PROMOS - Stipendien für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas

PROMOS-Programm 2024 zur Förderung der studiengangbezogenen Auslandsmobilität Wuppertaler Studierender

Eckdaten und Leistungen

Das PROMOS-Programm ist ein vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziertes Stipendienprogramm, das Hochschulen Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung stellt. Das Programm soll dabei Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielorte in keinem anderen strukturierten DAAD Programm gefördert werden können. Mit Stipendien für Auslandsaufenthalte von bis zu 6 Monaten leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Mobilität von Studierenden an der Bergischen Universität Wuppertal.

Die Ausschreibung des PROMOS-Programms für eine Förderung im Jahr 2024 erfolgt vorbehaltlich eventueller Programmänderungen und der Mittelzusage durch den DAAD.

Was wird gefördert?

  • Selbstorganisierter Studienaufenthalt außerhalb Europas.
  • Auslandssemester an einer internationalen Partnerhochschule der BUW
  • Dauer: 1 Semester oder Trimester bis zu 6 Monate
  • Aufenthalte von einem gesamten akademischen Jahr können nicht anteilig gefördert werden. Bitte bewerben Sie sich für ein Jahresstipendium beim DAAD
  • Hinweis: Bei Studienaufenthalten dürfen keine Doktorand*innen gefördert werden

  • Praktika außerhalb Europas
  • Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum, das vom Fachbereich als fachlich sinnvoll befürwortet wird.
  • Bewerben können sich auch Studierende, die sich zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums befinden. Voraussetzung: Vorabbescheinigung über die Zulassung zum Master-Studiengang oder Nachweis über die Bewerbung zum Master.
  • Dauer: mindestens 4 Wochen bis 6 Monate
  • Hinweis: Bei Praktika dürfen keine Doktorand*innen gefördert werden

  • Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können in Ausnahmefällen gefördert werden, wenn die entsprechende Fakultät das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen eine Befürwortung und einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
  • Falls es sich um ein Laborpraktikum in Europa handelt: Bitte bewerben Sie sich für eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus-Praktikum.
  • Ihr Aufenthalt soll an einer Erasmus-Partnerhochschule Ihres Fachbereichs stattfinden? Bitte klären Sie zunächst, ob eine Förderung über Erasmus-Studium möglich ist.
  • Sie können in dieser Förderlinie keine regulären Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule besuchen (Förderlinie: Studium).
  • Dauer: mindestens 1 Monat (= 30 Tage)
  • Bachelor-Studierende: maximal 3 Monate
  • Master-/ Staatsexamens-Studierende: maximal 6 Monate

  • Aufenthalte für Fachkurse (z.B. Sommerkurse = akademische Intensivprogramme an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen weltweit) von Studierenden und Doktoranden
  • Für die Teilnahme erhalten Sie möglichst Credits.
  • Dauer: bis zu 6 Wochen Dauer (Vortrags- und Kongressreisen können nicht als Fachkurse gefördert werden).

Das Stipendium im Überblick

  • Grundsätzlich werden Aufenthalte weltweit an ausländischen Instititutionen gefördert
  • Ausnahmen:

    Eine Förderung für Studienaufenthalte an Partneruniversitäten, mit denen die Bergische Universität eine Erasmus+Fachkooperation unterhält, ist im jeweiligen Studienfach ausgeschlossen. (Eine Auflistung der aktuellen Erasmus+ Kooperationen finden Sie hier).

    1. Praktika in Erasmus+ Programmländern werden für eine PROMOS-Förderung nicht berücksichtigt.
    2. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Länder/ Regionen für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung besteht.

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende deutscher Hochschulen (Zweithörer an der BUW können sich NICHT bewerben),

a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

b.) die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes

c.) sowie nichtdeutsche Studierende der Bergischen Universität und Hochschulabsolvent*innen, wenn sie in einem Studiengang mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der Bergischen Universität zu erreichen oder an der Bergischen Universität zu promovieren.

Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Die Stipendien werden hochschulintern in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren der Bergischen Universität vergeben. Die Vergabeentscheidung obliegt der hochschulinternen PROMOS-Vergabekommission, die sich aus Vertretern des International Office, des Sprachlehrinstituts und einzelner Fakultäten zusammensetzt. Die Auswahl der PROMOS-Stipendiaten erfolgt anhand eines Rankings, welches die Vergabekommission anhand der Auswahlkriterien erstellt.

Die anteilige Förderung der ausgewählten Stipendiaten ist abhängig von der erreichten Rankingposition. Eine Vollförderung in Form von Aufenthaltskosten/Kursgebühren (bis zu 500€ bei Summer Schools/Fachkurse) bis zu 6 Monaten und der Reisekostenpauschale für das jeweilige Zielland ist beispielsweise ausschließlich den bestplatziertesten Bewerbern im Ranking vorbehalten.

Die Höhe der Stipendienraten ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der länderspezifischen Aufenthaltskosten und/oder Reisekostenpauschalen des DAAD. Die monatlichen Fördersätze für Aufenthaltskosten liegen in der Regel bei 350,- EUR. Ausnahmen sind: unter anderem Demokratische Republik Kongo, USA, Venezuela (Fördersatz jeweils bei 450,- EUR) sowie Japan (Fördersatz bei 550,- EUR). Die Reisekostenpauschalen liegen beispielsweise zwischen 250,- EUR für Großbritannien und 1.725,- EUR für Costa Rica.
Fördersätze 2024

  1. Durch die Fakultät/das Fach und das International Office wird an der Heimathochschule organisatorische Unterstützung gewährt (u.a. bei der  fachlichen und kulturellen Vorbereitung des Auslandsstudiums).
  2. Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Bereits vor Ihrer Abreise schließen Sie ein Learning Agreement mit dem zuständigen Fachprüfungsausschuss ab, in welchem Ihre Lernziele sowie die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen vereinbart werden. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier

  • Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Diplom, Magister etc.) bis zu 6 Monate gefördert werden.
  • Das Kontingent von 6 Monaten je Studienzyklus kann flexibel auf einzelne Fördermaßnahmen aufgeteilt werden (keine Kombinierbarkeit).
  • Anders als im Erasmus+ Programm werden virtuelle Mobilitäten zum Kontingent hinzugezählt.

  • Erasmus+ und PROMOS
    Studienaufenthalte und Praktika können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch Erasmus+ möglich ist.
  • DAAD Individualstipendien & PROMOS
    DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Deutschlandstipendium & PROMOS
    Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien
    PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
  • Andere Stipendienleistungen & PROMOS
    Eine Förderung mittels PROMOS ist nicht möglich, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die PROMOS-Förderung ist bei möglichen anderen Stipendienträgern anzuzeigen.
  • PROMOS-Stipendiatinnen und Stipendiaten in Neuseeland
    Bitte beachten Sie, dass PROMOS-Stipendiatinnen und Stipendiaten bei Aufenthalten in Neuseeland aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem neuseeländischen Bildungsministerium und dem DAAD grundsätzlich nur die günstigeren Studiengebühren für Inländer („in-state tuition" oder „domestic fees“) entrichten müssen. Dies ist aber vor Beginn des Aufenthalts mit der Gasthochschule zu klären.

Bis zu 10.000 € auf Antrag. Informationen hierzu erhalten Sie im International Office während der telefonischen Sprechstunde.

  1. DAAD-Gruppenversicherung:
    Der DAAD bietet Studierenden und Doktorand/innen die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD an.
    Informationen zu den Tarifen finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
    Bitte beachten Sie, dass die Mindestversicherungslaufzeit einen Monat beträgt (eine tageweise Versicherung unterhalb eines Monates ist damit nicht möglich). Die Versicherung kann auch von allen anderen Stipendiaten, die über DAAD-Strukturprogramme gefördert werden, genutzt werden.
     
  2. AuslandsBAföG:
    Studierende und Doktorand/innen, die ein PROMOS-Stipendium erhalten, müssen die Förderung bei der zuständigen AuslandsBAföG-Stelle bekannt geben. Bei Bezug von AuslandsBAföG besteht eine Anrechnungsfreiheit von 300,- EUR bei der monatlichen Teilstipendienrate. Eine ggfs. gezahlte Reisekostenpauschale wird im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des AuslandsBAföG angerechnet. Weitere Informationen zum AuslandsBAföG finden Sie hier.
     
  3. Sonstiges:
    Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

 

Die PROMOS-Stipendiengelder erhält die Bergische Universität Wuppertal vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der DAAD gibt den Hochschulen damit auch Bedingungen der Stipendienvergabe vor.

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

Instagram:

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Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308

Jana Stellmann
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221

Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140

 

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