BUW Start

BUW-Start - Nachwuchsförderung

Nachwuchswissenschaftler*innen brauchen Freiraum, Unabhängigkeit und finanzielle Möglichkeiten, um kreativ zu sein und das eigene wissenschaftliche Forschungsprofil zu etablieren.

Mit dieser Förderlinie bietet die BUW Nachwuchswissenschaftler*innen in ihrer frühen Karrierephase ein besonders attraktives Forschungsumfeld: Ziel ist es, die eigenständige Forschung voranzutreiben, in der Wissenschaftswelt Fuß zu fassen und die Einwerbung externer Drittmittel zu unterstützen.

In der Säule BUW Start besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Forschungsaktivitäten aller Fachrichtungen für max. zwei Jahre zu beantragen, um die Einwerbung von Drittmittelforschungsprojekten vorzubereiten und das eigene wissenschaftliche Profil weiter zu schärfen.
Antragstellungen sind zweimal pro Jahr möglich. Die Entscheidung zu den Anträgen fällt ca. 4-5 Monate nach der Deadline.

Nächste Deadline: 30.08.2024

Anträge reichen Sie bitte über folgende Adresse ein: foris[at]uni-wuppertal.de


Die Voraussetzung für eine Antragstellung sowie Details zu Förderrahmen und die Bewertungsrkiterien finden Sie in der Handreichung und den FAQ.

FAQ zu BUW-Start

In der Förderlinie „Nachwuchs“ sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Juniorprofessor*in oder Postdoktorand*in (2-7 Jahre nach der Promotion) in einem Arbeitsverhältnis an der BUW sind und ein klar erkennbares, eigenständiges Forschungsprofil sowie substantielle Forschungserfahrung vorweisen können.

Ob für die 2-7-Jahres-Frist das Datum der Promotionsurkunde oder das Datum des Rigorosums bzw. der Disputation maßgeblich ist, richtet sich nach dem individuellen zeitlichen Ablauf einer Promotion: Es gilt das Datum der Urkunde, soweit nicht mehr als ein Jahr zwischen Aushändigung der Urkunde und Rigorosum/Disputation liegt. Andernfalls gilt das Datum der mündlichen Prüfung.

Gegen Vorlage der Geburtsurkunde werden pro Kind Elternzeiten von 18 Monaten angerechnet.

Das FORIS-Programm orientiert sich innerhalb seiner Begutachtungskriterien an den bewährten Standards renommierter Geldgeber wie z.B. EU und DFG.  Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars insbesondere darauf, Ihre Projekte, Publikationen und Forschungserfahrungen herauszustellen, die Ihre Eigenständigkeit belegen.

Förderfähig ist eine Anschubfinanzierung zur Etablierung eines Forschungsprojekts an der BUW inkl. Reise- und Sachmittel sowie BUW-gebundene Personalmittel für maximal 2 Jahre.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Sachmittel im Bereich der Grundausstattung sowie die Finanzierung der eigenen Stelle. FORIS-Mittel sind nicht für die Deckung etwaiger Finanzierungslücken beantragbar.

Die beantragte Förderung muss in Art und Umfang angemessen und plausibel sein. Das Fördervolumen beträgt maximal 100.000 Euro pro Antrag.

In der Förderlinie „BUW Start“ gibt es jährlich zwei Förderrunden. Die Deadlines werden mit ausreichend Vorlauf auf der Homepage der Forschungsförderung angekündigt.

Das Rektorat legt großen Wert auf gleichbleibend faire Chancen im Jahresverlauf und teilt das Förderbudget entsprechend auf. So bleiben die Förderchancen übers ganze Jahr stabil. Der Zeitpunkt der Antragseinreichung hat also keinen Einfluss auf die Erfolgschancen.

Spätestens sechs Monate nach Abschluss der BUW FORIS-Förderung muss ein an die Anforderungen der DFG angelehnter Sachbericht, der einen konkreten Ausblick auf geplante Aktivitäten im Drittmittelbereich gibt, durch die antragstellende Person eingereicht werden. Sollte ein Antrag an externe Drittmittelgeber entstanden sein, kann dieser stattdessen eingereicht werden.

Im Antragsformular nennen Sie eine*n mögliche*n externe*n Gutachter*in im Prof.-Status, der*die nicht Betreuer*in Ihrer Dissertation gewesen ist und in keinem Arbeitsverhältnis zur BUW steht. Begutachtet die Kommission für Forschung und Digitales Ihren FORIS-Antrag in der ersten Sitzung positiv, so erhalten Sie eine Einladung zu einer Präsentation Ihres Projektes im Rahmen der folgenden Kommissions-Sitzung. Bis zu diesem Termin werden seitens der BUW die externen Gutachten für die vorab ausgewählten Vortragenden eingeholt. Auf Grundlage dieser Gutachten und des erfolgten Vortrages spricht die Kommission dann eine Empfehlung gegenüber dem Rektorat aus.

Die Antragstellenden sind in der Art Ihres Vortrages und den gewählten Präsentationsmedien frei. Einzig das Zeitlimit von 10 Minuten ist zwingend einzuhalten.

Weitere Infos über #UniWuppertal: