Arbeiten an der Bergischen Universität Wuppertal: Informationen für internationale Interessierte

Jobportal der Bergischen Universität Wuppertal

Alle verfügbaren Stellen der Bergischen Universität Wuppertal werden ausgeschrieben und im Jobportal veröffentlicht.

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Arbeiten an der Bergischen Universität Wuppertal: Informationen für internationale Interessierte

Die Bergische Universität Wuppertal ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie fällt somit unter die Regelungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung werden im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) bezahlt.

Das Gehalt ergibt sich dabei aus Entgeltgruppe (die Eingruppierung erfolgt in 15 Stufen je nach abgeschlossener Berufs- bzw. akademischer Ausbildung) und Erfahrungsstufe. Eine Übersicht kann in der Entgelttabelle eingesehen werden.

Information des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge:
Studieren und Arbeiten in Deutschland (in englischer Sprache)

Die Professur wird in die so genannten W-Stufen eingeteilt, ‚W‘ steht dabei für Wissenschaft. Diese bestimmen die Besoldung. Man unterscheidet hierbei zwischen W1-, W2- und W3-Professuren. W 2- und W 3-Stellen sind im Normalfall unbefristete, planmäßige Professuren, W1-Stellen hingegen nicht.

 

W1-Professur (Juniorprofessur / Qualifikationsprofessur bzw. Nachwuchsprofessur)

Möglichkeit zur Erst-Professur nach erfolgreicher Promotion.

 

W2- und W3-Professur

Professor*innen den Stufen W2 und W3 werden ernannt und in der Regel als Beamte an Hochschulen angestellt. Diese beiden Besoldungsgruppen unterscheiden sich durch Ausgestaltung und dementsprechendes Entgelt: W2-Professuren beinhalten in der Regel einen Lehrauftrag, W3-Professuren einen Lehr- und Forschungsauftrag. Die W 2- und W 3-Besoldung besteht aus einem Grundgehalt, das individuell um leistungsabhängige Zuschläge erweitert werden kann.

Informationen für Interessierte aus dem Ausland von ‚Research in Germany‘:

Weg zur Professur (eng)

Wissenschaftliche Mitarbeitendenstellen sind meist an einen Lehrstuhl oder ein Institut angeknüpft und beinhalten Forschung und Lehre. Voraussetzung dazu ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, meist auf Masterebene oder einem Äquivalent dazu.

 

Informationen der Bergischen Universität Wuppertal:

Allgemeine Informationen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Servicestelle akademische Personalentwicklung

Mitarbeitende in Technik und Verwaltung können in allen Bereichen der Universität angestellt werden und verfügen nicht über homogene Einstellungsprofile

 

Informationen der Bergischen Universität Wuppertal:

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen

Informationen für Studierende

An der Bergischen Universität Wuppertal wird unterschieden zwischen:

  • studentischen Hilfskräften (SHK),
  • wissenschaftlichen Hilfskräften mit Bachelorabschluss (WHF) und
  • wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss (WHK).

Ausgeschriebene Stellen werden ebenfalls im Jobportal der Bergischen Universität Wuppertal veröffentlicht. Über die Richtlinien zur Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte informiert das Dezernat 4 - Personal und Organisation.

Stellen von Arbeitgebern in der Region für Studierende sind im Stellenwerk veröffentlicht.

 

Bedingungen für internationale Studierende:

Wer aus einem Drittstaat kommt und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) hat, darf normalerweise bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten (siehe das Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel für mehr Informationen für Ihren konkreten Fall).

 

Weitere allgemeine Informationen:

Bewerber*innen aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz

Bewerber*innen aus diesen Ländern dürfen in Deutschland ohne Visum und rechtliche Vorschriften eine Ausbildung absolvieren. Es ist lediglich erforderlich, den neuen Wohnort beim zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu melden.

 

Bewerber*innen aus Drittstaaten

Alle Bewerber*innen aus Drittstaaten benötigen ein Visum, das sie bei der zuständigen Auslandsvertretung in ihrem Land beantragen müssen. Um das Visum erfolgreich zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Einen bereits abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen/einer Organisation in Deutschland
  • Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt

 

Weitere allgemeine Informationen:

 

Ausbildungsberufe an der BUW: