Interne Bewerbungen Quereinstieg
WER IST GEMEINT?
- Sie haben Ihren Studienabschluss an der Bergischen Universität Wuppertal erworben und
- Sie sind bereits an unserer Universität eingeschrieben.
BEWERBUNGSVERFAHREN
1. Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss
- Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Der Masterprüfungsausschuss überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss entnehmen Sie dem Kapitel "Termine und Fristen" auf der Infoseite Ihres Wunsch-Masterstudiengangs, die Sie über die Masterübersicht aufrufen.
- Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung entnehmen Sie dem Kapitel "Zugang zum Studium" auf der Infoseite des entsprechenden Masterstudiengangs (siehe Masterübersicht).
- Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus und informiert gleichzeitig das Studierendensekretariat, dass Sie an der Studienplatzvergabe teilnehmen dürfen.
Masterübersicht
Bestätigung des Masterprüfungsausschusses
Auswahlverfahrenssatzung
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang („NC: nein“ in der Masterübersicht) entscheiden, lesen Sie unter „3. Umschreibung“ weiter.
2. NC- / zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Bewerbung für einen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal
- Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sehen Sie in der Masterübersicht unter „NC: ja“.
- Bei zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
- Deshalb müssen Sie sich parallel über das Online-Bewerbungsportal des Studierendensekretariats für einen Studienplatz bewerben. Loggen Sie sich dafür in Ihr persönliches Hochschulportal mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort ein und folgen Sie dieser Anleitung.
- Das Online-Portal ist für Bewerbungen für das Wintersemester von Mitte Mai bis zum 15. Juli geöffnet.
- Studienplätze werden nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.).
- Das Kriterium, nach dem Studienplätze vergeben werden, ist die Note des Studienabschlusses.
- Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (siehe 1.) UND aufgrund Ihrer Note einen Studienplatz zugewiesen bekommen konnten, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid.
- Dieser enthält die Einschreibungsfrist, innerhalb welcher Sie den Studienplatz annehmen, sich also aktiv ein- bzw. umschreiben müssen. Diese Einschreibungsfrist gilt auch für Studierende, die bereits in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich in einen Masterstudiengang umschreiben möchten.
- Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz unbedingt an, indem Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat senden. Wie Sie Ihre Umschreibung vervollständigen, lesen Sie unter „3. Umschreibung.“
- Wenn Sie sich nicht fristgerecht ein- bzw. umschreiben, verfällt Ihr Studienplatz und wird an den nächsten Bewerber weitergegeben.
Bewerbung für einen NC-Masterstudiengang und Umschreibung
Online-Bewerbungsportal
Auswahlverfahrenssatzung
NC-Ergebnisse vergangener Semester
3. Umschreibung beim Studierendensekretariat
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag.
- Für eine persönliche Umschreibung reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Studierendensekretariat ein:
bei NC-Studiengängen:
- die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides (siehe 2.)
bei Studiengängen ohne NC:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangänderung/Umschreibung
- die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses (siehe 1.)
- eine Kopie des Bachelorzeugnisses (falls dieses bereits vorliegt)
- Weitere einzureichende Unterlagen finden Sie auf diesem Merkblatt.
- Für eine schriftliche Umschreibung senden Sie diese Unterlagen fristgerecht an das Studierendensekretariat per Post oder per E-Mail (als Anhänge im PDF-Format).
Frist und Infos zur Umschreibung
Antrag auf Umschreibung
Kontakt zum Studierendensekretariat