Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf Erlöse für Lieferungen und sonstige Leistungen, Eigenverbrauch, Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb, die von Unternehmen an Dritte erbracht und in Rechnung gestellt werden, erhoben.

In Bezug auf die Hochschule stellen sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten das Unternehmen als Ganzes dar. Für das gesamte Unternehmen Hochschule ist somit unter einer Umsatzsteuernummer jeweils eine Umsatzsteuervoranmeldung im Voranmeldezeitraum und eine Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt abzugeben.

Eine Umsatzsteuerpflicht der Hochschule ist jedoch noch in vielen anderen Bereichen außerhalb der BgA möglich, wie bei Einfuhren, innergemeinschaftlichen Erwerben oder in den Fällen des § 13b UStG, bei denen die Hochschule als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird.

Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung kann es infolge des zunehmenden Einflusses der europäischen Harmonisierungsvorgaben, insbesondere die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und die Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung, zu einer - von der Körperschaftsteuer -abweichenden steuerlichen Beurteilung kommen. Insbesondere sind die Fragen zur Umsatzsteuerbarkeit zu klären:

  • Liegt eine Unternehmereigenschaft der Hochschule nach § 2 Abs. 3 bzw. § 2b UStG vor?
  • Liegt ein Leistungsaustausch vor?
  • Ist der Leistungsort im Inland (Deutschland) gelegen?

Im Anschluss an die Prüfung der Steuerbarkeit sind die möglichen Umsatzsteuerbefreiungstatbestände, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und der anzuwendende Steuersatz zu prüfen.

Steuerpflichtig sind insbesondere Projekte, bei denen ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, z.B. Verträge mit Unternehmen aus der Privatwirtschaft.


Für einen Leistungsaustausch sprechen u.a.:

  • Der Drittmittelgeber behält sich exklusive Verwertungsrechte hinsichtlich der Forschungsergebnisse vor.
  • Der Drittmittelgeber vergibt einen Auftrag, der gezielt seinen Interessen entspricht (fachliche Detailsteuerung durch den Geldgeber).
  • Zustimmungsvorbehalt des Drittmittelgebers für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse.

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