Zukunftsforum Demokratie: Redefreiheit in der Universität
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Universitäten sind von Natur aus ein Ort größtmöglicher Redefreiheit – oder sollten das zumindest sein. Wo sonst sollten das Ringen um Wahrheit und Erkenntnis durch freie Rede und ebenso freie Gegenrede so normal sein wie hier? Der Blick auf die Realität zeigt freilich, dass diese Einschätzung keine Selbstverständlichkeit ist. Die Haltung, bestimmte Personen oder Positionen gehörten nicht an eine Universität, gibt es immer wieder; zumindest wird sie verstärkt beklagt. Wie weit die Redefreiheit an der Universität reicht, gibt im Wesentlichen das Grundgesetz vor, dessen Inkrafttreten im Mai 1949 sich aktuell zum 77. Mal jährt. Es gewährt ein historisch kaum bekanntes Maß an Freiheit, die jedoch nicht grenzenlos weit reicht. Die freie Rede in der Universität schützt es mit den Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit, die in der allgemeinen Debatte häufig vermischt und verwechselt werden. Der Vortrag und die anschließende Diskussion sollen einen Beitrag dazu leisten, diese für die Universität besonders wichtigen Rechte in ihrer rechtlichen Bedeutung zu verstehen. Damit soll zugleich ein genauerer Blick auf den Inhalt des Grundgesetzes geworfen werden, das als Sympathieträger deutlich bekannter zu sein scheint als seine tatsächlichen Inhalte.
Prof. Dr. Dr. h.c. Christian von Coelln ist seit 2008 an der Universität zu Köln tätig. Vorangegangen war seine Promotion im Jahr 2000 sowie seine Habilitation im Jahr 2004, beide in Passau, die sich jeweils mit grundrechtsrelevanten Themen befassten („Anwendung von Bundesrecht nach Maßgabe der Landesgrundrechte?“ bzw. „Zur Medienöffentlichkeit der Dritten Gewalt“). Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2006/2007 wurde er 2008 nach Köln berufen. Dort bekleidet er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht. Zudem ist er Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht. Mit dem Recht der Wissenschaft und der Hochschulen befasst er sich auch praktisch. Er ist u.a. Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Hochschulverbandes, einer der Veranstalter des jährlich stattfindenden Deutschen Hochschulrechtstages und Autor und Herausgeber etlicher Publikationen zum Wissenschafts- und Hochschulrecht.
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