FAQ

Bitte reichen Sie für eine Studiengangänderung den Antrag auf Studiengangänderung im Internationalen Studierendensekretariat ein. Wir prüfen diesen Antrag dann und schreiben Sie um.
Bitte denken Sie daran, dass wir Sie erst umschreiben können, wenn Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben.

Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §16b besitzen, Ihren Studiengang wechseln möchten und Ihr Erststudium vor mehr als 18 Monaten begonnen hat, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde vor Stellung des Antrages auf einen Studiengangswechsel, da hier geprüft wird, ob Ihrem Studiengangswechsel zugestimmt werden kann.

Die Beantragung einer Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich über das Portal „StudiLöwe“ . Melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem persönlichen Passwort an.

Unter dem Menüpunkt "Mein Studium" ⇒ "Studienservice" oder unter "Service=> "Anträge“ klicken Sie auf den Button "Exmatrikulation“ und danach auf den Button "Neuen Antrag erfassen“.

Wählen Sie dort den Grund Ihrer Exmatrikulation aus und geben Sie an, zu welchem Datum Sie exmatrikuliert werden möchten. Danach reichen Sie den Antrag mit Klick auf die Schaltfläche "Antrag abgeben“ im Internationalen Studierendensekretariat ein.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung senden wir Ihnen nach Bearbeitung durch uns automatisch zu.

Weitere Informationen zur Online-Exmatrikulation finden sie hier.

 

Informationen zu den Gründen und dem Ablauf einer Beurlaubung finden Sie hier.

Bitte reichen Sie für eine Beurlaubung den Antrag auf Beurlaubung im Internationalen Studierendensekretariat ein. 

Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag in entsprechender Höhe (variiert von Semester zu Semester!) und nur unter Angabe Ihrer Matrikelnummer (kein Name) auf folgendes Konto:

Empfänger:     Bergische Universität Wuppertal
Betrag:             325,27 €
(Stand Sommersemester 2023)
Geldinstitut:    Helaba (Landesbank Hessen - Thüringen)
IBAN:                DE11 3005 0000 0004 4607 13
(ohne Leerzeichen angeben)
BIC:                   WELADEDDXXX

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Internationale Studierendensekretariat über das Kontaktformular um eine Erstattung zu erhalten.

Wenn die Universität Kenntnis darüber erhält, dass Sie nicht ausreichend krankenversichert sind, werden wir Sie darüber informieren und einen entsprechenden Nachweis anfordern. Sollten Sie diesen in der gesetzten Frist nicht nachreichen, werden Sie zwangsexmatrikuliert.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Weitere Infos über #UniWuppertal: