Lehren innerhalb Europas mit Erasmus+

Im Rahmen der "Mobilität für Lehrende" können Lehrende der Bergischen Universität kurze Lehraufenthalte im europäischen Ausland absolvieren und hierfür eine Erasmus+ Förderung erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

Förderung der Mobilität von Lehrenden an einer Erasmus+ Partnerhochschule

Dauer: 2-60 aufeinander folgende Tage

Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche

Erasmus+ Förderung: festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten

Teilnehmende lernen aus erster Hand die Funktionsweisen eines anderen europäischen Bildungssystems kennen und stärken gleichermaßen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimenson der Gasthochschule. Durch den Austausch mit Kolleg*innen können sie ihre eigenen Lehrmethoden und -inhalte optimieren und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die selbst vielleicht nicht im Ausland studieren können.

Mögliche Zielländer sind grundsätzlich:

  • die EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Po-len, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • die Programmländer Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei
  • Überseeische Gebiete: Eine Erasmus+ Förderung in den überseeischen Ländern und Gebieten ist zwar programmkonform, aber sie unterliegt dabei den Regeln des Programms und den für ihren Mitgliedstaat geltenden Vereinbarungen. Beispiel: Für eine Förderung nach Curação gilt die Förderrate für die Niederlande.

Wichtig: Ein durch das Erasmus+ geförderter Lehraufenthalt kann nur an einer Partnerhochschule der Bergischen Universität absolviert werden.
Die Partnerhochschulen, mit denen die Bergische Universität Erasmus+ Lehraufenthalte vertraglich vereinbart hat, finden Sie hier.

 

Zuschüsse für die Mobilität zu Unterrichtszwecken können an folgende Mitarbeiter*innen, die an der Bergischen Universität Wuppertal tätig sind, vergeben werden (im Zielland darf nicht der Hauptwohnsitz liegen):

  • Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Bergischen Universität stehen
  • Dozent*innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte
  • emeritierte Professor*innen /Lehrende im Ruhestand
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

  • Eine Erasmus+ Förderung für Lehraufenthalte ist im Umfang von 2-60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche. Über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) wird das notwendige Deputat, wie folgt, berechnet: 8 Stunden/5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage.
  • Wird die Lehrtätigkeit mit einer Erasmus+ Mobilität zur Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.

  • es besteht ein Erasmus+ Kooperationsvertrag zwischen der Bergischen Universität und der Gastuniversität, in dem die Mobilität zu Lehrzwecken vereinbart wurde
  • die Mobilität ist mit der Fakultät/ dem Institut besprochen
  • die Mobilität ist mit der Partneruniversität besprochen und Sie haben eine Einladung erhalten

Erasmus+ Förderung

Die Teilnehmenden erhalten aus Erasmus+ Mitteln festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Teilnehmende erhalten 80% des Mobilitätszuschusses zu Beginn des Auslandsaufenthaltes. Nach fristgerechter Vorlage der am Ende (nach der Mobilität) einzureichenden Unterlagen wird der Restbetrag in Höhe von 20% des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.

Die Stückkosten setzen sich aus Fahrt- und Aufenthaltspauschalen zusammen und werden, wie folgt, berechnet:

Fahrkosten

Die Entfernung wird allein nach dem dafür vorgesehen Distance Calculator der EU Kommission berechnet.

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
10 – 99 km 20 Euro
100 – 499 km 180 Euro
500 – 1.999 km 275 Euro
2.000 – 2.999 km 360 Euro
3.000 – 3.999 km 530 Euro
4.000 – 7.999 km 820 Euro
8.000 km und mehr 1.500 Euro

Aufenthaltskosten

Die Stückkosten für den Aufenthalt werden nur für Tage vergeben, an denen tatsächlich eine Aktivität zu Lehrzwecken stattgefunden hat. Bleibt ein Geförderter freiwillig länger vor Ort, so hat er/sie für die Aufwendungen selbst aufzukommen.

 

Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 180 EUR 126 EUR
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 EUR 112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 EUR 98 EUR

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
icenter[at]uni-wuppertal.de

Daria Isaeva
(nach Vereinbarung)
Tel +49 (0)202 439 2406
isaeva[at]uni-wuppertal.de

 

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