Kandidaturen
- Wahlvorschläge für die Wahl des Senats
- Wahlvorschläge für die Wahl der Fakultätsräte
(nur für Mitglieder der Universität einsehbar)
- 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrer*innen, 4 akademische Mitarbeiter*innen, 4 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende
- je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8 sowie des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 8 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende
Die Vertreter*innen der Mitgliedsgruppen in Senat, den Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden:
- die Hochschullehrer*innen,
- die akademischen Mitarbeiter*innen,
- die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und
- die Studierenden.
Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte und des Rates des Instituts für Bildungsforschung werden für zwei Jahre gewählt.
2.-4. Dezember 2025
01.04.2026
Campus Grifflenberg: Gebäude B, Ebene 06, Raum 01
Campus Freudenberg: Gebäude FME 01.04
Campus Haspel: Gebäude HD (Erdgeschoss)
2.-4. Dezember, jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 26.11.2025 um 15.00 Uhr im Wahlbüro bei
Herrn Grünewald, (gruenewald[at]uni-wuppertal.de)
angefordert werden. Den Antrag finden Sie hier.
Abgabe der Briefwahlunterlagen:
Die Wahlbriefe mit der schriftlichen Stimmabgabe müssen dem Wahlbüro bis zum Ende der Wahlzeit am 04.12.2025 um 15.00 Uhr vorliegen.
- Mitwirkung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung,
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität,
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen, zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln,
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.
Zusammensetzung des Senats:
- 24 stimmberechtigte Mitglieder,
- Mitglieder des Rektorats (ohne Stimmrecht),
- Dekan*innen (ohne Stimmrecht),
- die*der Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung (ohne Stimmrecht),
- die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA) (ohne Stimmrecht),
- die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen,
- die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung,
- die Vorsitzenden der beiden Personalräte,
- die Leiter*innen zentralen Einrichtungen sowie
jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK).
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht.
Die Rektorin ist Vorsitzende des Senats (ohne Stimmrecht).
Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.
Die Gremien der Hochschule müssen geschlechtsparitätisch besetzt werden, es sei denn, im Einzelfall liegt eine sachlich begründete Ausnahme vor. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden.
(nur für Mitglieder der Universität einsehbar)
Das Ergebnis der Gremienwahlen wird zum angegebenen Termin an dieser Stelle verlinkt (nur für Mitglieder der Universität einsehbar).