Antrag beim Masterprüfungsausschuss

Wer ist gemeint?

  • Alle, die ein Masterstudium aufnehmen möchten.

Was ist zu tun?

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Dieser überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Masterstudiengang sowie zur Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie folgendermaßen:
    • Sie gehen zur Masterübersicht,
    • Sie klicken die Webseite des gewünschten Masterstudiengangs an
    • Sie gehen zum Kapitel "Zugang zum Studium". Dort finden Sie die (verlinkten) Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang sowie (verlinkte) Informationen zur Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus. Diese Bestätigung reichen Sie mit Ihren Einschreibe­unterlagen beim Studierenden­sekretariat ein.
  • Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Antragstellung beim Masterprüfungsausschuss von den Fristen des Studierenden­sekretariats für eine Bewerbung um einen Studien­platz sowie für eine Einschreibung bzw. Umschreibung abweichen können.

Wie geht es weiter?

 

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