Erasmus+ für Blended Intensive Programmes (BIPs)

Lust auf einen kurzen Auslandsaufenthalt? Dann nehmen Sie an einem BIP teil und erhalten ein Erasmus+ Stipendium!

Foto: Colourbox.de

Das verbirgt sich hinter BIPs

Blended Intensive Programmes (kurz: BIPs) sind Kurse, die aus einer virtuellen Phase und einem kurzen Aufenthalt im europäischen Ausland  (mind. 5 - max. 30 Tage) bestehen. Studierende der BUW können für Ihre Teilnahme an einem BIP ein Erasmus Stipendium beantragen.

An einem BIP nehmen mindestens 15 Studierende von mindestens drei verschiedenen Universitäten aus mindestens drei verschiedenen Ländern teil.

Die Teilnahme an einem (oder mehreren) BIP ermöglicht Studierenden der BUW innerhalb kurzer Zeit internationale Erfahrungen zu sammeln, eine andere Universität, sowie andere Lehr- und Lernkulturen kennenzulernen.

Sie haben sich erfolgreich bei Ihrer Fakultät beworben und wurden ausgewählt. Eine Bestätigung durch die Fakultät liegt vor.

Folgende Dokumente reichen Sie per Mail an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de mit dem Betreff "Bewerbung BIP" ein:

  • Bewerbungsformular   
  • Notenauszug (ggf. aller Teilfächer)
  • gültige Studienbescheinigung
  • Zusage der Kurzzeitmobilität mit Angabe des genauen Zeitraums
  • Motivationsschreiben zum Studienbezug Ihrer geplanten Kurzzeitmobilität (Deutsch)
  • Lebenslauf (Deutsch)

→ Checkliste

Die Förderung erfolgt durch das International Office in 6 Schritten:

  1. Sie haben sich erfolgreich in der Fakultät beworben und wurden ausgewählt
  2. Sie haben sich erfolgreich im International Office mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen (siehe Nr. 2) beworben
  3. Sie haben Ihr vollständig unterzeichnetes Learning Agreement als PDF im International Office eingereicht
  4. Das International Office übersendet Ihnen die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit weiteren Informationen.
  5. Das International Office veranlasst die Auszahlung der Förderung mittels Überweisung vor Beginn der Mobilität (vorbehaltlich).
  6. Sie reichen nach Ihrer physischen Mobilität die Abschlussdokumente ein

Einzureichende Dokumente

  • Für die Mobilitätsförderung ist die Einreichung der Pflichtdokumente vor und nach der Mobilität erforderlich. Zu den Dokumenten vor der Mobilität zählen die aktuelle Immatrikulation und das Learning Agreement. Zu den Dokumenten nach der Mobilität gehören die Teilnahmebestätigung (Letter of Confirmation) sowie das Transcript of Record
  • Für die zusätzliche Förderung von Green Mobility und dem Social Top-Up sind die Einreichung der ehrenwörtlichen Erklärungen erforderlich.
  • Für die Förderung von zusätzlichen Reisetagen in Verbindung mit Green Mobility sind entsprechende datierte Nachweise (bspw. Zugticket) einzureichen.

Was wird gefördert?

  • 5 – 14 Tage x 70,00 € / Tag
  • 15 – 30 Tage x 50,00 € / Tag

Mögliche Top-Up (Aufstockung):

  • Green Mobility bei nachhaltiger An- und Abreise, einmalig 50,00 €
  • Zusätzlich zu Green Mobility können, vorbehaltlich ausreichender Mittel 1 bis 2 Reisetage bei nachweislicher Nutzung eines nachhaltigen Transportmittels gefördert werden
  • Social Top Up „Fewer Opportunity“: physischer (ab GdB 20) oder chronischer Beeinträchtigung, Mobilität mit Kind/ern, Erstakademiker*innen (ab WiSe 22/23) und erwerbstätige Studierende mit einem Monatseinkommen >450€ <850€. Bitte geben Sie dies in der Bewerbung an. Ein Top-Up für Kurzzeitmobilitäten kann einmalig für 5-14 Tage i.H.v. 100 € bzw. für 15-30 Tage einmalig i.H.v. 150 € gewährt werden.**
  • **Studierende mit geringeren Chancen erhalten bei der short-term mobility Reisekostenzuschüsse (fragen Sie im IO nach den Fördersätzen)

Das Learning Agreement ist ein Pflichtdokument und die Anforderung des EU-Bildungsprogramms sind maßgeblich. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Online Learning Agreement zu verwenden.

Wer unterzeichnet mein Learning Agreement?

Mit den drei Unterschriften ist das Learning Agreement vollständig und erfüllt eine der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit.

  • Sie
  • Der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
  • Die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung

Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.

Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im sogenannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.

Weitere Infos über #UniWuppertal: