Krankenversicherung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung in den EU- oder EFTA-Ländern sind, können Sie über das Internationale Formular E109, E 111 oder E 112 bzw. die europäischen Versicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC) Leistungen auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen.
Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit dieses Abkommen für Ihren Aufenthalt in Deutschland gültig ist und beantragen das notwendige Versicherungsformular oder die Versicherungskarte Das E-Formular oder die EHIC sind bei der Einschreibung im Akademischen Auslandsamt vorzulegen.

Verfügen Sie über keine Krankenkasse oder über keine, die in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie für das/die Semester Ihres Aufenthaltes an der Bergischen Universität entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine private abschließen und sich dann von einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Bitte reichen Sie zu Ihren Unterlagen die Bestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung als auch das Befreiungsschreiben ein.

 

 

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