masterstudiengang
Online-Bewerbungsportal
Auswahlverfahrenssatzung
NC-Ergebnisse vergangener Semester

3. Einschreibung beim Studierendensekretariat

  • Für eine persönliche Einschreibung reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Studierendensekretariat ein:
    bei NC-Studiengängen:
    • die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides (siehe 2.)
  • bei Studiengängen ohne NC:
    • die unterschriebene Anmeldung zur Immatrikulation / Einschreibung über das Onlineportal (kompletter Ausdruck)
    • die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses (siehe 1.) sowie
    • eine Kopie des Bachelorzeugnisses (falls dieses bereits vorliegt)
    • bei NC-Studiengängen: die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides
    • Weitere einzureichende Unterlagen finden Sie auf diesem Merkblatt.
  • Für eine schriftliche Einschreibung senden Sie diese Unterlagen fristgerecht an das Studierendensekretariat per Post oder per E-Mail (als Anhänge im PDF-Format).

Frist und Infos zur Einschreibung
Anmeldung zur Immatrikulation / Einschreibung über das Onlineportal
Kontakt zum Studierendensekretariat