Das DAAD-Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit (STIBET I)
Das Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit richtet sich an internationale Studierende, die aufgrund besonderer sozialer oder persönlicher Herausforderungen im Studium Unterstützung benötigen. Gefördert werden insbesondere Personen mit Fluchterfahrung, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie Studierende mit familiären Pflege- oder Betreuungspflichten.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des STIBET I-Programms des DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Bewerbungsverfahren.
Das Stipendium richtet sich an immatrikulierte internationale Studierende der Bergischen Universität Wuppertal (Bildungsausländer*innen), die sich aufgrund besonderer Lebensumstände und finanzieller Herausforderungen in einer belastenden Studiensituation befinden.
Voraussetzung ist, dass mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Fluchterfahrung
- Behinderung (mindestens 50 %) oder chronische Erkrankung
- Betreuung eines minderjährigen Kindes im eigenen Haushalt
- Pflege von Angehörigen ersten oder zweiten Grades
Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsangehörige mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Austauschstudierende von der Förderung ausgeschlossen sind.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Mariia Topbas (geb. Roshva) aus dem International Office der Bergischen Universität Wuppertal: roshva@uni-wuppertal.de
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- aktuelle Notenübersicht
- tabellarischer Lebenslauf
- Begründung der Bewerbung (inkl. Darstellung der besonderen Lebensumstände und finanziellen Situation)
- geeignete Nachweise zu den angegebenen Kriterien (z. B. Fluchtstatus, Behinderung oder chronische Erkrankung, Nachweise zu Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen)
Der Förderzeitraum beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Die Fördersumme beträgt 500 Euro monatlich.
*Die Vergabe von Stipendium erfolgt nach Verfügbarkeit von Fördermitteln. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
20. Juli 2026