Treibhausgasbilanz
THG-Bericht im Rahmen der Klimaneutralen Landesverwaltung NRW
Die Bergische Universität Wuppertal beteiligt sich am Berichtswesen der Klimaneutralen Landesverwaltung NRW. Auf Einladung der Landesregierung haben sich alle Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW zu einem einheitlichen Verfahren zur Bilanzierung und gemeinsamen Veröffentlichung der Treibhausgas (THG)-Emissionen zusammengeschlossen. Ziel ist es, die Kräfte zu bündeln, Synergieeffekte zu nutzen und den Weg zur Klimaneutralität in der Landesverwaltung und den Hochschulen gemeinsam voranzutreiben. Mit der Teilnahme am Berichtswesen der Klimaneutralen Landesverwaltung erfüllen die Hochschulen in NRW zugleich die gesetzlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie sie im Rahmen der Rechnungslegung nach EU-Recht zu erfolgen hat.
Im Rahmen des Projektes werden die Treibhausgasemissionen der Bergischen Universität nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) - einem international anerkannten Standard zur THG-Bilanzierung und Berichterstattung von Organisationen - bilanziert.
Der erste Bericht zu den Treibhausgas-Emissionen wurde im April 2026 veröffentlich. Dieser umfasst die THG-Emissionen aller 30 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in NRW für die Bilanzjahre 2019, 2020 und 2021. Als Referenz dient das Basisjahr 2019, von dem aus die Berichterstattung jährlich fortgeschrieben wird. Derzeit werden die Treibhausgasbilanzen für die Jahre 2022 und 2023 erstellt, während die Bilanzierungen für 2024 und die Folgejahre vorbereitet werden. Parallel dazu arbeiten wir daran, die Datenqualität kontinuierlich zu verbessern, insbesondere durch die Optimierung interner Prozesse.
Die Teilnahme der Bergischen Universität wird durch die Referentin für Nachhaltigkeit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Dezernaten koordiniert.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz NRW zum Ziel gesetzt, ihre Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten und so ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz gerecht zu werden. Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes erfüllen gemäß § 5 Klimaschutzgesetz NRW ihre Vorbildfunktion in eigener Verantwortung. Auf Einladung der Landesregierung haben sich im Jahr 2024 alle Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW zu einem einheitlichen Verfahren zur Bilanzierung und gemeinsamen Veröffentlichung der Treibhausgas (THG)-Emissionen zusammengeschlossen. Dabei werden sie von der Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) unterstützt.
Die Bilanzierung startet mit dem Jahr 2019, um künftig auf ein von der COVID-19-Pandemie unbeeinflusstes Basisjahr Bezug nehmen zu können. Die Jahre 2020 und 2021 hingegen sind erwartungsgemäß deutlich von Sondereffekten der Pandemie beeinflusst.
Im Auftrag des MWIKE erstellt das LANUK im Rahmen der Klimaneutralen Landesverwaltung die Treibhausgasbilanz für die Landesverwaltung sowie für die öffentlich-rechtlichen Hochschulen des Landes NRW.
Die Bilanzierung erfolgt nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) und umfasst die Handlungsfelder Gebäude (Strom- und Wärmeversorgung) sowie die dienstliche Mobilität (Dienstreisen und Fuhrpark).
Die Bilanzgrenze orientiert sich an den im GHG Protocol festgelegten sogenannten „Scopes“.
Scope 1: Direkte THG-Emissionen aus eigenen Quellen und Anlagen
Scope 2: indirekte THG-Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Wärme und Kälte)
Scope 3: indirekte THG-Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten
Die Systemgrenzen werden nach dem Prinzip der operativen Kontrolle festgelegt. Das bedeutet, dass alle Standorte, Organisationseinheiten und Bereiche einbezogen werden, über die die Hochschulen Entscheidungs- und Weisungshoheit haben.
Hinweis zur Datenqualität: Da die Datenerhebung rückwirkend erfolgte und die Datenlage teilweise begrenzt war, wurde in einzelnen Bereichen mit Hochrechnungen und Schätzungen gearbeitet.
Die ausführliche Methodenbeschreibung zu den Bilanzjahren 2019-2021 finden Sie hier.