Informationen für gastgebende Fakultäten

Richtlinie Gastwissenschaftler*innen

Die Bergische Universität hat Leitlinien für die Aufnahme von Gastwissenschafter*innen veröffentlicht, die Sie im Downloadbereich finden.

Informationen für gastgebende Fakultäten

Wenn Sie eine*n Gastwissenschaftler*in an Ihrer Fakultät erwarten bzw. eingeladen haben, dann setzen Sie sich bitte mit dem Welcome Service des International Office in Verbindung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne würden wir Ihrem Gast das gesamte Serviceangebot der Bergischen Universität Wuppertal vorstellen und besondere Angebote zukommen lassen, damit sich Ihr Gast rundum wohlfühlt an der Universität und in Wuppertal!

Die Checkliste für gastgebende Fakultäten (s. Download Center) soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen, welche Formalitäten für einen reibungslosen Aufenthalt Ihres Gastes zu erfüllen sind.

Die Exportkontrolle von potentiell kritischen Gütern, einschließlich Technologie, Software und sensitiven Know-how-Transfer ist ein wichtiges Instrument, um außen- und sicherheitspolitischen Risiken vorzubeugen bzw. hierauf zu reagieren. Die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts gelten gleichermaßen für Privatpersonen (z.B. Wissenschaftler*innen) wie für juristische Personen (Universitäten, Forschungseinrichtungen, produzierende Unternehmen etc.).

Bei entsprechenden Anfragen ist daher in jedem Fall verpflichtend vorab eine Sanktionsprüfung durchzuführen. Hierfür ist an der Universität Dezernat 1.4 – EU Vergaben, Zollangelegenheiten zuständig. Die Sanktionsprüfung erfolgt normalerweise über die Sanktionslistensoftware Advantage Compliance @ Web. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte dez14zoll[at]uni-wuppertal.de.

Außerdem ist auch die Durchführung der Embargoprüfung vorgesehen für die Gastwissenschaftler*innen, die aus den Ländern kommen, die einem Embargo unterworfen sind. Die Übersicht über die länderbezogenen Embargos finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular zur Embargoprüfung schicken Sie bitte an dez14zoll@uni-wuppertal.de. Die Überprüfung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung

Im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung können Fördermittel zur Aufnahme gefährdeter Forscher*innen beantragt werden. Dabei handelt es sich um vollfinanzierte Stipendien für bis zu 24-monatige Forschungsaufenthalte. Nominiert werden können Forscher*innen aus allen Ländern außerhalb der EU, die nachweisbar einer erheblichen akuten Gefährdung ausgesetzt sind. Bitte beachten Sie, dass eine eigenständige Bewerbung durch Forscher*innen nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erfolgreiche Einrichtungen werden in die Lage versetzt, den von ihnen erfolgreich nominierten gefährdeten Forschenden vollfinanzierte Stipendien für bis zu 24-monatige Forschungsaufenthalte zu verleihen. Ergänzt wird dies durch einen Förderbetrag, der die aufnehmende Einrichtung bei der Unterstützung der Integration und des Karriere-Neustarts der Stipendiatinnen und Stipendiaten entlastet.

DFG

Auch die DFG fördert die Integration geflohener Wissenschaftler*innen in das deutsche Wissenschaftssystem. Grundsätzlich ist es in allen Förderprogrammen möglich, geflohene Forschende mit den bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten Beantragung bei der DFG bedarf. Außerdem ist es in bestimmten Förderprogrammen – bei Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Klinische Forschungsgruppen, Kolleg-Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Forschende in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin an der BUW

Bei Fragen und bei Interesse an der Aufnahme von gefährdeten Gastwissenschaftler*innen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Andrea Bieck.

Muss für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt werden, sollte man mit einer zwei- bis dreimonatigen Wartezeit rechnen, bis das Visum ausgestellt ist. Für die Visumbeantragung benötigen Forscher*innen aus Drittstaaten eine schriftliche Einladung der gastgebenden Fakultät zur Vorlage bei der Botschaft im Heimatland. Das Einladungsschreiben sollte auf Geschäftspapier mit Briefkopf der Fakultät ausgestellt werden und muss folgende Angaben beinhalten, um den geplanten Aufenthalt so genau wie möglich zu beschreiben:

  • Name des*der Forscher*in
  • Aufenthaltszeitraum an der BUW
  • Aufenthaltszweck, bspw. Promotion, Forschungsaufenthalt o. ä.
  • Angaben zur Finanzierung des Aufenthalts (bei Einstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in bitte konkrete Angaben zum Gehalt und zur Art der Einstellung nennen)

Kosten, die nicht übernommen werden, sollten in der Einladung ausgeschlossen werden. Zum Beispiel zählen dazu Reisekosten, Krankenversicherung etc. .

Der Aufenthaltszweck ist ausschlaggebend für die Art der Aufenthaltserlaubnis. Weiterer Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

 

Für allgemeine Anfragen:

Daria Isaeva

Tel +49 (0)202 439 2406
E-Mail: isaeva@uni-wuppertal.de

Weitere Infos über #UniWuppertal: