FAQ Studieninteressierte

Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich grundsätzlich über uni-assist bewerben. Das gilt in den folgenden Fällen:

- Bewerbung Bachelor: Sekundarschulzeugnis außerhalb Deutschlands erworben

- Bewerbung Master: Bachelorabschluss außerhalb Deutschlands erworben

Sie können sich online bewerben. Sie müssen Ihre Dokumente nicht noch zusätzlich per Post an uni-assist oder an die Bergische Universität Wuppertal schicken.

 

Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren

  • Ausnahmen im Bereich einer Bewerbung für ein Bachelorstudium sind hier einzusehen.
     
  • Ausnahmen im Bereich einer Bewerbung für ein Masterstudium sind hier einzusehen.

Ja, Sie finden die zusammengefassten Bewerbungsinformationen hier.

Ja, es gibt Videotutorials für die Bewerbung über das Portal uni-assist. Diese sind auf Deutsch, Englisch und Arabisch.

Die Bewerbung erfolgt über zwei Schritte:

Bewerbung beim Internationalen Studierendensekretariat mit dem Antrag auf Zulassung.
Frist Wintersemester 15.07., Frist Sommersemester 15.01.

Direkte Bewerbung beim zuständigen Masterprüfungsausschuss zur Feststellung der fachlichen Eignung. Den Bescheid des Prüfungsamtes reichen Sie dem Internationalen Studierendensekretariat bitte per E-Mail (intsek[at]uni-wuppertal.de) ein (dies ist auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich).

Dies gilt nicht für die Masterstudiengänge Architektur und Psychologie.

 

Nein, Sie müssen nur dann ein Studienkolleg besuchen, wenn Sie gemäß „anabin“ Studienzeiten im Heimatland nachweisen oder ein Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Weitere Informationen zum Studienkolleg erhalten Sie hier.

Ja, Sie können statt das Studienkolleg zu besuchen, auch den TestAS ablegen. Wenn Sie dort die entsprechende Punktzahl erreichen (mind. 95 Punkte (papierbasierter TestAS oder 75 (digitaler TestAS) im Kerntest, mind. 100 Punkte im Fachmodul (papierbasiert oder digitaler TestAS)), dann müssen Sie kein Studienkolleg besuchen.

Nein, Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt (spätestens innerhalb der Nachreichefrist) eine gültige Hochschulzugangsberechtigung vorlegen, um sich bewerben zu können.

Die Mitarbeiter bei uni-assist prüfen Ihre Unterlagen zunächst formal. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Bewerbung an die Bergische Universität Wuppertal weitergeleitet. Die Universität entscheidet über eine Zulassung oder Ablehnung und der entsprechende Bescheid wird per E-Mail verschickt.

Sie haben die Möglichkeit für zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge eine Zulassung unter Bedingung zu erhalten, sofern Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über den entsprechenden Sprachnachweis verfügen. Dazu reichen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist eine Anmelde- oder Teilnahmebescheinigung für eine entsprechend von der Bergischen Universität Wuppertal anerkannte Sprachprüfung im Niveau von C1 ein (Teilnahmebescheinigung am Kurs ist nicht ausreichend), dann haben Sie bis zum Ende der Einschreibungsfrist Zeit, das endgültige Sprachzertifikat einzureichen. Eine Nachreichung des Sprachzertifikats während des Studiums ist nicht möglich.

Ja, die Bergische Universität Wuppertal bietet einen solchen Kurs für diejenigen an, die an der Bergischen Universität Wuppertal ein Studium anstreben. Der Deutschkurs ist ein Vollzeitkurs und deckt die Niveaustufen A2-C1 ab, er schließt mit der DSH-Prüfung ab. Sie können den studienvorbereitenden Deutschkurs für maximal 3 Semester besuchen. Wenn Sie die DSH-Prüfung bestehen, können Sie sich in ein Fachstudium umschreiben lassen. Der studienvorbereitender Deutschkurs kostet pro Semester 500,00 Euro Teilnahmegebühren. Zudem wird semesterweise der Semesterbeitrag fällig. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Bewerbungen für den studienvorbereitenden Deutschkurs die verfügbaren Plätze übersteigt. Daher kann Ihnen kein Platz garantiert werden. Weitere Informationen zum studienvorbereitenden Deutschkurs finden Sie hier.

Sollten Sie das Zertifikat zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht erhalten haben, ist es erforderlich mindestens die Anmelde- oder Teilnahmebescheinigung für eine entsprechende Prüfung im Niveau von C1 innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Das endgültige Zertifikat kann dann bis zum Ende der Einschreibefrist eingereicht werden.

Dies gilt ausschließlich für zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge Achtung! Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, muss der endgültige Sprachnachweis bereits zur Bewerbungsfrist (Wintersemester bis zum 15. Juli, Sommersemester bis zum 15. Januar) vorliegen.

Die Bergische Universität Wuppertal erkennt folgende Sprachprüfungen an:

- DSH-2 oder DSH-3,
- deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) Stufe II,
- die Goethe Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP),
- das Große oder Kleine Sprachdiplom der Goethe-Institute,
- Goethe C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- den TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Prüfungsfach Deutsch in der Feststellungsprüfung

 

Ja, Sie können sich im kommenden Semester erneut über uni-assist bewerben.

Wenn Sie Ihre Zulassung auf das kommende Semester übertragen lassen möchten, können Sie dies einmal tun. Bitte schicken Sie dazu dem Internationalen Studierendensekretariat eine E-Mail (intsek@uni-wuppertal.de). Sollte es sich hierbei um eine Masterzulassung handeln, muss der Masterprüfungsausschuss zunächst seine erneute Zustimmung geben. Eine Übertragung ist nur bis zum Ende der Einschreibungsfrist (Wintersemester 31.10., Sommersemester 30.04.) möglich. Eine Übertragung auf das Folgesemester ist nicht möglich, wenn der gewünschte Studiengang nur zum Wintersemester startet (ausgenommen davon ist der Masterstudiengang Computer Simulation in Science).

Nein, die Bewerbungsunterlagen sind nicht zusätzlich postalisch einzureichen.

Die Bergische Universität Wuppertal sieht im Rahmen der Bewerbung von amtlich beglaubigte Kopien ab. Zeugnisse müssen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen über das uni-assist-Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Dies gilt nicht für die im Absatz „Ausnahmen vom uni-assist-Bewerbungsverfahren“ genannten Fälle und falls auf Ihrem Zulassungsbescheid amtliche Kopien gefordert wurden.

Voraussetzung für die Einschreibung für einen Studiengang oder den studienvorbereitenden Deutschkurs an der Bergischen Universität Wuppertal ist der Nachweis einer Berechtigung zum Studium im gewünschten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland.

Ob Ihr ausländischer Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland, der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.

Bewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung weder im Original noch in beglaubigter Kopie beibringen können, ermöglicht die Bergische Universität Wuppertal den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung über ein dreistufiges Verfahren:

  • Feststellung der persönlichen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren durch das Internationale Studierendensekretariat der Universität
  • Plausibilisierung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland. Hierzu stellen Sie bitte einen Bewerbungsantrag über das Portal uni-assist im Rahmen der Bewerbungsfristen (Sommersemester: 15.11.-15.01. und Wintersemester 15.05.-15.07.). Sofern bei Ihnen Bildungsnachweise fehlen, erhalten Sie einen Selbstauskunftsbogen von uni-assist. Über alle weiteren Schritte informiert Sie dann uni-assist. Bewerbungsportal uni-assist: https://www.uni-assist.de/bewerben/online-bewerben/
  • Nachweis der behaupteten Hochschulzugangsberechtigung durch Ablegen des TestAS mit einem Standardwert von mindestens 95 im Kerntest und 100 in dem für den angestrebten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Fachmodul.

Hierdurch wird u.U., zusammen mit den verfügbaren ausländischen Bildungsnachweisen, eine ausländische fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen, die zur Aufnahme des Studiums in Studiengängen entsprechender Fachrichtungen an der Bergischen Universität Wuppertal berechtigt.