Anrechnung/Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Immer mehr Studierende möchten einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule studieren - bei voller Anerkennung der dort erbrachten Leistungen. die Erhöhung der Auslandsmobilität in allen Studienzyklen ist ein zentrales Ziel bei der Internationalisierung der Hochschule. Wie aber lassen sich Qualitätsstandards für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland etablieren und Lehrpläne passgenauer aufeinander abstimmen?


Um die Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Studienprogramme und dem Ausbau der Studienqualität zu unterstützen, hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Projekt "nexus - Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre" gestartet.

Mit Fachtagungen und Workshops wird das HRK-Projekt u.a. Impulse und Orientierungshilfen zur Institutionalisierung der Anerkennung in den Hochschulen geben. Zudem wird unter anderem eine Handreichung entwickelt, die beispielhaft zeigt, wie Anerkennungsverfahren ablaufen und an den Hochschulen implementiert werden können.

Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Serviceangeboten und Terminen finden Sie auf der Internetseite des HRK-Nexus-Projektes.

Das ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Punktesystem, das die volle akademische Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas gewährleistet.

Seitdem die "Lissabon-Konvention" der Europäischen Union im Jahre 2007 in Bundesrecht überführt wurde, muss die Hochschule extern an anderen Hochschulen der Vertragsstaaten erbrachte Einzelleistungen grundsätzlich anerkennen. Im Sinne der Lissabon Konvention bezieht sich dies auf die gegenseitige Anerkennung von Einzelleistungen zwischen den Vertragsstaaten und nicht auf die Anerkennung innerhalb eines Vertragsstaates, also z.B. innerhalb Deutschlands.


Entscheidender Grundsatz der Lissabon-Konvention ist, dass eine Qualifikation im Regelfall anzuerkennen ist. Die Beweislast, dass ein Antrag auf Anerkennung nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, weil ein wesentlicher Unterschied vorliegt, trägt die für die Anerkennung zuständige Stelle, also der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen kann insofern nur abgelehnt werden, wenn die Hochschule nachweist, dass diese nicht gleichwertig sind.

Nachdem der/die Studierende sich für eine Universität entschieden und das Antragsformular ausgefüllt hat, wird zwischen den Fachbereichen ein Studienvertrag (Learning Agreement) geschlossen, der die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicherstellt.

 

Wuppertaler Outgoing-Studierende wählen im Vorfeld die gewünschten Veranstaltungen der jeweiligen Gastuniversität aus und stimmen diese mit den jeweils zuständigen Ansprechpartnern ihres Faches ab und tragen sie in das Learning Ageement ein, das vom Fachkoordinator und/oder vom zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden sowie einem Vertreter/einer Vertreterin des International Office unterzeichnet wird. Die im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen im Gastland können mit Zustimmung der BUW-Verantwortlichen geändert oder angepasst werden (Changes to the Learning Agreement). Jede erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung wird nach Abschluss des Semesters in der Datenabschrift  "Transcript of Records" unter Angabe der erworbenen Leistungspunkte/Credits und der Note entsprechend des örtlichen Bewertungssystems aufgeführt, die von der aufnehmenden Hochschule auszustellen ist. Das im Anschluss an den Auslandsaufenthalt vorgelegte Transcript of Records ist Basis für das Anerkennungsverfahren an der Bergischen Universität. Die Umrechnung ausländischer Notenwerte erfolgt dabei grundsätzlich nach der "Bayerischen Formel".
Tabelle zur automatischen Berechnung nach der Bayerischen Formel (Excel-Sheet)
 

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