Der Hochschulrat
		
		
		
	
   	
	
		
	
	
	
			Der Hochschulrat ist zentrales Organ jeder Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, das Rektorat zu beraten und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung auszuüben. Die Tätigkeit im Hochschulrat erfolgt ehrenamtlich.