Behördliche Datenschutzbeauftragte
Kontakt:
Geschäftsstelle Datenschutz
Geschäftsführung: Monika Gatzenmeier
Gebäude B | Ebene 8 | Raum 02
Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal
Tel.: (0202) 439-5226
Informationen
- Nach Inkrafttreten der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetz (DSG NRW) am 25.05.2018 sind einige Veränderungen eingetreten. Die neuen Formulare zu einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bzw. zum Verarbeitungsverzeichnis für Auftragsverarbeiter finden Sie anschließend.
Einiges ist noch ungeklärt.
Die grundsätzliche rechtliche Einschätzung zu vielen Themen wird jedoch erhalten bleiben. Bei Bedarf werden wir selbstverständlich den nachstehenden Katalog überarbeiten.
Im Übrigen werden wir alle von den neuen Regelungen Betroffenen sukzessive informieren. - Für den Umgang mit der DSGVO gibt es einen Leitfaden für öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Material
- Vordruck Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Ausfüllhinweise):
- Hinweis zum Umfragetool LimeSurvey:
- Einen für Sie vorbereiteten und teilausgefüllten Vordruck des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten zum Umfragetool finden Sie in dieser PDF-Datei
- Vordruck Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter:
- Auftragsverarbeitung (früher Auftragsdatenverarbeitung), Art. 28 DSGVO:
- Hinweise und Informationen (PDF-Datei)
- Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
- Mustervertrag (ZENDAS)
- Einwilligungserklärung:
- Eine Mustereinwilligungserklärung existiert nicht, sie ist auch kaum für alle Fälle eindeutig zu verfassen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine gut verständliche, kurze Anleitung, um eine vollständige und rechtgemäße Einwilligung nach neuem Recht verfassen zu können: Checkliste Einwilligungserklärung (PDF-Datei)
- Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 35 DSGVO:
- allgemeine Informationen (LDI NRW)
- Orientierungshilfe (Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz)
- Bildrechte, Fotos und Lizenzen in der Praxis, § 5 Abs. 7 DSG NRW:
- Arbeitshilfe (Technische Hochschule Mittelhessen)
Tipps und Hinweise
Weiterführende Informationen
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
- Koordinierungsstelle für Informations- und Kommunikationstechnik in den Hochschulverwaltungen (IuK NRW)
- Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Bundesdatenschutzgesetz
- Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)