Wissenschaftsschutz & Exportkontrolle in Forschung und Wissenschaft

Die Exportkontrolle von potentiell kritischen Gütern, einschließlich Technologie, Software und sensitivem Know-how-Transfer ist ein wichtiges Instrument, um außen- und sicherheitspolitischen Risiken vorzubeugen bzw. hierauf zu reagieren. Die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts gelten gleichermaßen für Privatpersonen (z.B. Wissenschaftler*innen) wie für juristische Personen (Universitäten, Forschungseinrichtungen, produzierende Unternehmen u.a. ).

Auf internationaler Ebene werden u. a. Listen besonders kritischer Güter abgestimmt. Deren einheitliche Kontrolle soll gewährleisten, dass diese nicht zu einem MVW-Programm (Massenvernichtungswaffenprogramm) beitragen.

Einige Staaten versuchen, solch strategisch-relevantes Wissen zu erlangen und dieses gegebenenfalls gewinnbringend an andere Staaten weiterzugeben. Daher sollten auch Sie Ihre Augen vor den Risiken und Gefahren einer (un-)bewussten Mitwirkung nicht verschließen (Proliferationsrisiko).

Jede*r Wissenschaftler*in, jede Forschungseinrichtung muss ihre/seine jeweilige Eigenverantwortung im Bereich der Exportkontrolle wahrnehmen. Dies betrifft einerseits die Ausfuhr von Waren (z. B. Laborequipment, Testausrüstung), dabei insbesondere auch die Ausfuhr von verkörperter Technologie (in E-Mails, auf Datenträgern, in Clouds etc.), sowie andererseits die unverkörperte („intangible“) Weitergabe von Wissen, den Know-how-Transfer, also die sog. „Technische Unterstützung“. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar.

Bei entsprechenden oder fraglichen Vorgängen, der beabsichtigten Aufnahme/Betreuung externer Wissenschaftler*innen zu Forschungstätigkeiten an der Universität etc. ist daher in jedem Fall vorab eine Sanktionslistenprüfung (Compliance) erforderlich. Hierfür ist an der Universität, Dezernat 1.4, zuständig.

Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.

Hier geht es zum BAFA.

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