Gremienwahlen vom 6. bis 10. Dezember

19.11.2021|12:34 Uhr

In der Woche vom 6. bis zum 10. Dezember 2021 finden an der Bergischen Universität Wuppertal die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung und der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte statt. Neben der Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl sind die Wahllokale an den drei Uni-Standorten Grifflenberg, Freudenberg und Haspel täglich von 9.00 bis 15.00 Uhr (Freitag bis 12 Uhr) geöffnet. Das Wahllokal auf dem Campus Grifflenberg ist im Gebäude B, Ebene 06, Raum 01; auf dem Campus Freudenberg ist das Wahllokal im Gebäude FME 01.04 und auf dem Campus Haspel im Gebäude HD-EG.

Zu wählen sind:

  • 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrer*innen, 4 akademische Mitarbeiter*innen, 4 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende
  • je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8, davon 8 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende
  • 7 Mitglieder des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 4 Hochschullehrer*innen, 1 akademische Mitarbeiter*in, 1 Mitarbeiter*in in Technik und Verwaltung und 1 Studierende*r
  • Auf Vorschlag der Studierendenschaft wird eine Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt.

Die Vertreter*innen der Mitgliedsgruppen in Senat, den Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden:

  • die Hochschullehrer*innen,
  • die akademischen Mitarbeiter*innen,
  • die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und
  • die Studierenden.

Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte werden für zwei Jahre gewählt.

Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.

Außer den 24 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekan*innen, die*der Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung, die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA), die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiter*innen der zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK). Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Der Rektor bzw. ab der neuen Amtsperiode am 01.09.2022 die Rektorin ist Vorsitzende*r des Senats ohne Stimmrecht.

Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.

Die vom Hochschulgesetz vorgesehene Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen.

Die Gremien müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschlechtsparitätisch besetzt werden.

Alle Informationen zu den Wahlen können in der Wahlausschreibung (Amtliche Mitteilung Nr. 89/21) nachgelesen werden.

Die Briefwahlunterlagen können formlos per E-Mail bis zum 30.11.2021 um 15 Uhr im Wahlbüro bei Herrn Grünewald, (gruenewald[at]uni-wuppertal.de) oder Herrn Golla (golla[at]uni-wuppertal.de) angefordert werden.

Die Wahlbriefe mit der schriftlichen Stimmabgabe müssen dem Wahlbüro bis zum Ende der Wahlzeit am 10.12.2021 um 12 Uhr vorliegen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: