Binationale / grenzüberschreitende Promotionsverfahren (sog. „Cotutelle- Verfahren“)
In bi- oder multinationalen Promotionsverfahren („Cotutelle“), erwirbt die oder der Promovend*in einen, von der Bergischen Universität und einer oder mehreren ausländischen Universitäten verschiedener Länder gemeinsam verliehenen Doktorgrad, und nicht etwa, wie zum Teil missverstanden wird, um mehrere Doktorgrade.
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion erhält die oder der Promovend*in Urkunden aller beteiligten Universitäten, die jeweils den Verweis auf das bi- oder multinationale Promotionsverfahren enthalten. Der Titel darf im Anschluss entweder in der einen oder in der anderen nationalen Form geführt werden.
Betreuer*innen bzw. die Promovend*innen sollten idealerweise schon bei der Anmeldung eines Promotionsvorhabens anzeigen, wenn eine binationale Promotion beabsichtigt ist. Allerdings ist auch die Umwandlung eines laufenden Vorhabens möglich.
Für jedes Cotutelle-Verfahren ist auf der Grundlage der jeweiligen Promotionsordnung der Bergischen Universität und den geltenden rechtlichen Regelungen an der oder den beteiligten ausländischen Universität*en eine individuelle Kooperationsvereinbarung abzuschließen, mit der Sonderregelungen ausschließlich für dieses eine Promotionsverfahren festgelegt werden.
Rahmenvereinbarungen bieten sich an, wenn zwei oder mehrere Hochschulpartner planen, längerfristig zusammenzuarbeiten und Cotutelle-Verfahren durchzuführen. Rahmenvereinbarungen können allgemeine Standards für das Verfahren regeln, ersetzen aber nicht die vertragliche Vereinbarung für das jeweilige Promotionsverfahren.
Die entsprechenden Kooperationsverträge werden auf Wuppertaler Seite jeweils von der oder dem wissenschaftlichen Betreuer*in, der oder dem Dekan*in und dem Rektor unterschrieben. Gemäß den Regelungen der jeweils geltenden Promotionsordnung ist vorab i.d.R. die Zustimmung des Fakultätsrates einzuholen.
Vertragserstellung, -abstimmung und der Unterzeichnungsprozess werden an der Bergischen Universität federführend vom International Center koordiniert. Unter Einbindung der oder des wissenschaftlichen Betreuer*in sowie des zuständigen Promotionsausschusses wird der Vertragsentwurf an die jeweils zuständige*n Stelle*n der Partneruniversität*en versendet, die ihrerseits gewünschte Änderungen jeweils zurückspiegeln. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis sich alle beteiligten Universitäten über den gesamten Inhalt des Vertrages geeinigt haben. Insbesondere die Gestaltung der mündlichen Prüfung und die Zusammensetzung des „Defense Committee“ sollten genau geregelt werden, da in dieser Phase des Verfahrens Abstimmungsschwierigkeiten besonders häufig sind.
Der Abschluss eines Cotutelle-Vertrags kann – je nach Partneruniversität und landesspezifischen Bestimmungen – viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher sind rechtzeitig alle Beteiligten in das Vorhaben einzubinden (mind. sechs Monate vor der Anmeldung zur Doktorprüfung).
Das International Center bietet Information und Beratung zu hochschuleigenen Rahmenbedingungen, Verfahren und Fördermöglichkeiten für binational betreute Promotionen.
Weitere Informationen können den Seiten der HRK und den Seiten der DFH entnommen werden.
Internationale Promovierende bzw. an einer Promotion interessierte Personen erhalten Information und Beratung zum Promovieren an der Bergischen Universität Wuppertal beim Zentrum für Graduiertenstudien.
Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
INTERNATIONAL CENTER
Andrea Bieck
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal
Tel.: +49 (0)202 439 2181
E-Mail: bieck[at]uni-wuppertal.de