Ergebnis der Gremienwahlen
Das Ergebnis der Senats- und Fakultätsratswahlen für die Amtsperiode vom 01.04.2026 - 31.03.2028 ist für Universitätsmitglieder hier einsehbar.
- Mitwirkung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung,
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität,
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen, zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln,
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.
Zusammensetzung des Senats:
- 24 stimmberechtigte Mitglieder,
- Mitglieder des Rektorats (ohne Stimmrecht),
- Dekan*innen (ohne Stimmrecht),
- die*der Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung (ohne Stimmrecht),
- die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA) (ohne Stimmrecht),
- die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen,
- die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung,
- die Vorsitzenden der beiden Personalräte,
- die Leiter*innen zentralen Einrichtungen sowie
jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK).
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht.
Die Rektorin ist Vorsitzende des Senats (ohne Stimmrecht).
Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.
Die Gremien der Hochschule müssen geschlechtsparitätisch besetzt werden, es sei denn, im Einzelfall liegt eine sachlich begründete Ausnahme vor. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden.
Das Ergebnis der Senats- und Fakultätsratswahlen für die Amtsperiode vom 01.04.2026 - 31.03.2028 ist für Universitätsmitglieder hier einsehbar.