Kommissionen

Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Hochschulgremien und -organe können Ausschüsse oder Kommissionen gebildet werden (§ 17 der Grundordnung). Der Senat hat zentrale Kommissionen gebildet. Ihre Mitglieder werden vom Senat zu Beginn seiner Amtszeit nach Statusgruppen getrennt gewählt. Das Vorschlagsrecht für Kandidat*innen aus der Universität haben alle Mitglieder des Senats:

  • die stimmberechtigten Mitglieder des Senats,
  • die Mitglieder des Rektorats,
  • die Dekan*innen,
  • der Vorsitzende des Instituts für Bildungsforschung,
  • die Vorsitzende des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA),
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen,
  • der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • die Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten,
  • der Vorsitzende des Personalrats der Beschäftigten in Technik und Verwaltung,
  • die Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen,
  • die Vorsitzenden des AStA für die Studierenden und
  • die Vorsitzenden der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) für die Studierenden.

Informationen zur Zusammensetzung  und zu den Zuständigkeiten der einzelnen zentralen Kommissionen des Senats finden Sie hier:

Weitere Kommissionen, Ausschüsse und Beiräte:

 Die Mitglieder des Antidiskriminierungs- und Ordnungausschusses werden vom Rektorat auf Vorschlag des Senats bestellt.