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Gremienwahlen 2025: Ihre Stimme zählt – vom 2. bis 4. Dezember

21.11.2025|08:23 Uhr

Anfang Dezember finden an der Bergischen Universität Wuppertal die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte und des Rates des Instituts für Bildungsforschung für die am 1. April 2026 beginnende Amtsperiode statt. An allen drei Uni-Standorten – Grifflenberg, Freudenberg und Haspel – stehen die Wahllokale vom 2. bis 4. Dezember jeweils von 9 bis 15 Uhr offen. Eine Briefwahl ist ebenfalls möglich.

Grafik: Creative, annetdebar – stock.adobe.com

Standorte der Wahllokale:

  • Campus Grifflenberg: Gebäude B, Ebene 06, Raum 01
  • Campus Freudenberg: Gebäude FME 01.04
  • Campus Haspel: Gebäude HD (Erdgeschoss)

Gewählt werden:

  • 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrer*innen, 4 akademische Mitarbeiter*innen, 4 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende
  • je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8 sowie des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 8 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende

Die Vertreter*innen der Mitgliedsgruppen in Senat, den Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden:

  • die Hochschullehrer*innen,
  • die akademischen Mitarbeiter*innen,
  • die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und
  • die Studierenden.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre.

Alle Informationen zu Wahl sowie zu den einzelnen Gremien finden Sie auf der Webseite der Universität unter: https://www.uni-wuppertal.de/de/universitaet/organisation/gremien/gremienwahlen/

Informationen zur Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 26.11.2025 um 15 Uhr im Wahlbüro bei Herrn Grünewald (gruenewald[at]uni-wuppertal.de) angefordert werden. Den Antrag finden Sie hier

Abgabe der Briefwahlunterlagen:

Die Wahlbriefe mit der schriftlichen Stimmabgabe müssen dem Wahlbüro bis zum Ende der Wahlzeit am 04.12.2025 um 15 Uhr vorliegen.