35. Sitzung des Hochschulrats

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.

Quartalsbericht 04/2015 des Rektorats

Das Rektorat berichtet u.a. über die jüngsten Erfolge der Bergischen Universität in den Strukturförderprogrammen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). So wurde gegen Quartalsende das Graduiertenkolleg „Dokument – Text – Edition“ durch die DFG bewilligt sowie eine weitere Forschergruppe („The Epistomology of the Large Hadron Collider“). Darüber hinaus fördert die DFG das Vorhaben „Terahertz Bildgebung jenseits der optischen Auflösungsgrenze“ von Prof. Dr. Ullrich Pfeiffer im Rahmen eines Reinhart Koselleck-Projekts. Mit diesem Format unterstützt die DFG besonders innovative Projekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich bereits durch besondere wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen haben.

Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Herausforderungen für die Bergische Universität in den Bereichen Exzellenzinitiative sowie Infrastrukturplanung. Mit Blick auf die anstehende Runde der Exzellenzinitiative sehe das Rektorat grundsätzlich das Potential für eine Beteiligung als vorhanden an. Gleichwohl erfordere eine systematische und mit der Gesamtstrategie übereinstimmende Vorbereitung auf eine mögliche spätere Bewerbung die genaue Kenntnis der Rahmenbedingungen der Ausschreibung. Dass einerseits die Bundes- und Länderpolitik dahingehend noch keineswegs einig seien, andererseits der geplante Ausschreibungszeitpunkt immer näher rücke, erschwere vorbereitende Maßnahmen erheblich.

Bezüglich der Infrastrukturplanung diskutierten der Hochschulrat und das Rektorat die Abhängigkeit der Hochschule vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB). In diesem Zusammenhang benannte die Hochschulleitung drei Unsicherheitsfaktoren, welche die Planung auf Seiten der Hochschulen erschwerten:

Zum ersten unterlägen die Baukosten, an denen die Universität mit einem Pflichtanteil beteiligt ist, zum Teil sehr hohen Steigerungsraten sowohl in der Planungs- als auch Bauausführungsphase. Dies habe negative Auswirkungen auf die finanzielle Planungsfähigkeit der Hochschule.

Zum zweiten ergäben sich in der Bauabwicklung regelmäßig mehrmonatige Verzögerungen, welche damit verbunden eine oft erst erheblich spätere Nutzung der dringend benötigten Infrastruktur ermögliche. Gerade mit Blick auf die erfolgreiche Entwicklung der Universität in wesentlichen Parametern in den letzten Jahren und dem damit verbundenen gestiegenen Raumbedarf haben die Bauverzögerungen zusätzlichen Planungs- und Organisationsbedarf für Ersatzmaßnahmen zur Folge.

Als dritter Punkt wurde die Kommunikation zwischen BLB und der Hochschule, als späterer Nutzerin, thematisiert. So verschärften sich gerade im Planungsbereich die Herausforderungen dadurch, dass wichtige Informationen oft zögerlich und zu einem späten Zeitpunkt an die Hochschule weitergegeben würden. Ungeachtet dieser Problemfelder sei der Hochschule jedoch an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BLB gelegen.

Weitere Berichtspunkte waren die Symbolische Grundsteinlegung für das Johannes Rau-Zentrum, an der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sowie Christina Rau teilgenommen hatten, die Ergebnisse der Gremienwahlen sowie die Wahl der Dekane, die Entwicklung der Drittmittel im Jahr 2015, welche sich auf dem Niveau des Rekordjahres 2014 befänden, die Einführung des In-Touch-Programms, welches Flüchtlingen die Möglichkeit zum Gaststudium an der Bergischen Universität ermöglicht, sowie ein Sachstandsbericht zu den aktuellen größeren Bauvorhaben an der Bergischen Universität.

Vorläufiger Jahresabschluss (GuV) 2015

Der Hochschulrat nahm den vorläufigen Jahresabschluss (GuV) 2015 nach dem Stand vom 16.02.2016 zustimmend zur Kenntnis.

Sachstandsbericht zur Innenrevision

Kanzler Dr. Roland Kischkel berichtete über die beiden abgeschlossenen Jahresprüfungen in den Bereichen „Beschaffung technischer Ausstattung im Fachbereich C“ und „Werkverträge/Honorarverträge“.

Auf Vorschlag des Kanzlers hatte das Rektorat bereits im Dezember 2015 für eine modifizierte und erweiterte Fortführung der Innenrevision gestimmt. So soll es künftig zwei Revisionsprüfungen pro Jahr sowie bei Bedarf weitere Sonderprüfungen geben. Die Prüfung selbst konzentriert sich dabei weiterhin auf solche Prozesse, in denen Korrektheits- und Wirtschaftlichkeitsrisiken liegen sowie Effizienzpotenziale erwartet werden. Die Prozessbereiche, die prioritär geprüft werden sollen, werden vom Rektorat im Rahmen einer mehrjährigen Planung festgelegt.

Der Hochschulrat nahm den Abschlussbericht der zweiten Jahresprüfung der Innenrevision sowie den Auswertungs- und Maßnahmenvermerk des Kanzlers sowie die Erweiterung und Modifikation des Verfahrens zustimmend zur Kenntnis.

Rechenschaftsbericht 2015 des Hochschulrates gem. § 21 Abs. 5a HG

Der Hochschulrat nahm den Rechenschaftsbericht zustimmend zur Kenntnis.

Den Rechenschaftsbereich finden Sie hier.

Verschiedenes

Der Hochschulratsvorsitzende wies darauf hin, dass im Jahr 2017 sowohl die Wahl des Hochschulrats als auch die Wahl des Kanzlers stattfinden werden. Zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats ist nach § 21 Abs. 4 HG (NRW) ein Auswahlgremium zu bilden, dem u.a. zwei Vertreterinnen oder Vertreter des bisherigen Hochschulrats angehören.

Die Wahl des Kanzlers wird nach § 5 Abs. 5 GrundO der Bergischen Universität in Verbindung mit §17 Abs. 3 HG (NRW) von einer Findungskommission vorbereitet, der sechs Mitglieder angehören, die jeweils zur Hälfte durch den Senat und den Hochschulrat entsandt werden, wobei der oder die Vorsitzende des Hochschulrats „geborenes“ Mitglied ist.

Der Hochschulrat verständigte sich darauf, Mitte dieses Jahres über die aus seinem Kreis zu entsendenden Vertreterinnen bzw. Vertreter in beiden Verfahren zu beraten.

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